Gemeinsames Konto mit dem Partner, ja oder nein? Experten erklären, worauf Sie achten sollten

Mit einem Gemeinschaftskonto lassen sich gängige Kosten im Haushalt oft einfacher bestreiten. Man sollte sich jedoch auch über mögliche Risiken vorher gut informieren.

Als Paar zusammenzuziehen und seine Lebenszeit miteinander zu teilen – klingt wunderbar. Bei Fragen, wer den Kühlschrank füllt oder zum Beispiel im Restaurant bezahlt, geht es allerdings auch ums Geld. Und das ist erst der Anfang, wenn es darum geht, einen gemeinsamen Haushalt zu führen. Denn klar sind da die Miete, die Strom- und Heizkosten sowie die Anschaffungskosten für die Möbel. Um Streit übers Geld zu vermeiden, empfiehlt es sich, als Paar erstmal einen Haushaltsplan aufzustellen und gern auch ein Haushaltsbuch zu führen – damit man die gemeinsamen Kosten besser im Blick hat und sich die Ausgaben (zum Beispiel auch bei unterschiedlich hohen Einkommen) anteilig fair untereinander aufteilen kann. Wie steht es mit einem gemeinsamen Konto?

Wer bezahlt? Drei-Konten-Modell für Paare

Die Vorständin der Verbraucherzentrale Bremen, Annabel Oelmann, empfiehlt das einem Bericht der Deutschen Presse-Agentur (dpa) zufolge grundsätzlich. „Denn natürlich ist es wichtig, dass man über Finanzielles gemeinsam den Überblick behält, wenn man zusammen lebt.“ So könnten beide Partner sehen, wie viel Geld ihnen im Verlauf des Monats noch zur Verfügung steht und gemeinsam entscheiden, wofür es ausgegeben werden soll. Ihr persönliches Konto sollten die Partner deswegen aber nicht auflösen, sagt die Verbraucherschützerin laut dpa und rät zum Drei-Konten-Modell. Mit dem jeweils eigenen Bankkonto behalte zusätzlich jeder die Hoheit über einen Teil seines Geldes.

Bei dem Modell zahlen beide Partner (nach Absprache zum Beispiel anteilig) auf das Gemeinschaftskonto ein. Sämtliche Kosten, die die gemeinsame Haushaltsführung betreffen, könnten dann von dem Gemeinschaftskonto abgehen. Auch die Zahlungsabwicklung kann durch das Gemeinschaftskonto vereinfacht werden.

Gemeinschaftskonten für Paare: Welche Formen gibt es?

Was sollte man zum Gemeinschaftskonto allerdings wissen? Ein Gemeinschaftskonto kann entweder in Form eines „Und-“ oder in Form eines „Oder-Kontos“ eröffnet werden, wie der Bundesverbands deutscher Banken (BdB) in einem Online-Beitrag erklärt. Beim „Und-Konto“ könnten beide Kontoinhaber nur zusammen agieren: Wolle einer der beiden also auf das Konto zugreifen, müsse der andere einverstanden sein. Das sei im Alltag zeitlich aufwendiger, habe allerdings den Vorteil, dass beide Partner zu jeder Zeit über sämtliche Kontoaktivitäten informiert sind. Entscheide man sich dagegen für ein „Oder“-Konto, könnten beide Partner jederzeit unabhängig voneinander auf das Konto zugreifen und auch über das Guthaben verfügen, heißt es in dem Beitrag. Es komme dabei nicht darauf an, ob beide Partner auf das Konto eingezahlt haben oder ob dies nur einer der beiden war. „Jedoch müssen insbesondere Kreditverträge und Termingeschäften zulasten des Oder-Kontos beide Kontoinhaber abschließen.“

Gemeinschaftskonto setzt großes Vertrauen voraus

Aufgepasst: Unabhängig davon, für welches Konto sich ein Paar entscheidet – sowohl beim „Und-“ als auch beim „Oder-Konto“ haften dem BdB zufolge beide Kontoinhaber gegenüber der Bank gesamtschuldnerisch. Das bedeutet, wie es in dem Beitrag heißt: „Überzieht ein Partner das Konto, kann die Bank auch vom anderen die Rückzahlung des Geldes in voller Höhe verlangen.“ Ein Gemeinschaftskonto setzt also großes Vertrauen voraus.

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Drei-Konten-Modell? Kombination von Einzel- und Gemeinschaftskonto

Jetzt kommt die Kombination von einem Einzel- und einem Gemeinschaftskonto ins Spiel – frei nach dem Motto „Jeder seins und beide eins“? Natürlich könnten auch lediglich die laufenden Kosten für die Haushaltsführung von einem gemeinsamen Konto bestritten werden, wie der BdB in dem Blog-Beitrag erklärt. Jeder behalte dann sein Einzelkonto und zahle monatlich einen bestimmten Betrag auf das Gemeinschaftskonto ein. Ein wichtiger Hinweis laut dem Beitrag: „Für den Notfall sollte man allerdings wissen, dass man nicht ohne weiteres auf das Einzelkonto des Partners zugreifen kann, zum Beispiel im Falle eines Unfalls oder einer schweren Krankheit. Hier gilt es Vorsorge zu treffen mittels einer Kontovollmacht. Entsprechende Formulare gibt es bei der Bank.“

Will man zusammen ein Gemeinschaftskonto eröffnen, sollte man zudem vorher gut die verschiedenen Banken und Angebote miteinander vergleichen. Die Kontoführung ist nicht immer kostenlos. Wie steht es zudem mit dem Service? Wer Wert auf persönliche Ansprechpartner oder ein gut ausgebautes Filial- oder Geldautomatennetz legt, sollte eine Bank auswählen, die zu diesen Vorstellungen passt, wie es in dem dpa-Bericht zum Thema heißt. „Das muss auch nicht bedeuten, dass alle drei Konten bei derselben Bank oder Sparkasse sind, weil die Bedürfnisse des Einzelnen sehr unterschiedlich sein können“, erklärt Verbraucherschützerin Oelmann dem Bericht zufolge.

Auflösung des Gemeinschaftskontos – beiderseitige Zustimmung nötig

Egal, ob es sich um ein „Und“- oder ein „Oder“-Konto handelt: Soll das Gemeinschaftskonto komplett aufgelöst werden, müssen dem BdB zufolge beide Kontoinhaber mit der Kündigung einverstanden sein. Allein sei das nicht möglich, heißt es in dem Blog-Beitrag. „Für den Fall, dass ein Kontoinhaber die Zustimmung zur Auflösung eines Oder-Kontos verweigert, hat der andere zumindest die Möglichkeit, durch Widerruf der Einzelverfügungsberechtigung der Bank gegenüber das Oder-Konto in ein Und-Konto umzuwandeln.“

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