Geld für Familien: Kindergrundsicherung kommt – was steht im Koalitionsvertrag?

Die Kindergrundsicherung soll bisherige finanzielle Familienleistungen bündeln.
 ©Jens Büttner/dpa (Archivbild/Symbolbild)

Der Koalitionsvertrag der Ampel steht. Bei einem der Punkte geht es um die Einführung einer sogenannten Kindergrundsicherung.

Der Koalitionsvertrag* von SPD, Grünen und FDP umfasst 177 Seiten und trägt den Titel: „Mehr Fortschritt wagen - Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit.“ Dabei geht es auch um die Familienpolitik.

Familien: Kindergrundsicherung kommt – was steht im Koalitionsvertrag?

Der Koalitionsvertrag sieht unter anderem eine Kindergrundsicherung vor. „Wir wollen mit der Kindergrundsicherung bessere Chancen für Kinder und Jugendliche schaffen und konzentrieren uns auf die, die am meisten Unterstützung brauchen“, heißt es Tagesschau.de zufolge in dem Papier. Demnach sollen alle bisherigen finanziellen Unterstützungen wie Kindergeld, Leistungen aus SGB II/XII für Kinder, Teile des Bildungs- und Teilhabepakets sowie der Kinderzuschlag gebündelt werden. „Diese Leistung soll ohne bürokratische Hürden direkt bei den Kindern ankommen und ihr neu zu definierendes soziokulturelles Existenzminimum sichern“, zitierte Tagesschau.de weiter aus dem Koalitionsvertrag.

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„Die Kindergrundsicherung soll aus zwei Komponenten bestehen“, heißt es außerdem in dem Bericht der Tagesschau (Stand: 24. November): Einem einkommensunabhängigen Garantiebetrag, der für alle Kinder und Jugendlichen gleich hoch sei, und einem vom Elterneinkommen abhängigen, gestaffelten Zusatzbetrag, wie es in dem Papier heiße. Auf weitere Details darf man gespannt sein. Denn was nicht im Koalitionsvertrag auftauche, sei die konkrete Höhe der Kindergrundsicherung, berichtete auch BR.de (Stand: 25. November) zum Thema. Auch darüber dürfte in der Koalition also noch zu sprechen sein.

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Die im Koalitionsvertrag vorgesehene Kindergrundsicherung solle bisherige Familienleistungen bündeln, hieß es auch in einem Bericht auf Sueddeutsche.de (Stand: 24. November) zu den Ergebnissen. Das soziokulturelle Existenzminimum, also die Höhe des monatlichen Betrages soll dafür neu definiert werden“, hieß es weiter in dem Bericht.

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Kinderrechte sollen im Grundgesetz verankert werden

Die Idee einer Kindergrundsicherung ist nicht ganz neu: Auch Sozialverbände, Kinderschutzorganisationen und Gewerkschaften forderten schon seit längerem, das Kindergeld, den Kinderzuschlag und Hartz IV für Heranwachsende in einem Betrag zusammenzufassen.

Der Koalitionsvertrag der Ampel sieht nun zudem vor, dass Kinderrechte im Grundgesetz verankert werden sollen. (ahu) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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