Der Staat erhöht zum 1. Januar 2024 die Regelsätze fürs Bürgergeld. Auf diese Weise soll der hohen Inflation entgegengewirkt werden.
Das Bürgergeld ist der Nachfolger des Arbeitslosengeld II, auch bekannt als „Hartz IV“. Die Reform dient dazu, schneller auf höhere Lebenshaltungskosten reagieren zu können. Und das soll nun zum 1. Januar 2024 geschehen: Ab dann erhalten Bezugsberechtigte nämlich mehr Geld.
Tabelle: Die neuen Regelsätze fürs Bürgergeld ab 1. Januar 2024
Bundesweit beziehen aktuell 5,5 Millionen Bedürftige Bürgergeld, wie das Nachrichtenportal rbb24 berichtet, darunter 1,68 Millionen Arbeitslose. Erst zum 1. Januar 2023 wurde das Bürgergeld von der Ampel-Regierung eingeführt, um das Hartz-IV-Geld abzulösen. In dessen Zuge wurden die Regelsätze Anfang des Jahres bereits um 50 Euro angehoben. Nun soll 2024 es eine weitere Erhöhung um rund zwölf Prozent geben, um die nach wie vor hohe Inflation auszugleichen. Das sind die neuen Regelsätze:
aktueller Regelsatz | neuer Regelsatz ab 1.1.2024 | Erhöhung | |
---|---|---|---|
Alleinstehende | 502 Euro | 563 Euro | +61 Euro |
Paare je Partner/Bedarfsgemeinschaften | 451 Euro | 506 Euro | +55 Euro |
Volljährige in Einrichtungen | 402 Euro | 451 Euro | +49 Euro |
Jugendliche von 14 bis 17 Jahre | 420 Euro | 471 Euro | +51 Euro |
Kind von 6 bis 13 Jahre | 348 Euro | 390 Euro | +42 Euro |
Kind von 0 bis 5 Jahre | 318 Euro | 357 Euro | +39 Euro |
Quelle: bundesregierung.de
Wer hat ein Recht auf Bürgergeld?
Wer zuvor Anspruch auf das Arbeitslosengeld 2 (ALG II) oder Sozialgeld hatte, ist nun auch dazu berechtigt, Bürgergeld zu beziehen. Es dient dazu, erwerbsfähigen Menschen zu helfen, die sich in einer Notlage befinden und nicht mehr für den eigenen Unterhalt sorgen können. Auf diese Weise sollen sie sich stärker darauf konzentrieren können, mehr Zeit in Qualifizierung, Weiterbildung oder Arbeitssuche zu investieren. Das Neue am Bürgergeld ist jedoch, dass Preisentwicklungen aufgrund der Reform inzwischen früher bei den Zuschüssen berücksichtigt werden können. Der Bedarf wird nicht mehr rückwirkend, sondern bereits im Voraus an die Teuerungsraten angepasst, wie die Bundesregierung auf ihrer Webseite mitteilt.
Wie werden die Regelsätze fürs Bürgergeld berechnet?
Die Regelsätze werden auf Basis einer Einkommens- und Verbraucherstichprobe (EVS) festgelegt, die alle fünf Jahre durchgeführt wird. Die letzte Stichprobe wurde 2018 gemacht, auf dieser fußen auch die aktuellen Anpassungen. Solange noch keine Ergebnisse einer neuen Stichprobe vorhanden sind – diese wird derzeit bis Ende Dezember durchgeführt –, errechnet das Statistische Bundesamt eine Fortschreibung der Regelbedarfe anhand eines Mischindex aus Preisentwicklung (70 Prozent) und Nettolohnentwicklung (30 Prozent).