So kriegen Sie November und Dezember noch einen fetten Gehaltsbonus

Wollen Sie einen Extra-Weihnachtsbonus? So klappt's.
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Bis zur nächsten Steuererklärung warten, um mehr Geld zu bekommen, war gestern. Wie Sie jetzt noch bis Ende des Jahres richtig absahnen, erfahren Sie hier.

Viele Deutsche wissen bereits, dass sie für den täglichen Arbeitsweg mit dem Auto, die Kita ihrer Kinder und sogar für Unterhaltszahlungen Geld zurück vom Finanzamt erhalten. Doch wer diese 2017 verpasst hat oder nicht bis nächstes Jahr warten möchte, kann sich jetzt noch zum Ende des Jahres auf Extra-Geld vom Staat freuen.

Antrag stellen - und schon winkt für Sie bis Ende des Jahres ein dicker Geld-Bonus

Dazu müssen Sie lediglich bei der zuständigen Behörde noch vor Jahresende einen Antrag stellen, empfiehlt jetzt Finanztest. Der Grund dafür: Für oben genannte Ausgaben können sie nämlich beim Finanzamt diverse Freibeträge beantragen. Die Folge: Der Arbeitgeber muss dann nur noch eine geringere Lohnsteuer vom Gehalt abziehen. So bekommen Sie gleich am Ende des Monats mehr von Ihrem Bruttogehalt ausbezahlt. Das Beste daran: Wenn Sie den Antrag jetzt noch stellen, werden die Freibeträge bereits ab Anfang des neuen Jahres berücksichtigt und die steuerliche Entlastung auf das komplette Jahr verteilt.

Daher macht es Sinn, noch bis Ende Oktober das entsprechende Formular auszufüllen – schließlich bekommen Sie so die Entlastung noch in den letzten zwei Monaten von 2017 ausgezahlt. Das bedeutet konkret: Wenn Sie jetzt schnell handeln, sahnen sie also noch im November und Dezember mehr Nettogehalt ab. Wenn sogar viele Freibeträge zusammenkommen, da sie mehrere Posten angeben können, dürfen sie sich zudem bereits Anfang des neuen Jahres über einen saftigen Bonus freuen.

Jetzt noch Freibeträge absahnen - so gehen Sie vor

Wer jetzt also fieberhaft auf die Suche nach den Anträgen für die Freibeträge geht, der findet die neuen Formulare für 2018 beim Finanzamt oder online auf dessen Homepage. Doch Vorsicht: Sie erhalten die meisten Freibeträge nur dann, wenn die Aufwendungen für jeden Posten mehr als 600 Euro pro Jahr ausmachen. Ein Beispiel: Berufsbedingte Werbungskosten müssen unter anderem den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von mehr als 1.000 Euro jährlich überschreiten.

Lesen Sie hier, für welche Freibeträge ab sofort mehr Geld winken.

Praktisch: Das Ausfüllen des Antrags muss zudem nicht jedes Jahr aufs Neue durchexerziert werden: "Auf Wunsch können die Freibeträge gleich für zwei Jahre beantragt werden", erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Doch das bedeutet nicht, dass sie ab sofort keine Einkommenssteuererklärung mehr abgeben müssen. Wer Freibeträge erhält, muss dies auf alle Fälle angeben – damit das Finanzamt schließlich nachrechnen kann, ob die Freibeträge auch richtig berücksichtigt wurden.

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jp

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