Der Rundfunkbeitrag ist für alle deutschen Haushalte verpflichtend. Doch viele Deutsche sind damit nicht einverstanden - und wehren sich. Was Sie dabei beachten müssen, erfahren Sie hier.
Seit Januar 2013 müssen alle deutschen Haushalte einen einheitlichen Rundfunkbeitrag zahlen, der vom Beitragsservice allgemein erhoben wird. Das Geld daraus fließt an die öffentlich-rechtliche Sendern wie ARD, ZDF und Deutschlandradio. Doch mit der Einführung vor vier Jahren gab es viel Unmut bei den Deutschen. Schließlich ist die Rundfunkgebühr in vieler Augen nicht fair.
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Rundfunkgebühr: Befreiung für Zweitwohnsitz beantragen
Für Zweit- bzw. Nebenwohnungen muss keine Rundfunkgebühr entrichtet werden. Das hatte das Bundesverfassungsgericht im Juli 2018 entschieden. Ab sofort können Betroffene eine Befreiung beantragen. Dafür steht auf der Seite des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio ein entsprechendes Formular bereit. Dieses können Sie sich auch zuschicken lassen.
Neben dem Formular benötigen Sie eine Meldebescheinigung, aus der sich die Anmeldung der Hauptwohnung und der Nebenwohnungen sowie das jeweilige Einzugsdatum erschließt. Dabei ist zu beachten, dass die Haupt- und die Nebenwohnung auf den Antragssteller angemeldet sind.
Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, ist eine rückwirkende Befreiung möglich. Zu viel gezahlte Beiträge sollen erstattet werden.
Die Befreiung gilt nur für den Antragssteller. Leben volljährige Mitbewohner bzw. Ehepartner mit in der Nebenwohnung, müssen diese sich beim Beitragsservice melden. Dort wird dann die Beitragspflicht geprüft. Um dies zu verhindern, bleibt also nur, den Ehepartner bei der Zweitwohnung abzumelden.
Rundfunkgebühr soll 2021 steigen – aber Streit in einem Bundesland
Der Grund: Während man früher für jedes Medium im Haushalt einen Beitrag zahlen musste, gibt es aktuell für alle einen Pauschalbetrag von 17,50 Euro im Monat. Und das sogar, wenn man eigentlich gar keine oder nur wenige Medien nutzt.
Geplant ist zudem, dass der Rundfunkbetrag zum 1. Januar 2021 von monatlich 17,50 Euro auf 18,36 Euro steigen soll. Doch dafür braucht es in der Sache die Zustimmung aller Bundesländer. In Sachsen-Anhalt gibt es in der Koalition aktuell einen handfesten Streit darüber. Demnächst könnte der Medienausschuss im Landtag in Magdeburg eine Entscheidung treffen, die wegweisend für das Votum im Landtag Mitte Dezember 2020 wäre. Erfahren Sie hier mehr zum Thema: Rundfunkbeitrag für TV und Radio soll deutlich teurer werden – doch in diesem Bundesland gibt es Streit.
Rundfunkbeitrag: Es gilt ein Pauschalbetrag
Grundsätzlich gilt: Der Beitrag richtet sich nicht nach der Anzahl der dort lebenden Personen oder wie viele Medien tatsächlich vorhanden sind. Das heißt: Die Gebühr muss von jedem Haushalt bezahlt werden – ohne wenn und aber.
Der Pauschalbetrag bleibt dabei immer gleich – egal, ob in dem Hausstand ein Single, eine mehrköpfige Wohngemeinschaft oder ein Paar lebt. Allerdings gibt es Ausnahmen, die es zu berücksichtigen gilt.
Was mit den Rundfunkbeiträgen passiert, beziehungsweise worin das Geld investiert wird, sieht man an den aktuellen ARD-"Framing Manual"-Papieren.
Umzug in Wohn- oder Lebensgemeinschaften: Beitrag abmelden
Wer in eine WG zieht oder mit seinem Lebenspartner zusammenzieht, der kann sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Schließlich gibt es dort bereits einen Beitragszahler. Dazu melden Sie sich einfach beim "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" ab.
