Haftpflichtversicherung in Steuererklärung absetzbar? So funktioniert‘s

Viele Menschen besitzen eine Haftpflichtversicherung – aber darf diese auch von der Steuererklärung abgesetzt werden?
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Eine Haftpflichtversicherung ist eigentlich für jeden ein Muss. Viele fragen sich dabei: Kann ich die Privat-Haftpflicht auch in der Steuererklärung absetzen?

Die Privat-Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die Sie aus Unvorsichtigkeit oder Leichtsinn verursacht haben. Das kann von einem zerstörten Smartphone bis hin zu schweren Unfällen der Fall sein. Daher ist die Haftpflichtversicherung unverzichtbar, wie die Verbraucherzentrale erklärt. Auch der Gesetzgeber erkennt an, wie wichtig die private Haftpflichtversicherung ist – daher dürfen die Kosten auch in der Steuerklärung abgesetzt werden.

Warum kann die private Haftpflichtversicherung in der Steuererklärung abgesetzt werden?

Die Haftpflichtversicherung ist als Vorsorgeaufwendung in der Steuererklärung absetzbar. Damit möchte der Gesetzgeber die Bürger dabei unterstützen, sich mit einer Versicherung gegen die Risiken im Leben abzusichern. Die Kosten können Sie sich also über die Steuererklärung zurückholen.

So setzen Sie die private Haftpflicht in der Steuererklärung ab

Geben Sie Ihren jährlichen Versicherungsbeitrag der Haftpflicht in der Anlage „Vorsorgeaufwände“ (Zeile 46-50) der Einkommensteuererklärung an. Wenn Sie mehrere Haftpflichtversicherungen haben, addieren Sie einfach die Beträge und tragen die Summe in das Feld ein.

Von der Versicherung erhalten Sie in der Regel einen Beitragsnachweis, den Sie dem Finanzamt als Nachweis Ihrer privaten Haftpflicht vorlegen können. Es genügt aber eine Kopie des Versicherungsvertrages und Kontoauszüge, auf denen die bezahlten Beiträge zu sehen sind, wie die Allianz auf ihrer Webseite informiert.

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Wer kann die Privat-Haftpflicht von der Steuer absetzen?

Grundsätzlich kann jeder, der eine Privat-Haftpflicht besitzt und steuerpflichtige Einnahmen hat, die Kosten dafür in der Steuererklärung angeben. Beachten Sie allerdings, dass es für die Vorsorgeaufwände eine Höchstgrenze von 1.900 Euro gibt. Bei Selbstständigen und Freiberuflern liegt die Grenze bei 2.800 Euro jährlich, da sie ihre Krankenversicherungsbeiträge komplett selbst aufbringen müssen. Bei Angestellten übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte der Kosten. Ehepaare, die eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, dürfen ihre jeweiligen Höchstgrenzen miteinander addieren. Alle Kosten, die über diesen Betrag hinausgehen, können nicht mehr von der Steuer abgesetzt werden.

Lohnt es sich, die Haftpflicht von der Steuer abzusetzen?

Die Höchstgrenze für Vorsorgeaufwände wird oft schon allein durch die Kranken- und Pflegeversicherung erreicht. Daher lohnt sich das Absetzen der Privat-Haftpflicht nur, wenn der Rahmen noch nicht ausgeschöpft ist. Das ist in der Regel bei geringverdienenden Arbeitnehmern oder Rentnern der Fall.

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Steuererklärung: Weitere absetzbare Versicherungen

Neben der Privat-Haftpflicht dürfen Sie weitere Versicherungen in der Steuererklärung angeben, die der Vorsorge dienen. Dazu gehören:

  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Unfallversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • Altersvorsorge
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Risikolebensversicherung
  • Zahnzusatzversicherung
  • Reisekrankenversicherung

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