Ob Sie als Rentner bzw. Rentnerin Steuern bezahlen müssen, hängt mitunter vom Rentenfreibetrag ab. Lesen Sie hier, wann Sie eine Steuererklärung abgeben müssen.
Wenn der steuerpflichtige Teil Ihrer Jahresbruttorente den Grundfreibetrag übersteigt, müssen Sie eine Steuererklärung abgeben. 2022 liegt der Rentenfreibetrag für Alleinstehende bei 9.984 Euro im Jahr, für Verheiratete bei 19.968 Euro. Außerdem müssen Sie auf jeden Fall eine Steuererklärung abgeben, wenn Sie ein entsprechendes Schreiben vom Finanzamt erhalten.
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Was genau versteht man unter der nachgelagerten Besteuerung bei der gesetzlichen Rente?
Nachgelagerte Besteuerung bedeutet, dass die Rente in voller Höhe der Einkommenssteuer unterworfen wird. Auf der anderen Seite werden Beiträge oder Aufwendungen zum Erwerb des Rentenanspruchs durch Steuerbefreiungen oder Sonderausgabenabzug einkommensteuerlich freigestellt.
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Betroffen ist nicht nur die gesetzliche Rente, auch Erwerbsminderungsrente, Witwenrente, Waisenrente, sowie Riester-Rente, Rürup-Rente und betriebliche Altersvorsorge sind voll steuerpflichtig. Gegebenenfalls können Sie die private Altersvorsorge von der Steuer absetzen.
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Wer vor 2040 in Rente geht, kann sich immerhin noch über einen kleinen Rentenfreibetrag freuen
Der Rentenfreibetrag ist abhängig vom Renteneintrittsjahr. Wer 2022 in Rente geht, kann sich über einen Rentenfreibetrag von 18 Prozent freuen. Nur 82 Prozent der Rente wird versteuert, 18 Prozent bleiben steuerfrei. In den kommenden Jahren wird der Rentenfreibetrag immer kleiner, sodass alle, die nach 2040 in Rente gehen, diese zu 100 Prozent versteuern müssen. (jn) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.