So funktioniert's: Gehen sie auf das Online-Portal www.rundfunkbeitrag.de. Dort finden Sie das offizielle Formular zur "Abmeldung der Wohnung/en". Darin erklären Sie dann Folgendes: "Ich ziehe zu einem anderen Beitragszahler. Mein Mitbewohner/Lebenspartner/Familienangehöriger zahlt bereits Rundfunkbeiträge für die Wohnung." Nicht vergessen: Geben Sie im Formular die Beitragsnummer des zahlenden Mitbewohners an.
Das Formular nutzen übrigens auch diejenigen, die ins Ausland umziehen, eine Zweitwohnung kündigen oder einen verstorbenen Beitragszahler abmelden müssen.
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"Besondere wirtschaftliche Härte" - In diesen Fällen können Sie sich befreien lassen
Aber auch Personen, die zum Beispiel Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder BAföG beziehen, können sich auf Antrag hin befreien lassen beziehungsweise eine Minderung des Beitragspreises erhalten.
Diese Haushalte unterliegen einer "besonderen wirtschaftlichen Härte" – und sind daher bei den Rundfunkgebühren zu berücksichtigen. Dazu zählen unter anderem:
- Sozialhilfeempfänger
- Asylbewerber
- Empfänger von Grundsicherung im Alter
- Pflegebedürftige
- Volljährige, die in einer stationären Einrichtung leben
- BAföG-Empfänger, die nicht bei den Eltern wohnen
- Empfänger von Berufsausbildungsbeihilfe
- Empfänger von Ausbildungsgeld, die nicht bei den Eltern wohnen
- Taubblinde Personen
- Empfänger von Blindenhilfe
- Sonderfürsorgeberechtigte
Schwerbehinderte können dagegen eine Beitragsminderung von 5,99 Euro pro Monat beantragen und müssen diesen mit dem Merkzeichen "RF" im Ausweis kennzeichnen.
Erfahren Sie hier, wie Sie die Rundfunkgebühr legal kündigen können - bei Umzug oder im Todesfall.
Landespflegegeld in Bayern: Antrag auf Befreiung von Rundfunkbeitrag lohnt sich
Insbesondere Empfänger des sogenannten Landespflegegeld, welches in Bayern 2018 eingeführt worden ist, haben jetzt die Möglichkeit, sich vom Rundfunkbeitrag befreien zu lassen, sofern sie einen Antrag auf Befreiung beim Beitragsservice stellen.
Zur Erklärung: Das Landespflegegeld erhalten alle diejenigen, die durch Geburt, Krankheit oder Unfälle außerordentlich behindert sind und laut dem Sozialverband VdK mindestens Pflegegrad 2 und höher nachweisen können.
Dabei handelt es sich um eine finanzielle Entlastung für Mehraufwendungen, die automatisch bei der Fürsorge von Schwerbehinderten anfallen. Die Höhe des Betrags ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, in Bayern beträgt das Landespflegegeld zu den üblichen Leistungen etwa 1.000 Euro pro Jahr extra.
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Video: 100 Sekunden GEZ
GEZ-Gebühr: So beantragen Sie die Beitragsbefreiung
Wer sich also unter einer "besonderen wirtschaftlichen Härte" sieht, benutzt das ebenfalls zur Verfügung stehende Formular auf dem Online-Portal des Beitragsservices.
Dieses nennt sich "Antrag auf Befreiung und Ermäßigung aus sozialen und gesundheitlichen Gründen". Dort werden Sie Schritt für Schritt durch das Formular angeleitet. Drucken Sie es am Ende aus und legen Sie die zum Nachweis geforderten Unterlagen bei. Beides schicken Sie dann schriftlich an die Adresse des Beitragsservices:
ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
50656 Köln
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Mehr nützliche Tipps und Infos lesen Sie in unserem großen Rundfunkbeitrag-Ratgeber.
Lesen Sie bei merkur.de*: ARD-Chef Wilhelm über den Rundfunkbeitrag und das „Framing Manual“
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Von Jasmin Pospiech