Schlägt der Fiskus bei den Renten verbotenerweise doppelt zu, so dass Hunderttausende Rentner in Deutschland zu hohe Steuern bezahlen? Das Urteil des Bundesfinanzhofs wird mit Spannung erwartet.
Deutschlands höchstes Finanzgericht will am 31. Mai zwei wegweisende Urteile zur Rentenbesteuerung verkünden - mit potenziell großen Auswirkungen sowohl für Rentner* als auch die Staatskasse. Den Termin kündigte der X. Senat des Bundesfinanzhofs am 19. Mai nach den beiden mündlichen Verhandlungen an, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtete. Es geht um die Frage, ob der Staat bei der noch bis 2040 laufenden schrittweisen Umstellung der Rentenbesteuerung zu Lasten der Rentner zu viel kassiert.
Bundesfinanzhof verkündet Rentenurteile am 31. Mai
Die Umstellung der Rentenbesteuerung läuft seit 2005, zuvor wurden „vorgelagert“ die Rentenbeiträge der Arbeitnehmer besteuert. Ab 2040 werden dann „nachgelagert“ die ausgezahlten Renten voll besteuert, nicht mehr die Beiträge. In der 35 Jahre langen Übergangsphase sinkt die Steuerbelastung der Rentenbeiträge, ab 2025 werden diese steuerfrei sein. Gleichzeitig muss ein stetig wachsender Anteil der Rente versteuert werden, derzeit liegt dieser bei 81 Prozent.
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Streit um Doppelbesteuerung der Rente
Um diese jahrzehntelange Übergangsphase geht es den beiden klagenden Rentnern, einem ehemaligen Zahnarzt und einem früheren Steuerberater, die vom Bund der Steuerzahler unterstützt werden. Bereits ab 2040 müssten die Renten voll versteuert werden, sagte der Steuerberater dem dpa-Bericht (Stand: 19. Mai) zufolge. „Die Rentenbeiträge sind nur 15 Jahre voll absetzbar.“ Das bedeute „Doppelt- und Dreifachbesteuerung“ - weil dann voll Steuern auf die Rente bezahlt werden müssen, obwohl die Beiträge nur für einen vergleichsweise kurzen Zeitraum steuerbefreit sein werden.
In Deutschland beziehen nach Zahlen der Rentenversicherung derzeit 21 Millionen Menschen eine Rente, wie dpa berichtet, dementsprechend könnten die Urteile große Auswirkungen haben. Der Bundesfinanzhof entscheidet zwar nur über die zwei Einzelfälle, doch sollten die Richter den Klagen auch nur in Teilen stattgeben, müsste der Bund reagieren.
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Wie entscheidet der Bundesfinanzhof?
Im Detail geht es in beiden Fällen um mehrere komplexe Einzelpunkte. Beide Kläger berufen sich unter anderem auf das Bundesverfassungsgericht.
Die Karlsruher Richter haben vorgeschrieben, dass die bereits besteuerten Beiträge später bei der Auszahlung der Rente nicht noch einmal versteuert werden dürfen - das wäre die verbotene Doppelbesteuerung, wie es in dem dpa-Bericht zu den Hintergründen weiter heißt. Dies bedeute, dass jeder Rentner so viel Rente steuerfrei erhalten muss, wie er in den Jahrzehnten zuvor an Beiträgen aus versteuertem Einkommen eingezahlt hat. Grundlage der Berechnungen sind demnach die durchschnittliche Lebenserwartung und die Sterbetafeln der Statistischen Ämter. (dpa/ahu) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.
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