Wann sind die Auszahlungstermine 2024 für das Bürgergeld und wie viel Geld gibt es?

Wer Bürgergeld bezieht, erhält regelmäßig eine Auszahlung vom Jobcenter. In der Regel muss das Geld vor dem 1. des Monats auf dem Konto ankommen.

Wer erwerbsfähig ist, aber den Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft bestreiten kann, bekommt Bürgergeld. Zum 1. Januar 2024 ist diese Zahlung deutlich gestiegen – um zwölf Prozent. 

Auszahlungstermine 2024: Wann das Bürgergeld auf dem Konto landet

Der Erste des Monats ist das Fälligkeitsdatum für das Bürgergeld, wie die Bundesagentur für Arbeit laut dem Südkurier informiert. Damit Bezugsberechtigte das Geld rechtzeitig erhalten, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, wird es daher „grundsätzlich immer zum letzten Arbeitstag des Vormonats auf den Konten der Leistungsbeziehenden gutgeschrieben.“ Daraus ergeben sich folgende Auszahlungstermine für das Bürgergeld im Jahr 2024:

MonatAuszahlungstermin
Januar 202429. Dezember 2023
Februar 202431. Januar 2024
März 202429. Februar 2024
April 202429. März 2024
Mai 202430. April 2024
Juni 202431. Mai 2024
Juli 202428. Juni 2024
August 202431. Juli 2024
September 202430. August 2024
Oktober 202430. September 2024
November 202431. Oktober 2024
Dezember 202429. November 2024

Quelle: bundesregierung.de

Wie viel Bürgergeld-Empfänger 2024 erhalten

Alle fünf Jahre wird eine Einkommens– und Verbraucherstichprobe (EVS) durchgeführt, anhand derer die Regelsätze festgelegt werden. Die aktuellen Anpassungen basieren auf der letzten Stichprobe von 2018. Bezugsberechtigt sind alle, die bereits einen Anspruch auf das Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld hatten. Neu am Bürgergeld ist zudem, dass der Bedarf nicht mehr rückwirkend, sondern im Voraus an die Teuerungsraten angepasst wird. So müssen Beziehende nicht befürchten, in finanziellen Rückstand zu geraten, weil die Inflation in den Berechnungen für die Bezüge noch nicht berücksichtigt wurde. Schon jetzt erhöht sich daher das Bürgergeld im Vergleich zum Vorjahr. Je nach Regelbedarfsstufe sind es 61 Euro mehr, die auf dem Konto landen. Hier sehen Sie die neuen Regelsätze im Überblick:

20232024 Erhöhung
Alleinstehende/Alleinerziehende (Regelbedarfstufe 1)502 Euro563 Euro+61 Euro
Paare je Partner/Bedarfsgemeinschaften (Regelbedarfsstufe 2)451 Euro506 Euro+55 Euro
Volljährige in Einrichtungen (Regelbedarfsstufe 3)402 Euro451 Euro+49 Euro
Jugendliche von 14 bis 17 Jahre (Regelbedarfsstufe 4)420 Euro471 Euro+51 Euro
Kind von 6 bis 13 Jahre (Regelbedarfsstufe 5)348 Euro390 Euro+42 Euro
Kind von 0 bis 5 Jahre (Regelbedarfsstufe 6)318 Euro357 Euro+39 Euro

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