Wer den Rundfunkbeitrag umgehen will, hat schlechte Karten. Doch nun hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einer Klägerin recht gegeben. Kippt die "GEZ"?
Eine Hostelbetreiberin hatte sich geweigert, den Rundfunkbeitrag (ehemals "GEZ" genannt) für ihre Gästezimmer zu zahlen. Schließlich gäbe es weder Fernseher, Radio oder Internet auf ihren Zimmern.
GEZ: Hotelbetreiberin klagt gegen Rundfunkgebühr - und bekommt recht
Das Bundesverfassungsgericht gab der Klägerin recht und stellte in ihrem Urteil klar, dass"die Erhebung des zusätzlichen Rundfunkbeitrags für Hotel- und Gästezimmer sowie Ferienwohnungen (Beherbergungsbeitrag) nur in denjenigen Fällen mit dem Grundgesetz vereinbar ist, in denen der Betriebsstätteninhaber durch die Bereitstellung von Empfangsgeräten oder eines Internetzugangs die Möglichkeit eröffnet, das öffentlich-rechtliche Rundfunkangebot in den genannten Räumlichkeiten zu nutzen."
Heißt: Für Zimmer ohne TV, Radio oder Internetzugang darf keine "GEZ" verlangt werden. Ansonsten müssen Betreiber eine Gebühr von 5,83 Euro - also ein Drittel des normalen Rundfunkbeitrags - pro Zimmer zahlen.
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Rundfunkbeitrag soll komplett aufgerollt werden
Allerdings werde nun erst einmal geprüft, ob die Zimmer tatsächlich über keinen Empfang verfügen. Der Fall liegt nun beim Bayerischen Gerichtshof.
Das Urteil gilt als wegweisend für den Streit um den Rundfunkbeitrag. Bisherige Klagen dazu scheiterten. Wie die Neue Juristische Wochenschrift berichtet, soll das Bundesverfassungsgericht den Rundfunkbeitrag nun grundlegend prüfen.
Die Verfassungsrichter hätten einen Katalog mit "bohrenden Fragen" an alle Landesregierungen und weitere Stellen verschickt. "Die Richter rollen mit ihrem Fragenkatalog das Thema komplett auf", zitiert das Blatt eine Stimme dazu aus einer der Staatskanzleien. Eine Stellungnahme werde in Kürze erwartet.
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Von Andrea Stettner