Finanzen ab 60 Jahren: Welche Dokumente Sie unbedingt parat haben sollten

Mit zunehmendem Alter steigt das Risiko für Erkrankungen, Gebrechlichkeiten oder gar Tod. Was Sie regeln sollten, um für den Ernstfall optimal vorzusorgen.

Ab einem gewissen Alter muss man genau daran denken: an das Alter. Auch wenn man am besten bereits in jungen Jahren alles für unerwartete Vorfälle regelt, kann man das in jedem Alter noch nachholen, solange man dazu in der Lage ist. Fragen, die sich dabei stellen: Wer soll über das eigene Geld entscheiden und wer bekommt es, wenn man selbst einmal nicht mehr da ist? Was (angehende) Senioren über Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Testamente wissen müssen.

Vorsorgevollmacht: Wozu dient sie und wen sollte man einsetzen?

Eine Vorsorgevollmacht ist ein wichtiges Dokument, das einer ausgewählten Person die Befugnis erteilt, im Namen des Vollmachtgebers zu handeln, wenn dieser dazu nicht mehr in der Lage ist. Diese Vollmacht umfasst wichtige Bereiche des Lebens – unter anderem auch finanzielle Angelegenheiten.

Die Auswahl der richtigen Person ist daher von großer Bedeutung. Es sollte jemand sein, dem man voll und ganz vertraut und der in der Lage ist, verantwortungsbewusst und im besten Interesse des Vollmachtgebers zu handeln. Oftmals sind nahe Verwandte oder enge Freunde die beste Wahl, da sie die Wünsche und Bedürfnisse des Vollmachtgebers gut kennen. Es ist wichtig, die Erwartungen und Verantwortlichkeiten schon vor dem Ernstfall klar zu kommunizieren und sicherzustellen, dass die bevollmächtigte Person bereit ist, diese Rolle zu übernehmen.

Darüber hinaus sollte die Vorsorgevollmacht laut Finanztip.de schriftlich und notariell beglaubigt werden, um ihre Rechtswirksamkeit zu gewährleisten. Das verhindert mögliche rechtliche Streitigkeiten und stellt sicher, dass die Entscheidungen der bevollmächtigten Person anerkannt und respektiert werden. Eine gut durchdachte Vorsorgevollmacht bietet Sicherheit und Klarheit für den Vollmachtgeber und seine Angehörigen in schwierigen Zeiten. Zudem sollte man die Vollmacht regelmäßig überprüfen und gegebenenfalls an veränderte Lebensumstände anpassen. So bleibt sichergestellt, dass im Ernstfall alles nach den eigenen Vorstellungen geregelt ist und der Wille des Vollmachtgebers respektiert wird. Eine professionelle Beratung kann hierbei sehr hilfreich sein, um alle rechtlichen Aspekte zu berücksichtigen.

Patientenverfügung: Was wird damit geregelt und warum ist sie sinnvoll?

Ein weiteres Dokument, das Menschen ab 60 Jahren (bestenfalls aber in jedem Alter, besonders bei Vorerkrankungen) haben sollten, ist eine Patientenverfügung. Dabei handelt es sich um eine Verfügung, die im Voraus festlegt, welche medizinischen Maßnahmen ergriffen oder unterlassen werden sollen, falls man selbst nicht mehr in der Lage ist, diese Entscheidungen zu treffen. Das betrifft insbesondere Situationen, in denen schwerwiegende gesundheitliche Zustände wie Koma oder irreversible Hirnschäden vorliegen.

Die Verfügung hilft dabei, den Willen des Patienten zu respektieren und unnötiges Leiden zu vermeiden. Sie ist sinnvoll, um sicherzustellen, dass die eigenen Wünsche in Bezug auf lebenserhaltende Maßnahmen beachtet werden und Angehörige sowie Ärzte klare Anweisungen haben. Patientenverfügungen sind laut Pflege.de bindend und Ärzte müssen sich daran halten.

So wird vermieden, dass in belastenden Situationen Angehörige schwierige Entscheidungen treffen müssen, die möglicherweise nicht im Sinne des Patienten sind. Die Patientenverfügung sollte laut Finanztip.de ebenfalls schriftlich festgehalten und regelmäßig überprüft werden, um sicherzustellen, dass sie den aktuellen Wünschen entspricht​.

Testament: Wie man ein Testament schreibt und was passiert, wenn man keines hat

Ein unschönes Thema, das aber trotzdem geregelt sein sollte: das Testament. Darin legt eine Person fest, wie ihr Vermögen nach ihrem Tod verteilt werden soll. Beim Verfassen eines Testaments sollte man klare und eindeutige Formulierungen verwenden und die Erben sowie die jeweiligen Vermögensanteile genau benennen. Ein Testament muss handschriftlich verfasst, datiert und auf jeder Seite unterschrieben sein, sonst kann das Testament ungültig sein. Alternativ kann man es auch beim Notar aufsetzen lassen.

Wenn kein Testament vorhanden ist, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft, die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt ist. Das bedeutet, dass das Vermögen nach den gesetzlichen Bestimmungen auf die nächsten Angehörigen verteilt wird, was nicht immer den persönlichen Wünschen des Verstorbenen entspricht. Laut Erbrechtsinfo.com erben zuerst die nächsten Verwandten, also Kinder und Enkelkinder (Erben erster Ordnung). Existieren keine Nachkommen, erben die Eltern des Verstorbenen sowie deren Nachkommen, also Geschwister des Verstorbenen, Neffen und Nichten (Erben zweiter Ordnung). In der dritten Ordnung befinden sich die Großeltern und deren Nachkommen, also Onkel, Tanten und Cousins​.

Der überlebende Ehepartner erbt neben Verwandten der ersten Ordnung ein Viertel des Nachlasses und neben Verwandten der zweiten Ordnung die Hälfte. Wenn keine Verwandten der ersten oder zweiten Ordnung vorhanden sind, erbt der Ehepartner den gesamten Nachlass.

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