Mehr Geld für Kinder - aber nicht nur viele Eltern dürfen sich im September freuen

Viele Eltern freuen sich über den Kinderbonus.
 ©Andreas Gebert/dpa-tmn

Eltern, die Kindergeld beziehen, erhalten im September einen Corona-Kinderbonus. Es gibt noch weitere Gruppen, die im September von Neuerungen profitieren.

  • Eltern, die Kindergeld beziehen, bekommen im September einen Corona-Kinderbonus.
  • Auch bei den Lohnuntergrenzen in der Zeitarbeit gibt es eine Neuerung.
  • Zudem können angehende Therapeuten von gesetzlichen Änderungen im September profitieren.

Der September ist für viele Mütter und Väter ein vergleichsweise guter Monat: Eltern, die Kindergeld beziehen, bekommen im September einen Corona-Kinderbonus. Ab 7. September 2020 soll die erste Rate von 200 Euro pro Kind ausgezahlt werden, im Oktober folgen weitere 100 Euro - und zwar automatisch, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet. Der Bonus für betroffene Eltern ist Teil des Konjunkturpakets, das den Konsum nach dem Corona-Lockdown wieder ankurbeln soll.

Kinderbonus und Förderung von betrieblicher Kinderbetreuung

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Auch bei der Kinderbetreuung tut sich etwas: Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern, unterstützt der Bund die Einrichtung von Betriebskindergärten. Deshalb wird laut dpa das „Förderprogramm Betriebliche Kinderbetreuung“ zum 1. September neu aufgelegt. In den kommenden zwei Jahren sollen dafür demnach bis zu neun Millionen Euro ausgeschüttet werden.

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Mindestlöhne: Das ändert sich bei der Zeitarbeit

Zudem werden dem Bericht zufolge die Mindestlöhne in der Zeitarbeit angehoben. In Westdeutschland steigt die Untergrenze laut dpa für den Stundenlohn von 9,96 Euro auf 10,15 Euro. In den ostdeutschen Bundesländern - einschließlich Berlin - gibt es statt 9,66 Euro ab dem 1. September 9,88 Euro. Zum Oktober erfolge eine weitere Anhebung auf 10,10 Euro, schreibt dpa.

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Angehende Psychotherapeuten - künftig eigenständiges Studium

Was außerdem neu ist: Für die Ausbildung zum Psychotherapeuten gibt es dpa zufolge künftig ein eigenständiges Studium. Diese Neuregelung trete formal zum 1. September in Kraft, der neue Studiengang werde zum bevorstehenden Wintersemester erstmals angeboten. An das fünfjährige Universitätsstudium schließe sich eine Weiterbildung, für welche die Berufseinsteiger - anders als bisher - auch ein finanzielle Vergütung erhalten. (ahu) *merkur.de ist Teil des Ippen-Zentral-Netzwerks.

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