Der Kinderzuschlag wird zusätzlich zum Kindergeld ausgezahlt und richtet sich an einkommensschwache Familien. Bis zu 292 Euro pro Monat und Kind sind möglich.
Familien mit geringem Einkommen können im neuen Jahr etwas mehr Unterstützung vom Staat erhalten: Zum 1. Januar 2024 ist der Kinderzuschlag auf bis zu 292 Euro pro Monat und Kind erhöht worden. Zuvor lag er bei bis zu 250 Euro.
Wer hat Anspruch auf den Kinderzuschlag?
Um den Kinderzuschlag in Anspruch zu nehmen, müssen unter anderem folgende Voraussetzungen gegeben sein, wie die Verbraucherzentrale aufführt:
- Sie sind alleinerziehend und verdienen mindestens 600 Euro brutto im Monat.
- Mit einem Partner zusammen kann der Anspruch ab einem Einkommen von 900 Euro brutto bestehen.
- Das Kind muss in Ihrem Haushalt leben.
- Das Kind muss jünger als 25 Jahre sein.
- Sie erhalten Kindergeld.
- Ihr Einkommen muss außerdem zusammen mit dem Kinderzuschlag und gegebenenfalls Wohngeld so hoch sein, dass Sie Ihren Lebensunterhalt decken können.
Hilfe für eine erste Einschätzung, ob im Einzelfall Anspruch auf den Kinderzuschlag besteht, bietet die Bundesagentur für Arbeit auf ihrer Website mit dem sogenannten KiZ-Lotsen (KiZ steht für Kinderzuschlag).
Wo kann man den Kinderzuschlag beantragen?
Kinderzuschlag und Kindergeld werden zusammen ausgezahlt. Allerdings muss der Antrag auf den Kinderzuschlag gesondert bei der Familienkasse gestellt werden. „Sie können dies auch online tun“, erklärt die Verbraucherzentrale in der Mitteilung (Stand: 8. Januar) auf ihrer Website.
Was muss man dem Antrag auf den Kinderzuschlag beifügen?
Folgende Unterlagen müsse man dem Antrag beifügen, zählt die Verbraucherzentrale an der Stelle auf:
- Antragsformular für den Kinderzuschlag mit Anlagen
- Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers
- Einkommensnachweise wie Renten-, Elterngeld- oder BAföG-Bescheid
- gegebenenfalls Unterhaltsnachweise (zum Beispiel Kontoauszüge)
- gegebenenfalls Wohngeldbescheid
- aktueller Nachweis der Unterkunftskosten (zum Beispiel Mietbescheinigung)
Wie viel Vermögen ist beim Kinderzuschlag erlaubt?
„Sie erhalten keinen Kinderzuschlag, wenn Ihr Vermögen zu hoch ist“, heißt es in der Mitteilung der Verbraucherzentrale. „Die Vermögensfreigrenze beträgt 55.000 Euro bei zwei Personen im Haushalt und 15.000 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied.“
Kann man Kinderzuschlag und Wohngeld gleichzeitig bekommen?
Der Bezug von Wohngeld und Kinderzuschlag sei gleichzeitig möglich, betont die Verbraucherzentrale. „Der Antrag auf Wohngeld macht daher häufig ebenfalls Sinn.“ Der Bezug von Bürgergeld führe zum Ausschluss vom Kinderzuschlag.