Wurde auf Ihrem Konto auch schon mal unerlaubt Geld abgebucht? Verbraucherschützern zufolge ist das leider keine Seltenheit. Was Sie deshalb tun sollten.
Haben Sie in jüngster Zeit Ihr Konto gecheckt? Verbraucherschützer empfehlen, genau das im Zweifel öfter zu tun. Denn immer wieder kommt es vor, dass auf dem Kontoauszug unerklärliche Abbuchungen der Kreditkarte* auftauchen - und sie gehen „nicht selten auf betrügerische Machenschaften zurück“, wie die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz warnt.
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Verbraucherzentrale: Vorsicht vor Phishing-Mails
„Nicht selten stellt sich heraus, dass die Betroffenen Opfer sogenannter Phishing-Mails geworden sind“, erklären die Verbraucherschützer in der Mitteilung. Mit gefälschten E-Mails würden Betrüger ihre Opfer auffordern, einen Link in der Nachricht anzuklicken und dann auf einem Formular bestimmte Daten einzutragen. „Abgefragt werden die notwendigen Bank- oder Kreditkartendaten, die dann für Betrugszwecke eingesetzt werden.“
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Kontoauszüge regelmäßig kontrollieren - Experten warnen
Auch deshalb sei es wichtig, die Kontoauszüge regelmäßig zu kontrollieren. Nicht selten würden unberechtigte Abbuchungen erst spät entdeckt, warnt die Verbraucherzentrale. Die Experten betonen: „Unberechtigte Abbuchungen lassen sich bis acht Wochen ab Belastung noch zurückrufen.“
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Neuerung bei Zahlungen mit Kreditkarten: Zwei-Faktor-Authentifizierung
Neu ist: Bislang konnten Betrüger schon mit Kenntnis der Karten- und Prüfnummer sowie des Ablaufdatums einer Kreditkarte im Internet bezahlen. Seit dem 15. Februar gilt jedoch für Zahlungen mit der Kreditkarte ab 150 Euro die sogenannte Zwei-Faktor-Authentifizierung. Das bedeutet: Zahlungen müssen mit zwei voneinander unabhängigen Faktoren freigegeben werden - also zum Beispiel der Kreditkarte und einer zusätzlichen Transaktionsnummer (TAN). Ab Mitte März gilt das Verfahren für alle Zahlungen mit der Kreditkarte, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) schreibt.
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Banken, Sparkassen und Händler müssten dafür sorgen, dass die vorgeschriebenen Sicherheitsvorkehrungen bis zum 31. März umgesetzt sind, schreibt die Verbraucherzentrale. „Gelingt es einem Betrüger dennoch mit gestohlenen Kreditkartendaten zu bezahlen, müssen die Kreditinstitute oder die Händler für die Schäden aufkommen.“ (ahu) *Merkur.de gehört zum deutschlandweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerk.
Quelle: Mitteilung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
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