Steuerabzug: Wie viel bleibt Ihnen netto von der Energiepauschale?

Die Energiepauschale von 300 Euro wird zwar allen Erwerbstätigen ausgezahlt, um die steigenden Energiepreise abzufedern. Aber sie wird versteuert.

Update vom 14. Oktober 2022: In der Regel sollten alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit dem September-Gehalt die 300 Euro Energiepreispauschale erhalten haben. Wenn dies bei Ihnen nicht der Fall sein sollte, wenden Sie sich mit Fragen an Ihren Betriebsrat oder Ihren Arbeitgeber. Alle Rentner erhalten ab Dezember 2022 die Energiepreispauschale.

Energiepauschale: Selbstständige bekommen reduzierte Einkommenssteuervorauszahlung

Erstmeldung vom 28.07.2022: Alle, die in den Lohnsteuerklassen 1 bis 5 eingeordnet sind, bekommen den einmaligen Bonus der Bundesregierung in Höhe von 300 Euro. Dieser Betrag ist zu versteuern und wird mit dem Gehalt voraussichtlich im September ausgezahlt. Bei Selbstständigen wird die Einkommenssteuervorauszahlung einmalig um 300 Euro gesenkt. Alle, die nicht einkommensteuerpflichtig sind, erhalten keine Energiepauschale – das betrifft Rentner und Studenten. Eine genaue Liste der Anspruchsberechtigten für die Energiepreispauschale (EPP) finden Sie hier.

300 Euro Energiepauschale: Wer bekommt am meisten raus?

Besonders einkommensschwache Menschen profitieren von der Energiepauschale, denn diese unterliegt der Einkommenssteuer. Die Sonderzahlung kommt all jenen zugute, die unter dem Grundfreibetrag liegen, dieser liegt derzeit bei 10.347 Euro.

Bei Erwerbstätige mit einem mittleren Gehalt und einem niedrigeren Einkommenssteuersatz können mehr von der Energiepauschale behalten. Einem Arbeitnehmer, der im Jahr 45.000 Euro verdient und in die Steuerklasse 4 eingruppiert ist und ein Kind hat, bleiben rund 216,33 Euro von der Energiepauschale. Wenn dieser Arbeitnehmer die gleichen Voraussetzungen bei einem Jahresgehalt von 15.000 Euro hätte, dann würde dieser rund 248,83 Euro von der Energiepauschale behalten können, berichtet der MDR.

Rentner bei Energiepauschale außen vor – ein Trick kann dies ändern

Viele Rentner sind nicht mehr erwerbstätig, somit werden Sie bei der geplanten Energiepauschale nicht berücksichtigt. Seit Monaten wird dies von Experten der Wirtschaftsforschungsinstitute DIW und IW kritisiert. Jedoch gibt es einen Trick, wie auch Rentner die Energiepauschale von 300 Euro erhalten können. Betroffene Rentner müssen in diesem Jahr nur einen einzigen Tag als Minijobber gearbeitet haben und schon ergibt sich ein Anspruch auf die Energiepauschale. Das erklärt CDU-Finazexpertin Antje Tillmann der Bild: „Es reicht aus, dass zum Beispiel ein Rentner einmal im Jahr 2022 eine Stunde auf seinen Enkel aufpasst und dafür von seinen Kindern 12 Euro Mindestlohn im Rahmen eines Minijobs oder aus selbständiger Tätigkeit erhält. Im Anschluss gibt er diese Einkünfte in der Steuererklärung an, bekommt die Energiepreispauschale im Mai 2023 ausbezahlt.“ Kritisiert wird das Vorhaben allerdings auch, wie das Handelsblatt unter Berufung auf den Finanzminister berichtet: „Das von der Bundesregierung geplante Entlastungspaket wird zu Bürokratiekosten von mehr als 800 Millionen Euro führen.“

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