Schönes Extrageld im November: Wer sich in diesem Jahr über Weihnachtsgeld freuen darf

In vielen Unternehmen gibt es Ende November oder Anfang Dezember ein Weihnachtsgeld on top. Die wichtigsten Fakten rund um die Sonderzahlung vom Arbeitgeber.

Zahlreiche Beschäftigte in Deutschland dürfen sich auch in diesem Jahr über ein Weihnachtsgeld freuen. Die Sonderzahlung gibt es in einigen Unternehmen mit dem Novembergehalt obendrauf. Ausgezahlt wird das Weihnachtsgeld in den meisten Fällen somit Ende November oder Anfang Dezember.

Weihnachtsgeld 2022: Wer hat einen Anspruch auf die Sonderzahlung?

Einen gesetzlichen Anspruch auf die Sonderzahlung vom Arbeitgeber gibt es nicht. Der Anspruch könnte sich allerdings aus dem Arbeits- oder aus dem Tarifvertrag ergeben. Vor allem Arbeitnehmer, die nach Tarifverträgen bezahlt werden, können sich weitgehend darauf verlassen, dass sie im November oder Dezember ein Weihnachtsgeld erhalten: Im Schnitt werden an Tarifbeschäftigte 2.747 Euro überwiesen, wie das Statistische Bundesamt der Deutschen Presse-Agentur (dpa) zufolge berichtete.

Anspruch auf Weihnachtsgeld? „Betriebliche Übung“ ein möglicher Grund

Ohne Tarifvertrag sinke die Chance auf Weihnachtsgeld auf 42 Prozent, berichtet die gewerkschaftliche Hans-Böckler-Stiftung unter Berufung auf Selbsteinschätzungen von rund 63.000 Menschen, die ihre Bezüge auf dem Portal „Lohnspiegel.de“ eingetragen haben. Unterm Strich erhält demnach gut die Hälfte (54 Prozent) der Beschäftigten in Deutschland Weihnachtsgeld, berichtet dpa.

Ergibt sich auch aus dem Arbeitsvertrag keine entsprechende Regelung zum Weihnachtsgeld, könnte sich immer noch ein Anspruch aus der „betrieblichen Übung“ ableiten. Darüber berichtet das Magazin „BAM“ der Arbeitnehmerkammer Bremen (Ausgabe 11/12 2021): „Wenn der Arbeitgeber über mindestens drei Jahre ein gleich hohes Weihnachtsgeld zahlt, ergibt sich ein Anspruch auf Zahlung von Weihnachtsgeld aus der sogenannten betrieblichen Übung – es sei denn, er hat ‚unter Vorbehalt‘ gezahlt, heißt es in dem Beitrag. „Dann wäre im Einzelfall bei Streitigkeiten eine rechtliche Beratung empfehlenswert.“

Erfahren Sie zudem hier, in welchen Fällen Sie nach einer Kündigung noch Anspruch auf Weihnachtsgeld haben.

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