Seit 2013 sind alle deutschen Haushalte dazu verpflichtet, einen einheitlichen Rundfunkbeitrag zu zahlen. Doch es gibt glückliche Ausnahmen. Gehören Sie auch dazu?
Für viele Deutsche ist der Rundfunkbeitrag ein Dorn im Auge. Kein Wunder, schließlich sind Haushalte hierzulande seit 2013 dazu verpflichtet, eine einheitliche Gebühr an den Beitragsservice zahlen. Die Beiträge fließen an öffentlich-rechtliche Sender wie ARD, ZDF und Deutschlandradio.
Rundfunkbeitrag: Sozial Schwächere bekommen Geld zurück
Dabei spielt allerdings keine Rolle, wie viele Personen im Haushalt leben oder ob Fernseher, PC oder Radio da sind – der monatliche Beitrag von 18,50 Euro bleibt immer gleich.
Allerdings sind sozial Schwache von der Gebührenpflicht ausgenommen. Arbeitslose, Studenten mit Bafög-Förderung, Sozialhilfeempfänger, Asylbewerber und Auszubildende mit Beihilfeanspruch sowie Taubblinde dürfen sich davon befreien lassen.
Wer dies noch nicht gemacht oder vergessen hat, sollte dies dringend nachholen. Schließlich wurde die Regelung gelockert – und Sie können sich nicht mehr nur für zwei Monate rückwirkend befreien lassen, sondern sogar für volle drei Jahre.
Wer also die letzten Jahre brav gezahlt hat, erlebt wohl einen unerwarteten Geldsegen: Bis zu 630 Euro könnten so laut Focus Online drin sein.
So befreien Sie sich vom Rundfunkbeitrag
Doch um Geld zurückzubekommen, müssen Sie selbst aktiv werden – das heißt konkret: Sie stellen zuerst schriftlich einen Antrag auf Befreiung beim Beitragsservice. Ansonsten müssen sie weiter wie gehabt zahlen.
Das Formular zum "Antrag auf Befreiung und Ermäßigung aus sozialen und gesundheitlichen Gründen" finden Sie auf der Homepage des "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice".
Füllen Sie den Befreiungsantrag aus und fügen Sie die entsprechenden Belege, warum sie dazu berechtigt sind, hinzu. Schicken Sie diese an folgende Adresse:
ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
50656 Köln
Lesen Sie hier, wie Sie auch ohne Ausnahme ganz einfach die Rundfunkgebühr umgehen können.
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jp