Bürgergeld wird ab Januar 2024 deutlich erhöht: Wie viel Berechtigte dann vom Staat bekommen

Der Staat erhöht zum 1. Januar 2024 die Regelsätze fürs Bürgergeld. Auf diese Weise soll der hohen Inflation entgegengewirkt werden.

Das Bürgergeld ist der Nachfolger des Arbeitslosengeld II, auch bekannt als „Hartz IV“. Die Reform dient dazu, schneller auf höhere Lebenshaltungskosten reagieren zu können. Und das soll nun zum 1. Januar 2024 geschehen: Ab dann erhalten Bezugsberechtigte nämlich mehr Geld.

Tabelle: Die neuen Regelsätze fürs Bürgergeld ab 1. Januar 2024

Bundesweit beziehen aktuell 5,5 Millionen Bedürftige Bürgergeld, wie das Nachrichtenportal rbb24 berichtet, darunter 1,68 Millionen Arbeitslose. Erst zum 1. Januar 2023 wurde das Bürgergeld von der Ampel-Regierung eingeführt, um das Hartz-IV-Geld abzulösen. In dessen Zuge wurden die Regelsätze Anfang des Jahres bereits um 50 Euro angehoben. Nun soll 2024 es eine weitere Erhöhung um rund zwölf Prozent geben, um die nach wie vor hohe Inflation auszugleichen. Das sind die neuen Regelsätze:

aktueller Regelsatzneuer Regelsatz ab 1.1.2024Erhöhung
Alleinstehende502 Euro563 Euro+61 Euro
Paare je Partner/Bedarfsgemeinschaften451 Euro506 Euro+55 Euro
Volljährige in Einrichtungen402 Euro451 Euro+49 Euro
Jugendliche von 14 bis 17 Jahre420 Euro471 Euro+51 Euro
Kind von 6 bis 13 Jahre348 Euro390 Euro+42 Euro
Kind von 0 bis 5 Jahre318 Euro357 Euro+39 Euro

Quelle: bundesregierung.de

Wer hat ein Recht auf Bürgergeld?

Wer zuvor Anspruch auf das Arbeitslosengeld 2 (ALG II) oder Sozialgeld hatte, ist nun auch dazu berechtigt, Bürgergeld zu beziehen. Es dient dazu, erwerbsfähigen Menschen zu helfen, die sich in einer Notlage befinden und nicht mehr für den eigenen Unterhalt sorgen können. Auf diese Weise sollen sie sich stärker darauf konzentrieren können, mehr Zeit in Qualifizierung, Weiterbildung oder Arbeitssuche zu investieren. Das Neue am Bürgergeld ist jedoch, dass Preisentwicklungen aufgrund der Reform inzwischen früher bei den Zuschüssen berücksichtigt werden können. Der Bedarf wird nicht mehr rückwirkend, sondern bereits im Voraus an die Teuerungsraten angepasst, wie die Bundesregierung auf ihrer Webseite mitteilt.

Wie werden die Regelsätze fürs Bürgergeld berechnet?

Die Regelsätze werden auf Basis einer Einkommens- und Verbraucherstichprobe (EVS) festgelegt, die alle fünf Jahre durchgeführt wird. Die letzte Stichprobe wurde 2018 gemacht, auf dieser fußen auch die aktuellen Anpassungen. Solange noch keine Ergebnisse einer neuen Stichprobe vorhanden sind – diese wird derzeit bis Ende Dezember durchgeführt –, errechnet das Statistische Bundesamt eine Fortschreibung der Regelbedarfe anhand eines Mischindex aus Preisentwicklung (70 Prozent) und Nettolohnentwicklung (30 Prozent).

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