Erwerbsminderungsrente: Ist man zu krank, darf man früher in Rente

Rentner sollen aufgrund der Inflation entlastet werden. Das gilt auch für Menschen, die Erwerbsminderungsrente beziehen. Was steckt dahinter?

Erst kürzlich wurde beschlossen, dass die Rente ab dem 1. Juli 2022 um mehr als fünf Prozent steigen soll. Das ist eine gute Nachricht, schließlich werden infolge der Corona- und Ukrainekrise auch Lebensmittel, Benzin und Co. immer teurer. Doch das groß angelegte Entlastungspaket hat Rentner und Rentnerinnen anfangs nicht bedacht.

Zu krank? Früher in Rente dank Erwerbsminderungsrente

Mit der Rentenanpassung wurde nun die exorbitante Preissteigerung in diesem Jahr abgemildert. Zudem sollen auch Menschen, die eine Erwerbsminderungsrente erhalten, den Zuschuss erhalten. Diese sind aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage zu arbeiten. Eine Rente soll daher das Einkommen bei voller Erwerbsminderung ersetzen, wie die Deutsche Rentenversicherung berichtet. Kann man noch einige Stunden täglich arbeiten, ergänzt die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung zusätzlich das jeweilige Einkommen. Wichtig dabei ist allerdings auch, dass der Zeitpunkt noch unter dem regulären Rentenalter liegt. Anschließend wird geprüft, ob es Maßnahmen gibt oder braucht, die dem Betroffenen dabei helfen, seinen Lebensunterhalt wieder selbst vollständig zu verdienen. Darunter:

  • eine medizinische Rehabilitation
  • eine berufliche Rehabilitation bzw. Wiedereingliederung

Wenn beides nicht möglich ist, wird beurteilt, wie viel die betroffene Person noch arbeiten kann. Das bedeutet konkret, ob Sie eine Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung erhält. Zudem müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehören:

  • Sie müssen mindestens fünf Jahre vor Einritt der Erwerbsminderung in der Deutschen Rentenversicherung versichert sein.
  • Sie müssen in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge an die Rentenversicherung gezahlt haben (zum Beispiel in einem Angestelltenverhältnis).

Erwerbsminderungsrente: Mehr Geld bis einschließlich 2024

Erfüllt man alle Bedingungen und bekommt Erwerbsminderungsrente, hat man auch Anspruch auf den Corona-Zuschuss. Demnach soll Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (49, SPD) gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland folgendes erklärt haben: „Mit dem Zuschlag zur Erwerbsminderungsrente machen wir deutlich: Wir stehen auch in diesen Zeiten an der Seite derjenigen, die wegen Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr arbeiten können.“ Rund drei Millionen Menschen sind hierzulande davon betroffen.

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Heil hat zudem angekündigt, dass Empfänger der Erwerbsminderungsrente sogar 7,5 Prozent mehr ab 1. Juli 2024 erhalten sollen. Den Zuschuss erhalten all diejenigen, die zwischen dem 1. Januar 2001 und 30. Juni 2014 in die Erwerbsminderungsrente eingetreten sind. Für den Staat bedeutet das, dass er 2024 etwa 1,3 Milliarden Euro mehr für die zusätzlichen Rentenausgaben aufbringen muss. Im Jahr darauf soll es das Doppelte sein, anschließend werden die Mehrausgaben wieder sinken, heißt es abschließend.

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