Wer Bürgergeld bezieht, erhält regelmäßig eine Auszahlung vom Jobcenter. In der Regel muss das Geld vor dem 1. des Monats auf dem Konto ankommen.
Wer erwerbsfähig ist, aber den Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft bestreiten kann, bekommt Bürgergeld. Zum 1. Januar 2024 ist diese Zahlung deutlich gestiegen – um zwölf Prozent.
Auszahlungstermine 2024: Wann das Bürgergeld auf dem Konto landet
Der Erste des Monats ist das Fälligkeitsdatum für das Bürgergeld, wie die Bundesagentur für Arbeit laut dem Südkurier informiert. Damit Bezugsberechtigte das Geld rechtzeitig erhalten, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, wird es daher „grundsätzlich immer zum letzten Arbeitstag des Vormonats auf den Konten der Leistungsbeziehenden gutgeschrieben.“ Daraus ergeben sich folgende Auszahlungstermine für das Bürgergeld im Jahr 2024:
Monat | Auszahlungstermin |
---|---|
Januar 2024 | 29. Dezember 2023 |
Februar 2024 | 31. Januar 2024 |
März 2024 | 29. Februar 2024 |
April 2024 | 29. März 2024 |
Mai 2024 | 30. April 2024 |
Juni 2024 | 31. Mai 2024 |
Juli 2024 | 28. Juni 2024 |
August 2024 | 31. Juli 2024 |
September 2024 | 30. August 2024 |
Oktober 2024 | 30. September 2024 |
November 2024 | 31. Oktober 2024 |
Dezember 2024 | 29. November 2024 |
Quelle: bundesregierung.de
Wie viel Bürgergeld-Empfänger 2024 erhalten
Alle fünf Jahre wird eine Einkommens– und Verbraucherstichprobe (EVS) durchgeführt, anhand derer die Regelsätze festgelegt werden. Die aktuellen Anpassungen basieren auf der letzten Stichprobe von 2018. Bezugsberechtigt sind alle, die bereits einen Anspruch auf das Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld hatten. Neu am Bürgergeld ist zudem, dass der Bedarf nicht mehr rückwirkend, sondern im Voraus an die Teuerungsraten angepasst wird. So müssen Beziehende nicht befürchten, in finanziellen Rückstand zu geraten, weil die Inflation in den Berechnungen für die Bezüge noch nicht berücksichtigt wurde. Schon jetzt erhöht sich daher das Bürgergeld im Vergleich zum Vorjahr. Je nach Regelbedarfsstufe sind es 61 Euro mehr, die auf dem Konto landen. Hier sehen Sie die neuen Regelsätze im Überblick:
2023 | 2024 | Erhöhung | |
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Alleinstehende/Alleinerziehende (Regelbedarfstufe 1) | 502 Euro | 563 Euro | +61 Euro |
Paare je Partner/Bedarfsgemeinschaften (Regelbedarfsstufe 2) | 451 Euro | 506 Euro | +55 Euro |
Volljährige in Einrichtungen (Regelbedarfsstufe 3) | 402 Euro | 451 Euro | +49 Euro |
Jugendliche von 14 bis 17 Jahre (Regelbedarfsstufe 4) | 420 Euro | 471 Euro | +51 Euro |
Kind von 6 bis 13 Jahre (Regelbedarfsstufe 5) | 348 Euro | 390 Euro | +42 Euro |
Kind von 0 bis 5 Jahre (Regelbedarfsstufe 6) | 318 Euro | 357 Euro | +39 Euro |