Wer im Homeoffice arbeitet, soll auch im kommenden Jahr noch eine besondere Pauschale bei der Steuererklärung geltend machen können.
Wer im Heimbüro arbeitet, soll auch 2022 noch die Homeoffice-Pauschale bei der Steuererklärung* angeben dürfen. Denn SPD, Grüne und FDP wollen die derzeit geltende Pauschale für Arbeitnehmer bis Ende des kommenden Jahres verlängern. Das geht, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtete, aus dem Koalitionsvertrag der drei Parteien hervor.
Pro Tag im Homeoffice 5 Euro ansetzen, maximal 600 Euro im Jahr
Bereits für die Jahre 2020 und 2021 konnten und können Berufstätigte von der Homeoffice-Pauschale von fünf Euro am Tag profitieren. Die derzeitige steuerliche Regelung sieht so aus: Pro Tag im Homeoffice kann man 5 Euro ansetzen, und maximal 600 Euro im Jahr.
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Homeoffice-Pauschale wird in Anlage N bei Werbungskosten eingetragen
Was man dabei allerdings beachten muss: Die Summe zählt zu den Werbungskosten, für die allen Steuerzahlern pauschal ohnehin 1.000 Euro angerechnet werden. Nur wer mit seinen Ausgaben hier über 1.000 Euro kommt, profitiert somit von der Sonderregel. Mehr darüber, in welchen Fällen Sie von der Homeoffice-Pauschale profitieren können, erfahren Sie hier*. Eingetragen wird die Homeoffice-Pauschale bei der Steuererklärung in die Anlage N bei den Werbungskosten.
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Unter Werbungskosten fallen zum Beispiel auch Bewerbungskosten, selbst gezahlte Fortbildungskosten und andere Kosten, die im Zusammenhang mit dem Beruf stehen. (ahu) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.