Abgabe der Grundsteuererklärung auf den letzten Drücker? Wie es ohne Elster funktioniert

Die Grundsteuererklärung müssen Besitzer von Wohnung, Haus oder einem Grundstück eigentlich bis Ende Januar einreichen. Bayern kündigte nun überraschend eine weitere Fristverlängerung an.

Update vom 31. Januar 2022: Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung endet in fast allen Bundesländern am 31. Januar. Nur Bayern will überraschend im Alleingang die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung verlängern, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) am Dienstag berichtete. Grundstückseigentümer sollen dort drei Monate länger Zeit bekommen, also bis Ende April, wie Finanzminister Albert Füracker (CSU) nach einer Kabinettssitzung in München gesagt habe.

Deutschlandweit müssen viele Immobilienbesitzer noch liefern. Erst etwas mehr als zwei Drittel gaben die Erklärung bis zum 29. Januar ab, wie ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums der dpa zufolge gesagt hatte. Mitte Oktober hatten die Länder wegen des schleppenden Eingangs der Grundsteuererklärungen bei den Finanzbehörden die Abgabefrist von Ende Oktober auf Ende Januar 2023 verlängert. Die Finanzämter würden mit Ablauf der Frist zunächst Erinnerungsschreiben verschicken, hieß es.

Das Portal Finanztip empfahl, spätestens nach Erhalt einer Erinnerung vom Finanzamt sollten Immobilienbesitzer aktiv werden. Danach drohe ein Verspätungszuschlag von 25 Euro pro Monat sowie unter Umständen ein Zwangsgeld bis zu 25.000 Euro. Das Zwangsgeld bedeute, die Abgabe solle erzwungen werden. Werde die Erklärung dann immer noch nicht abgegeben, werde das Finanzamt eine Schätzung des Grundsteuerwerts vornehmen, die „sehr sicher“ nicht zugunsten des Immobilienbesitzers ausfallen werde.

Update vom 13. Oktober 2022: Die Abgabe der Grundsteuererklärung wird für alle Bundesländer von Ende Oktober auf Ende Januar 2023 verlängert. Das haben die Finanzminister der Länder beschlossen. Bundesfinanzminister Christian Lindner (43, FDP) schreibt dazu auf Twitter: „Die Frist zur Grundsteuer-Erklärung wird bis Januar 2023 verlängert. Das gibt den Steuerpflichtigen, den Finanzbehörden und den Steuerberatern Luft. Gegenwärtig gibt es auch andere Sorgen und Aufgaben, um die wir uns kümmern müssen.“

Die Grundsteuerreform hat zur Folge, dass Immobilieneigentümer 2022 eine Grundsteuererklärung abgeben müssen. Diese ist wie eine zweite Steuererklärung für dieses Jahr zu sehen. Die Frist: Bis 31. Oktober ist es noch möglich, die Erklärung bei den Finanzämtern einzureichen. In elf Bundesländern geht das jetzt auch ohne Elster-Formular.

Zum Hintergrund: Die Grundsteuerreform macht die Neubewertung von rund 36 Millionen Grundstücken in Deutschland notwendig. Um die Abgabe der Grundsteuererklärung so einfach wie möglich für die Eigentümer zu gestalten, hat die Finanzverwaltung ein Internetportal eingerichtet, wie der Bund der Steuerzahler Deutschland informiert. Damit können grundsteuerpflichtige Bürger jetzt neben der Steuersoftware Elster auch das Portal Grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de nutzen.

Grundsteuererklärung ohne Elster: Nicht alle Bundesländer machen mit beim Bundesmodell

Was für die Nutzung spricht? „Der Vorteil ist, dass hier kein Elster-Zertifikat für die Abgabe der Erklärung benötigt wird“, zitiert das Portal Chip.de Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Die Angaben könnten direkt auf der Homepage eingegeben werden. Allerdings kann das neue Portal nicht von allen Bundesbürgern genutzt werden. So heißt es auf den Seiten von Grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de: „‘Grundsteuererklärung für Privateigentum‘ ist für Bundesländer entwickelt, die am Bundesmodell teilnehmen. Das sind folgende 11 Bundesländer: Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen.“

Grundsteuererklärung ohne Elster: So geht‘s Schritt für Schritt

Wer die neue Plattform nutzen möchte, sollte wie folgt vorgehen:

  • Zuerst müssen Sie die Registrierung vornehmen, dazu die Website www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de aufrufen und auf den Anmelde-Button oben rechts klicken. Sie werden aufgefordert, Ihre Mailadresse einzugeben. Bestätigen Sie danach den Link in der Nachricht, die Sie erhalten. Beantragen Sie dann den Freischaltcode, der Ihnen per Post zugesandt wird.
  • Bis der Freischaltcode postalisch bei Ihnen eingeht, vergehen bis zu 14 Tage, wie Chip.de informiert. In der Zwischenzeit können Sie die Steuererklärung aber bereits bearbeiten, heißt es weiter. Folgende Informationen dürfen nicht fehlen: Größe des Grundstücks, die Steuernummer und das Aktenzeichen des Grundstücks, das genaue Baujahr bei Gebäuden ab 1949, die Wohnfläche, etc.
  • Hilfetexte sollen dem Nutzer die Eingabe der Daten erleichtern, so Informationen des Bunds der Steuerzahler. Auch auf der Seite bereits hinterlegte Informationen sollen automatisch abgerufen werden können vom Anwender, etwa Angaben zum Bodenrichtwert.

Wichtig zu wissen: Wer das Portal für die Grundsteuererklärung nutzt und die Eingaben speichern und später weiterbearbeiten möchte, muss dasselbe Gerät und denselben Browser nutzen. Die Informationen werden nämlich in einem Cookie gespeichert, so lauten die Informationen von Chip.de.

Steuererklärung: Stimmen Sie mit ab.

Die Erklärung kann man auch über einen Steuerberater machen lassen, was jedoch ins Geld gehen dürfte. Als Alternative gibt es zudem digitale, kostenpflichtige Anbieter, bei denen die Authentifizierung entfalle, wie etwa Bild.de angesichts der nahenden Frist berichtete. „Damit entfällt also auch die Wartezeit auf den Brief.“ Für die Abgabe der Grundsteuer-Erklärung über Elster müssten Steuerpflichtige hingegen eine Authentifizierung beantragen, heißt es in dem Bericht. Sie komme per Briefpost.

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