Nordrhein-Westfalen hat festgelegt, wie viel Bußgeld bei Verstößen gegen die Coronavirus-Regeln anfällt. Es sind Strafen von tausenden von Euro möglich.
- Um die Verbreitung des Coronavirus* einzudämmen, haben Deutschlands Bundesländer verschiedene Regelungen auf den Weg gebracht.
- In ganz Deutschland gilt eine Ausgangsbeschränkung.
- Bei Verstößen drohen hohe Geldstrafen.
Die Straßen sind leer, Geschäfte und andere Einrichtungen werden auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Maßnahmen gegen die Verbreitung des Coronavirus wirken drastisch, doch Erfahrungen anderer Länder wie China zeigen, dass diese konsequenten Schritte die wahrscheinlich beste Lösung des Problems darstellen.
Doch um den Kampf gegen das Virus zu gewinnen, muss ein Großteil der Bürger sich an Kontaktverbote und Ausgangsbeschränkungen halten. Aus diesem Grund hat Nordrhein-Westfalen als erstes Bundesland einen Bußgeldkatalog erarbeitet.
Bußgelder werden in jedem Bundesland separat festgelegt
Das Coronavirus* bringt viele Veränderungen mit sich - und das betrifft nicht nur den Alltag der Menschen. Auch die Regierung muss viel Geld in die Hand nehmen, um beispielsweise Hilfspakete* auf den Weg zu bringen. Die nächste Aufgabe vieler Bundesländer lautet nun, Bußgeldkataloge zu erarbeiten.
Nordrhein-Westfalen hat bereits vorgelegt und die ersten Strafen festgesetzt. Entsprechend gelten folgende Bußgelder nur in diesem Bundesland. Die anderen Länder hingegen werden separate Regelungen aufstellen - wobei die Geldstrafen wahrscheinlich nicht stark voneinander abweichen. Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) kündigte laut der Deutschen Presse-Agentur an, dass ein Katalog auch für Bayern in Auftrag gegeben wurde.
Auch interessant: Coronavirus - Darum könnte der Staat bald Geld zum Einkaufen auszahlen.
Diese Strafen drohen in Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen gilt ein Kontaktverbot, Ansammlungen von mehr als zwei Personen sind nicht erlaubt. Die Menschen sind dazu angehalten, auf der Straße einen Abstand von 1,5 Metern einzuhalten.
Diese Bußgelder drohen in Nordrhein-Westfalen, falls die Regelungen zu Zeiten des Coronavirus nicht eingehalten werden:
Verstoß | Bußgeld pro Person |
---|---|
Zwei Personen, die nicht verwandt sind, treffen sich in der Öffentlichkeit | 200 Euro |
Picknicks und Grillpartys | 250 Euro |
Organisieren von Sportveranstaltungen | 1.000 Euro |
Verzehr von Essen bei einem Restaurant oder Imbiss in einem Umkreis von 50 Metern | 200 Euro |
Öffnung einer Bar, Fitnessstudio, Discothek | 5.000 Euro |
Öffnung eines Restaurants | 4.000 Euro |
Bei Wiederholung einer Straftat | bis zu 25.000 Euro |
Passend dazu: Spenden in Zeiten des Coronavirus - So können Sie Hilfe leisten.
Die BILD-Zeitung erwähnt zudem, dass es zu weiteren Strafen für Unternehmen kommen kann, die sich die Verstöße in irgendeiner Form zunutze machen. Zudem werden Personen bestraft, die sich nicht an Hygienevorschriften halten.
Mehr erfahren: Ansteckungsgefahr im Supermarkt minimieren - Mit dieser Zahlungsmethode klappt es.
soa
*merkur.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Zentral-Redaktionsnetzwerks.