Frist für Grundsteuererklärung nicht verpassen – was passiert, wenn man sie zu spät einreicht?

Viele Grundsteuererklärungen fehlen noch, trotz der angekündigten Frist. Bayern hat nun eine überraschende Wende hingelegt, im Alleingang.

Ab 2025 soll in Deutschland eine neue Grundsteuerberechnung gelten. Dafür müssen fast 36 Millionen Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden. Das geschieht auf Grundlage von Angaben, die Eigentümer einreichen müssen. Haus- und Wohnungsbesitzer müssen ihre Grundsteuererklärung rechtzeitig abgeben. Wird der Abgabetermin von den Steuerpflichtigen nicht eingehalten, drohen Verspätungszuschläge, wie zum Beispiel BR24 berichtete. Der Eigentümerverband Haus & Grund hatte bereits auf die möglichen Folgen hingewiesen, falls man die Erklärung nicht oder zumindest zu spät einreiche: „Demnach drohen ein Verspätungszuschlag von 25 Euro pro Monat und ein Zwangsgeld von 25.000 Euro“, hieß es dazu in einem Bericht auf Tagesschau.de (Stand: 22. Januar). Bei Nichtabgabe könne das Finanzamt zudem die Besteuerungsgrundlagen schätzen.

Frist für Grundsteuererklärung nicht verpassen – was passiert, wenn man sie zu spät einreicht?

Erst etwas mehr als zwei Drittel gaben die Erklärung bis zum 29. Januar ab, sagte ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums einem Bericht der Deutschen Presse-Agentur (dpa) zufolge. Nun kündigte Bayern überraschend eine Fristverlängerung an, wie dpa am 31. Januar berichtete, im Alleingang.

„Wer die Frist versäumt, muss aber vorerst nicht mit einem Verspätungszuschlag oder Zwangsgeld rechnen“, hieß es in dem Bericht der Tagesschau. Das hatte eine Umfrage des Finanzsportals Finanztip bei den Finanzämtern der 16 Bundesländer ergeben. Ein Bußgeld in Höhe von 25.000 Euro müsse man vorerst nicht befürchten, schrieb Steuerexperte Jörg Leine auf Finanztip.de demnach: „Hohe Strafen sind zwar möglich, drohen aber nicht sofort.“

14 Bundesländer wollten säumigen Eigentümern zunächst ein Erinnerungsschreiben schicken, wie auch Zeit Online am 20. Januar über die genannte Umfrage berichtet hatte: „In Baden-Württemberg, Bremen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz teilten die Finanzbehörden laut Finanztip mit, zunächst würden Erinnerungsschreiben versendet, danach könnten Verspätungszuschläge und Zwangsgelder festgesetzt werden“, hieß es in dem früheren Bericht der Zeit. „Auch in Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen und dem Saarland sollen die Steuerpflichtigen demnach mit einem Schreiben an die Abgabe der Grundsteuererklärung erinnert werden.“ In diesen Bundesländern sei nicht eindeutig, wann Verspätungszuschläge oder andere Maßnahmen eintreten. Hamburg habe noch nicht entschieden, wie nach dem 31. Januar verfahren wird.

Grundsteuerwert: Finanzexperten raten, Schätzungen zu vermeiden

Die Finanzexperten raten in jedem Fall dazu, die Grundsteuererklärung so schnell wie möglich abzugeben. Sie verweisen noch auf ein anderes Problem: Sollte das Finanzamt sonst irgendwann den Grundsteuerwert schätzen, sollte die Erklärung immer noch nicht abgegeben worden sein, könne es teuer werden. Werde die Wohnfläche deutlich größer geschätzt, als sie sei, zahle man „ab 2025 unnötig viel Grundsteuer, und zwar jedes Jahr“, heißt es unter anderem in einem Beitrag auf Finanztip.de vom 20. Januar. Man solle „die Erklärung also lieber verspätet als gar nicht abgeben“, so der dringende Rat dem Portal zufolge.

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Kurz vor dem Fristablauf zur Einreichung der neuen Grundsteuererklärung wächst derweil die Kritik an der Reform. Kritik kommt unter anderem vom Bund der Steuerzahler

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