Für Empfänger von Arbeitslosengeld II gibt es zum 1. Januar 2021 mehr Geld. So wird etwa der Satz für Alleinstehende doppelt so stark angehoben wie ursprünglich geplant.
- Die Hartz-IV-Sätze werden zum 1. Januar 2021 stärker erhöht als bislang bekannt.
- Alleinstehende Hartz-IV-Empfänger sollen 446 Euro im Monat bekommen - und damit 14 Euro mehr als jetzt.
- Und auch der Satz für die 14- bis 17-Jährigen soll steigen. Lesen Sie hier, was Empfänger von Arbeitslosengeld II im kommenden Jahr erwarten können.
Die Regelsätze für Hartz-IV-Empfänger steigen zum 1. Januar 2021 stärker als bisher geplant. Alleinstehende bekommen demnach dann 446 Euro im Monat und damit 14 Euro mehr als jetzt, wie das Bundesarbeitsministerium einem Bericht der Tagesschau (Stand: 8. September) zufolge mitteilte. Ursprünglich hatte das Kabinett nur eine Erhöhung um 7 Euro* beabsichtigt.
Hartz-IV-Sätze steigen: Womit Hartz-IV-Empfänger ab 2021 rechnen können
Den Berechnungen des Bundesarbeitsministeriums zufolge solle es vor allem für Jugendliche im nächsten Jahr deutlich mehr geben, berichtete zudem die Deutsche Presse-Agentur (dpa). Der Satz für 14- und 17-Jährige soll demnach um 45 Euro auf 373 Euro steigen, wie dpa berichtet - und der für Kinder bis fünf Jahre von 250 auf 283 Euro.
Nahezu konstant bleibe der Regelsatz dagegen für 6- bis 13-Jährige, wie die Tagesschau zudem berichtete: Er solle um nur einen auf 309 Euro steigen. „Diese Altersgruppe habe bei der vorherigen Neuberechnung für das Jahr 2017 überdurchschnittlich profitiert, hieß es“, schreibt das Nachrichtenportal. Der Bundesagentur für Arbeit zufolge beziehen rund 5,7 Millionen Menschen in Deutschland Hartz IV. Eine Maßnahme, um zu verhindern, dass in der Coronakrise noch mehr Beschäftigte ihren Job verlieren, ist bekanntlich die Kurzarbeit.
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Hartz-IV-Sätze: Entwicklung von Preisen und Löhnen wurde berücksichtigt
Die Anpassung ist der zweite Schritt in dem komplizierten Berechnungsverfahren. Die Sätze werden alle fünf Jahre, wenn eine neue sogenannte Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) zur Entwicklung von Preisen und Löhnen vorliegt, neu festgesetzt, berichtet dpa zu den Hintergründen. Bei der EVS handelt es sich demnach um eine amtliche Statistik, bei der die Einnahmen und Ausgaben von rund 60.000 repräsentativ ausgewählten Haushalten erhoben werden. An den Ausgaben von Haushalten unterer Einkommensgruppen orientieren sich dann die Hartz-IV-Sätze.
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Kritik von Sozialverbänden an Hartz-IV-Sätzen
Der Paritätische Wohlfahrtsverband kritisierte, die geplanten neuen Regelsätze seien realitätsfern, nicht bedarfsgerecht und viel zu niedrig. Und auch das Deutsche Kinderhilfswerk kritisierte die neuen Sätze als unzureichend. (ahu) *Merkur.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Zentral-Redaktionsnetzwerks
Quellen: Tagesschau.de; dpa
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