Vollmachten bieten sich für den Notfall an, wenn man nicht selbst entscheiden kann. Doch was muss man bei der Bankvollmacht beachten?
Das Leben kann sich von jetzt auf gleich verändern – sollten Sie aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls nicht in der Lage sein, sich um Ihre finanzielle Situation zu kümmern, kann eine Bankvollmacht sinnvoll sein. Haben Sie bereits eine Vorsorgevollmacht erstellt, erfragen Sie bei Ihrer Bank am besten, ob die bevollmächtigte Person im Ernstfall auf das Konto zugreifen kann, empfiehlt Stiftung Warentest. Was Sie sonst bei einer Bankvollmacht beachten sollten.
Bankvollmacht ausstellen: Was Sie dazu wissen müssen
Überlegen Sie sich gut, was für Ihre Zwecke sinnvoll ist, denn eine Vollmacht ist nicht gleich Vollmacht. Mit einer Bankvollmacht können all ihre Bankgeschäfte geregelt werden, mit einer Kontovollmacht lediglich für ein bestimmtes Konto, berichtet die Sparkasse auf der eigenen Webseite.
Auch die Frage nach der Vertrauensperson, welche Sie ins Boot holen, um sich um Ihre Bankgeschäfte zu kümmern, sollte gut durchdacht sein. Was Sie zudem überlegen sollten:
- Soll die Vollmacht Online-Banking einschließen?
- Geht die Vollmacht über den Tod hinaus?
Gängige Muster sind drei verschiedene Typen, berichtet die Sparkasse weiterhin:
- Transmortale Bankvollmacht: Diese ist zeitlich unbegrenzt, beginnt zu Lebzeiten und gilt über den Tod hinaus. Das kann sinnvoll für die Abwicklung von Erbschaftsangelegenheiten sein.
- Prämortale Bankvollmacht: Diese gilt ausschließlich zu Lebzeiten.
- Postmortale Bankvollmacht: Diese gilt ausschließlich nach dem Tod des Kontoinhabers.
Für Paare oder Eheleute ist ebenso ein Gemeinschaftskonto eine Alternative, das erübrigt dann eine Vollmacht. Hier erhalten beide eine Karte beziehungsweise einen Online-Zugang. Für mögliche Schulden sind beide haftbar.
Wie wird die Vollmacht erstellt?
Haben Sie eine Filialbank, bietet es sich an, dass Sie für sich und die Person, die sich bevollmächtigen wollen, einen Termin machen. Dazu benötigen Sie beide einen Personalausweis oder einen Reisepass. In der Regel reicht ein formloses Schreiben beziehungsweise ein Formular der Bank. Dieses müssen beide Parteien unterschreiben.
Stiftung Wartentest rät, dass Sie die Vollmacht gut aufbewahren und Sie die Bankunterlagen so organisieren, dass sich die Vertrauensperson im Ernstfall schnell einen Überblick verschaffen kann.
Was kann man mit einer Bankvollmacht nicht?
Die bevollmächtigte Person kann keine weiteren Vollmachten erstellen oder bestehende widerrufen, auch Verträge zugunsten Dritter können nicht geschlossen werden. Des Weiteren können keine Kreditkarten beantragt oder Kreditverträge geschlossen beziehungsweise geändert werden.