Heizkostenzuschuss: Für Heizöl, Pellets und Holz gibt es ab Mai Geld zurück 

Wer 2022 Heizöl, Pellets & Co. zu überteuerten Preisen eingekauft hat, kann sich freuen: Ab Mai gibt es Geld zurück – in Form eines Heizkostenzuschusses.

Hinweis: Dieser Artikel erschien erstmals am 09.05.2023. Die Antragsfrist für den Zuschuss war der 20.10.2023.

Im Jahr 2022 waren die Heizkosten extrem hoch. Die Preise für Heizöl, Holz oder etwa Flüssiggas stiegen während des Krisenjahres drastisch an. Geringverdiener haben deshalb bereits einen einmaligen Heizkostenzuschuss erhalten. Doch jetzt gibt es auch eine gute Nachricht für Eigentümer: Ab Mai 2023 haben Verbraucher in Deutschland die Möglichkeit, einen Teil ihrer teuer eingekauften Energieträger über einen Härtefallfonds zurückzuerhalten. Dafür müssen sie allerdings erst einen Antrag stellen.

Heizkostenzuschuss für Heizöl, Holz oder Pellets kann ab Mai beantragt werden

Verbraucher, die zwischen dem 1. Januar und dem 1. Dezember 2022 mindestens einmal einen „nicht leitungsgebundenen Energieträger“ zu überhöhten Preisen erworben haben, können ab Mai 2023 einen Heizkostenzuschuss in Form einer teilweisen Rückerstattung beantragen. Dies gilt für folgende Energieträger:

  • Heizöl
  • Flüssiggas
  • Scheitholz
  • Holzpellets
  • Holzhackschnitzel
  • Holzbriketts
  • Kohle

Voraussetzung für den Heizkostenzuschuss ist, dass Sie den Kauf nachweisen können.

Die Erstattung beträgt 80 Prozent des Kostenanteils, der über die Verdopplung des festgelegten Referenzpreises hinausgeht. Der Referenzpreis ist der durchschnittliche Preis für den jeweiligen Energieträger im Jahr 2021. Der Zuschuss ist allerdings auf 2.000 Euro pro Haushalt gedeckelt und kann auch nur für den Erstwohnsitz beantragt werden.

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So stellen Sie den Antrag auf Heizkostenzuschuss

Wichtig zu wissen: Ohne Antrag fließt auch kein Geld. Zwischen dem 2. Mai und 8. Mai beginnt die Freischaltung für den Antrag auf Härtefallhilfe für private Haushalte in zahlreichen Bundesländern. Der Heizkostenzuschuss für die Bundesländer Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen kann online auf der Seite der Brennstoffhilfe beantragt werden.

Bewohner der Bundesländer Bayern, Berlin und Nordrhein-Westfalen stellen den Antrag auf Härtefallhilfe bei den entsprechenden Ministerien. In Bayern können die Anträge voraussichtlich ab 15. Mai gestellt werden.

Die Anträge auf Härtefallhilfe können von Verbrauchern bis zum 20. Oktober 2023 eingereicht werden. Die Bearbeitung soll dann rund sechs Wochen dauern.

Wem monatlich zu wenig Geld zum Leben zur Verfügung steht, kann eventuell Bürgergeld, das Hartz-IV abgelöst hat, beantragen.

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