Darf ich die Kfz-Steuer in der Steuererklärung absetzen?

Ein Auto bringt viele Kosten mit sich – unter anderem die Kfz-Steuer.
 ©Imago

Jeder Fahrzeughalter muss eine Kfz-Steuer zahlen. Ob Sie diese später auch von der Steuer absetzen können, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab.

Einmal im Jahr wird für jeden Fahrzeughalter die Kfz-Steuer fällig. Die Einnahmen sollen den Straßenbau sowie Reparaturen finanzieren. Wie hoch die Steuer ausfällt, hängt vom Fahrzeugmodell, der Leistung sowie der Antriebsart ab. Bei den laufenden Kosten, die mit einem Auto anfallen, ist es verständlich, dass viele sich fragen, was davon nun bei der Steuererklärung angegeben werden kann. Bei der Kfz-Steuer ist das aber nicht so einfach – es hängt nämlich davon ab, ob Sie Ihr Fahrzeug privat oder geschäftlich nutzen.

Steuererklärung: Kfz-Steuer als Privatperson absetzen – ist das möglich?

Ob etwas von der Steuer abgesetzt werden kann, wird meistens davon abhängig gemacht, ob Sie es für die Erwirtschaftung des Lebensunterhaltes benötigen. Fahren Sie also nur in Ihrer Freizeit mit dem Auto, stuft der Staat dies als Privatvergnügen ein – demnach können Sie die Kfz-Steuer nicht absetzen. (Anders als die Kfz-Haftpflichtversicherung, die Sie als Sonderausgabe angeben dürfen.)

Allerdings gibt es die Möglichkeit, die Kosten der Kfz-Steuer indirekt in der Steuererklärung geltend zu machen – und zwar, wenn Sie als Arbeitnehmer das Auto für die Fahrt zur Arbeitsstätte benötigen. In diesem Fall können Sie eine sogenannte „Entfernungspauschale“ bei den Werbungskosten angeben. Das heißt konkret: Je zurückgelegten Kilometer dürfen Sie 0,30 Euro veranschlagen. Mit der Entfernungspauschale sollen jene Kosten, die anteilig für das Auto entstehen, abgedeckt werden. Es sind also auch Versicherungen, Reparaturen und die Kfz-Steuer in der Pauschale mit einbegriffen, wie bußgeldkatalog.org informiert. Als Privatpersonen haben Sie aber nicht die Möglichkeit, die Kfz-Steuer als einzelnen Posten abzusetzen.

Wo Sie die Kfz-Steuer als Selbständiger oder Unternehmer eintragen

Handelt es sich bei Ihrem Fahrzeug um ein reines Dienstfahrzeug, das Sie als Selbständiger oder Unternehmer für geschäftliche Zwecke benötigen – oder einem Mitarbeiter zur Verfügung stellen –, können Sie die Kosten dafür vollständig absetzen. Das gilt nicht nur für die Kfz-Steuer, sondern für alle Kosten, die in Verbindung mit der Anschaffung und Erhaltung des Fahrzeugs anfallen. Diese können Sie im Rahmen der Betriebsausgaben in der Steuererklärung angeben. Je nach Fahrzeugart tragen diese Steuerzahlungen womöglich aber nur geringfügig zur Gesamtsumme der Betriebsausgaben bei. Verwenden Sie ein Dienstfahrzeug auch in der Freizeit, muss das Verhältnis von privater und geschäftlicher Nutzung über ein Fahrtenbuch nachgewiesen werden.

28.02.2021

Landpark Lauenbrück

12.02.2021

Winterlandschaft in Rotenburg

22.12.2020

Weihnachtsbilder

29.10.2020

Herbstfotos der Leser