Bürgergeld wird pünktlich zum Jahresanfang 2023 ausgezahlt – wie hoch sind die neuen Regelsätze?

Bürgergeld statt Hartz IV: Die neue Grundsicherung soll pünktlich fließen. Damit steigen auch die Sätze. Welche Regeln außerdem ab dem neuen Jahr gelten.

Pünktlich zum Jahresbeginn 2023 soll das neue Bürgergeld an Bedürftige in Deutschland ausgezahlt werden. Das berichtete die Deutsche Presse-Agentur (dpa) einen Tag vor Silvester. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) werde dank der politischen Einigung im November in der Lage sein, die erhöhten Regelsätze pünktlich zum 1. Januar auszuzahlen, zitierte dpa die BA-Vorstandschefin Andrea Nahles. Das neue Bürgergeld löst bekanntlich Hartz IV ab – hier die wichtigsten Fragen und Antworten zu der Reform.

1. Was bringt das Bürgergeld bei den Regelsätzen?

Die Sätze steigen „um rund 50 Euro“, wie dpa erklärt. Künftig solle die zu erwartende Preisentwicklung zeitnäher in die Berechnung der Grundsicherung einfließen. „Für alleinstehende und alleinerziehende Leistungsberechtigte gibt es ab 1. Januar 502 Euro im Monat, für zwei erwachsene Partner einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft jeweils 451 Euro. Für Jugendliche im 15. Lebensjahr bis unter 18 Jahre fließen 420 Euro. Kinder erhalten vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 348 Euro. Für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres werden 318 Euro gezahlt.“ Was ändert sich in Sachen Finanzen 2023 noch? Ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen – vom Kindergeld bis zur Rente.

2. Bürgergeld ab 2023: Was bedeutet die neue Karenzzeit?

Die Angemessenheit der Wohnung werde erst nach einer Karenzzeit von 12 Monaten geprüft. Bis dahin würden die tatsächlichen Kosten der Wohnung übernommen. „Die Karenzzeit gilt nicht für Heizkosten, die von Beginn an in ‚angemessenem Umfang‘ gewährt werden“, so dpa weiter zu den Details. In den ersten 12 Monaten bleibe zudem Vermögen bis zu 40.000 Euro für die erste Person der Bedarfsgemeinschaft geschützt. Für jede weitere Person der Gemeinschaft erhöhe sich dieser Freibetrag um jeweils 15.000 Euro. „Auch diese Regelungen treten zum 1. Januar in Kraft.“ Nach der Karenzzeit gilt laut dpa ein Vermögensfreibetrag von 15.000 Euro für jede Person der Bedarfsgemeinschaft. Auch Rücklagen für die Altersvorsorge Selbstständiger und selbst genutztes Wohneigentum sollen demnach besser geschützt werden.

3. Was soll sich bei der Vermittlung in einen Job verbessern?

Das Bürgergeld bringe das „Aus für den sogenannten Vermittlungsvorrang“, schildert die Nachrichtenagentur: Bisher vermittelten Jobcenter Arbeitslose oft in Helferjobs, die diese dann nicht lange ausübten. „Künftig sollen Weiterbildung und der Erwerb eines Berufsabschlusses stärker im Vordergrund stehen. Zudem wird der Zugang zur Förderung von Existenzgründungen vereinfacht.“

4. Welche Sanktionen soll es künftig noch geben?

Werden Termine ohne wichtigen Grund versäumt, „kann der Regelbedarf um 10 Prozent für einen Monat gemindert werden“, schildert dpa. „Bewirbt sich jemand absprachewidrig nicht auf einen Job oder nimmt an keinem Kurs teil, dann kann der Regelbedarf zunächst um zehn Prozent für einen Monat gemindert werden.“ Bei einer zweiten Pflichtverletzung greife eine Minderung um 20 Prozent für zwei Monate und in der letzten Stufe um 30 Prozent für drei Monate.

Das Wohngeld wird 2023 ebenfalls erhöht. Künftig sollen mehr Haushalte davon profitieren.

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