2021 wurde der Rundfunkbeitrag erhöht. Wie viel Sie aktuell bezahlen müssen und wer von den Rundfunkgebühren befreit ist, lesen Sie hier.
Was genau ist eigentlich der Rundfunkbeitrag? Mit dem Rundfunkbeitrag werden die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland, also ARD, ZDF und Deutschlandradio finanziert. Sie werden seit 2013 fällig und lösten somit die ehemaligen GEZ-Gebühren ab. Der größte Unterschied von Rundfunkbeitrag und GEZ-Gebühren liegt darin, wer den Beitrag zahlen muss.
So viel Rundfunkgebühren müssen Sie aktuell bezahlen
Seit dem 20. Juli 2021 ist der Rundfunkbeitrag um 86 Cent teurer geworden. Damit steigen die Rundfunkgebühren auf 18,36 Euro monatlich an. Normalerweise wird der Rundfunkbeitrag pro Quartal entrichtet. Sie können ihn aber auch im Voraus für ein halbes oder sogar ganzes Jahr vorauszahlen.
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Was passiert, wenn man den Rundfunkbeitrag nicht bezahlt?
In Deutschland ist jeder Haushalt dazu verpflichtet, die Rundfunkgebühren zu bezahlen. Es spielt keine Rolle, ob sich in der Wohnung Radio, Fernseher, Computer und Co. befinden oder nicht. Ebensowenig ist die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen von Relevanz. Wenn Sie den Betrag nicht bezahlen, erhalten Sie ein weiteres Schreiben inklusive Mahngebühren. Da die Rundfunkanstalten nicht zu einer Zahlungserinnerung verpflichtet sind, empfiehlt es sich, ein SEPA-Lastschriftverfahren einzurichten.
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Kann man sich von den Rundfunkgebühren befreien lassen?
Sobald man sich an einem neuen Wohnsitz anmeldet, erhält man ein Schreiben der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. In Deutschland besteht Meldepflicht, das heißt sich nicht anzumelden, um der Rundfunkgebühr zu entgehen, ist keine Lösung. Verstößt man gegen die Meldepflicht, begeht man eine Ordnungswidrigkeit, es drohen Bußgelder und auch rückständige Rundfunkbeiträge müssen nachgezahlt werden.
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In folgenden Fällen besteht laut Webseite der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten jedoch die Möglichkeit, sich von der Rundfunkgebühr befreien zu lassen:
- Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), Berufsausbildungsbeihilfe, Ausbildungsgeld, wenn die Empfänger nicht bei den Eltern wohnen
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz - Blindenhilfe
- Pflegegeld nach landesgesetzlichen Vorschriften
- Hilfe zur Pflege oder Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegsopferfürsorge
- Pflegezulagen nach dem Lastenausgleichsgesetz
- Personen, denen wegen Pflegebedürftigkeit ein Freibetrag zuerkannt wird
- Volljährige, die im Rahmen einer Leistungsgewährung in einer stationären Einrichtung leben