Bei zehn Banken fragten Verbraucherschützer nach: Wie viel Geld muss monatlich eingehen? Welche Strafen fallen andernfalls an? Die Unterschiede sind groß.
Es gibt sie immer seltener: kostenlose Girokonten. Oft sind diese mit einer Bedingung verknüpft, dass auf dem Konto regelmäßig ein bestimmter Geldbetrag eingeht. Halten sich Kunden nicht daran, können hohe Gebühren anfallen, zeigt einem Bericht der Deutschen Presse-Agentur zufolge eine Stichprobe der Verbraucherzentrale NRW.
Bei zehn Banken fragten die Verbraucherschützer demnach nach: Wie viel Geld muss monatlich eingehen? Welche Strafen fallen andernfalls an? Und woher muss der Betrag stammen?
Kostenlose Girokonten im Vergleich: Konditionen variieren stark
Die Unterschiede waren dem Bericht zufolge groß: Die Spanne reichte bei dem Mindestgeldeingang von 600 Euro bis rund 3.000 Euro. Auch die Strafgebühren waren unterschiedlich hoch – hielten Kunden sich nicht an die Bedingungen, mussten sie je nach Anbieter zwischen drei und fast elf Euro pro Monat zahlen.
Bei einer Bank konnten Kunden alternativ auch zu einem einfachen Online-Konto wechseln, wie die Stichprobe unter anderem ergab – dafür kassierte die Bank jedoch 1,90 Euro pro Monat. Bei einer anderen Bank mussten Kunden einen höheren Dispozins
hinnehmen. Dieser stieg dann von 6,74 auf 7,34 Prozent, heißt es weiter in dem Bericht.
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Girokonten: Verbraucherschützer kritisieren zum Teil mangelnde Transparenz
Auch bei der Frage nach der Quelle des Geldes seien die Forderungen der Banken nicht einheitlich gewesen: Zum Teil hätten sie nur Gehalts- oder Rentenzahlungen akzeptiert. Bei anderen Banken hätten auch Lohnersatzleistungen wie Kranken- und Arbeitslosengeld gezählt. Manche Anbieter habe die Herkunft des Geldes überhaupt nicht interessiert.
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Die Verbraucherschützer sprechen von einem Konditionen-“Wirrwarr“ bei gebührenfreien Gehaltskonten. Das Fazit der Verbraucherzentrale NRW: „Viele kostenlose Girokonten warten mit einem Dschungel an Einzelbedingungen auf.“ Den zu durchforsten, werde Kunden allerdings erschwert: „Kein Geldinstitut im Verbraucherzentralen-Check bot im Preisverzeichnis eine detaillierte Auflistung von anerkannten und nicht akzeptierten Geldzuflüssen. Ein Mangel an Transparenz, der zu bösen Überraschungen führen kann.“ Weitere Informationen über die Stichprobe erfahren Interessierte in der Mitteilung der Verbraucherzentrale NRW. (ahu) *Merkur.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Zentral-Redaktionsnetzwerks
Quellen: dpa, Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen
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