Jeder fünfte Arbeitnehmer in Deutschland arbeitet in einem Minijob. Bisher durfte man 450 Euro im Monat verdienen. Doch jetzt gilt eine neue Verdienstgrenze.
Es gibt laut der Lohnsteuerhilfe Bayern e. V. (kurz Lohi) hierzulande rund sieben Millionen Minijobber. Als Minijobber gilt, wer bis dato dauerhaft nicht mehr als 450 Euro im Monat verdient hat. Die Jobs sind für Arbeitnehmer in der Regel steuer- und sozialversicherungsfrei. Die meisten von ihnen sind im Handel oder der Gastronomie tätig. Doch das ist nun seit 1. Oktober vorbei. Nun gelten neue Regeln, die allerdings Minijobbern zugutekommen.
Neue Minijob-Grenze und höherer Mindestlohn ab Oktober 2022
Schließlich ist der Mindestlohn auf zwölf Euro die Stunde erhöht worden. Mit der Folge, dass auch Beschäftigte, die einen Minijob haben, jetzt 520 Euro im Monat verdienen dürfen. Hinzukommen neue Gesetzesgrundlagen für kurzzeitige Ausnahmen, weiß die Lohi. Durch die neue Regelung können also Minijobber grundsätzlich durchschnittlich auf eine Wochenarbeitszeitstunde von zehn Stunden kommen.
Zum Vergleich: Früher war es für Beschäftigte, die sich ein Zubrot verdienen, ein Nachteil, wenn der Mindestlohn erhöht worden ist. Schließlich hat das dazu geführt, dass sie ihre Stundenzahl pro Woche verringern mussten, da man sonst über die Verdienstgrenze von 450 Euro im Monat hinauskommt. Eine weitere Erleichterung ist, dass nun die maximale Monatsarbeit auch im Vertrag festgelegt werden kann, ohne, dass Minijobber regelmäßig anfallende Vertragsänderungen befürchten müssen.
Minijob: 520 Euro ab Oktober – bei Personalmangel gibt es mehr
Interessant ist auch für Nebenverdienstler zu wissen, dass bis zu dieser Arbeitsobergrenze nicht nur die Sozialversicherungspflicht entfällt, sondern unabhängig davon, wie sich der Mindestlohn in Zukunft entwickeln wird. Wer mehr als den Mindestlohn verdient, der darf allerdings nicht vergessen, die Stundenzahl zu verringern, erklärt die Lohnsteuerhilfe Bayern.
Allerdings gibt es auch Ausnahmen: Nach der neuen Regelung dürfen Minijobber in bis zu zwei Kalendermonaten im Jahr über die 520 Euro kommen. Einzig, wenn im Betrieb großer Personalmangel herrscht, darf man auch das Doppelte, also bis zu 1.040 Euro, in diesem Zeitraum verdienen. Damit steigt die Jahresverdienstgrenze von 6.240 Euro in begründeten Fällen auf 7.280 Euro, ohne dass man mit Einbußen rechnen muss. Das lohnt sich abschließend für Minijobber in Privathaushalten wie auch ihre gewerblichen Kollegen.