Auf das Finanzministerium kommt bald viel Arbeit zu: Denn nach der geltenden Praxis dürften viele Rentner in den nächsten Jahren zu hoch besteuert werden, warnte der BFH.
Der Bundesfinanzhof in München hat eine vom Bund der Steuerzahler* unterstützte Klage gegen die Rentenbesteuerung abgewiesen. Das hat der X. Senat des höchsten deutschen Finanzgerichts in einem am Montag verkündeten Urteil entschieden. „Die Revision ist unbegründet, weil keine doppelte Besteuerung vorliegt“, sagte die Vorsitzende Jutta Förster. Insgesamt verkündete der BFH am Montag zwei wichtige Urteile.
Bundesfinanzhof verkündet Rentenurteile
In diesem ersten Fall hatte ein ehemaliger Steuerberater aus Baden-Württemberg geklagt, der dem Fiskus eine rechtswidrige doppelte Besteuerung seiner Rente vorwarf. Dabei geht es um die seit 2005 laufende Umstellung der Rentenbesteuerung, die erst 2040 abgeschlossen sein soll. Vor 2005 wurden „vorgelagert“ die Rentenbeiträge der Arbeitnehmer besteuert, seither läuft die Umstellung auf eine „nachgelagerte“ Besteuerung der ausgezahlten Rente. „Die Übergangsregelung verstößt nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz“, sagte die Vorsitzende.
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Bundesfinanzhof weist auch zweite Klage zur Rentenbesteuerung ab
Der Bundesfinanzhof hat auch eine zweite vom Bund der Steuerzahler unterstützte Klage gegen die Rentenbesteuerung abgewiesen. Die Kläger würden in ihren Rechten nicht verletzt, entschied der X. Senat des höchsten deutschen Finanzgerichts in dem am Montag verkündeten Urteil.
Geklagt hatten ein ehemaliger Zahnarzt aus Hessen und seine Frau, die dem Fiskus eine rechtswidrige doppelte Besteuerung ihrer Renten vorwarfen.
Die Gefahr einer doppelten Besteuerung in nennenswertem Umfang sieht der BFH nicht bei den Klägern, die seit über einem Jahrzehnt in Rente sind, sondern in der Zukunft.
Dabei geht es um die seit 2005 laufende Umstellung der Rentenbesteuerung, die erst 2040 abgeschlossen sein soll. Vor 2005 wurden „vorgelagert“ die Rentenbeiträge der Arbeitnehmer besteuert, seither läuft die Umstellung auf eine „nachgelagerte“ Besteuerung der ausgezahlten Rente.
Bundesfinanzhof sieht überhöhte Steuern auf Rentner zukommen
Der Bundesfinanzhof sieht demnach in den kommenden Jahren eine überhöhte Steuerlast auf viele Rentner in Deutschland zukommen. Auf diese Gefahr weist der X. Senat in einem der am Montag verkündeten Urteile hin. Nach Einschätzung des höchsten deutschen Finanzgerichts dürfen weder der Grundfreibetrag noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge in die Berechnung des steuerfreien Anteils der Rente mit einbezogen werden.
Unmittelbare Auswirkungen hat dies nicht, in der Zukunft könnten diese jedoch groß sein. Denn der Bundesfinanzhof legt dem Bundesfinanzministerium damit eine Änderung der bisherigen Praxis bei der Rentenbesteuerung nahe. Der Grundfreibetrag diene der Absicherung des Existenzminimums und dürfe nicht noch ein zweites Mal als steuerfreier Rentenbezug herangezogen werden. „Unsere Antwort lautet nein“, sagte die Senatsvorsitzende Förster zu dieser Frage, die unter Steuerrechtlerin seit bald 20 Jahren diskutiert wird.
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Bundesfinanzministerium will Rentenbesteuerung ändern
Rentner können zumindest in der Zukunft auf niedrigere Steuern hoffen - bleibt die große Frage, wann und wie: Als Folge der zwei wegweisenden Urteile des Bundesfinanzhofs will das Bundesfinanzministerium die Rentenbesteuerung ändern. Zusammen mit der Reform der Einkommensteuer soll in der kommenden Wahlperiode auch die Besteuerung der Rentenbeiträge geändert werden. Das kündigte Staatssekretär Rolf Bösinger am Montag in München an. Eine mögliche Lösung ist nach Bösingers Worten, die bislang für 2025 vorgesehene volle Steuerbefreiung der Rentenbeiträge früher umzusetzen.
Doppelbesteuerung der Rente? Die Hintergründe des Streits
Das Bundesverfassungsgericht hatte dem Bund die Umstellung vor knapp 20 Jahren aufgegeben, damit Rentner und pensionierte Beamte gleich behandelt werden. Beamte im Ruhestand müssen seit jeher ihre Pensionen versteuern. Gleichzeitig entschied das Gericht damals, dass Renten nicht doppelt besteuert werden dürfen. Dies bedeutet, dass jeder Rentner mindestens so viel Rente steuerfrei erhalten muss wie er zuvor an Beiträgen aus versteuertem Einkommen eingezahlt hat.
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(dpa/ahu) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.
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