Rundfunkbeitrag: Wann Ihnen der Gerichtsvollzieher droht

Nicht jeder ist einverstanden, den Rundfunkbeitrag zu zahlen - und drückt sich darum. Mit fatalen Folgen.
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Seit Januar 2013 müssen alle deutschen Haushalte einen einheitlichen Rundfunkbeitrag zahlen. Doch manche weigern sich. Was passiert, wenn ich nicht zahle?

Nicht alle waren darüber glücklich, als es im Januar 2013 hieß: Ab jetzt zahlen alle deutsche Haushalte eine einheitliche Gebühr von 17,50 Euro an den Beitragsservice. Diese fließt vierteljährlich an öffentlich-rechtliche Sender wie ARD, ZDF und Deutschlandradio. Was vielen Deutschen dabei sauer aufstößt: Jeder ist dazu verpflichtet – egal, ob derjenige tatsächlich einen Fernseher, PC oder Radio besitzt oder gar das Angebot der öffentlich-rechtlichen Sender nutzt.

Wer allerdings sozial benachteiligt ist, muss keine Gebühr zahlen. Dazu zählen:

  • Arbeitslose
  • Studenten mit Bafög-Förderung
  • Sozialhilfeempfänger
  • Asylbewerber
  • Auszubildende mit Beihilfeanspruch
  • Taubblinde
  • Schwerbehinderte

Diese können sich vom Rundfunkbeitrag mithilfe eines schriftlichen Antrags an den Beitragsservice befreien lassen. Dennoch gibt es einige, die sich aus Prinzip weigern, den Rundfunkbeitrag zu zahlen. Doch dieser wird automatisch jedes Quartal fällig – und das auch ganz ohne Zahlungsaufforderung seitens des Beitragsservices.

Falls Sie nicht wussten, dass Sie sich als sozial Schwächerer vom Rundfunkbeitrag befreien können, erfahren Sie hier, wie es geht.

Wer keinen Rundfunkbeitrag zahlt, den erwartet der Gerichtsvollzieher?

Wer diesen nicht innerhalb der darauf folgenden vier Wochen begleicht, muss einen sogenannten Säumniszuschlag zahlen. Dieser beträgt laut der B.Z. etwa ein Prozent der offenen Beitragsschuld, mindestens aber acht Euro. Wenn Sie auf diese Zahlungsaufforderung ebenfalls nicht reagieren sollten, erhalten Sie bald darauf eine oder mehrere Mahnung vom Beitragsservice.

Wenn Sie diese auch nicht begleichen, folgt als nächstes ein Festsetzungsbescheid. In diesem sind alle offenen Zahlungen protokolliert, plus etwaige Säumniszuschläge und Mahnungsgebühren. Die letzte Stufe des Mahnungsverfahrens ist das Vollstreckungsersuchen. Der Bescheid dient dem Gerichtsvollzieher oder den zuständigen Behörden schließlich als Grundlage für eine Vollstreckung.

Sie können die ausstehenden Kosten gleich begleichen – oder wenn Sie dies ablehnen, innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Dann wird wohl die Vollstreckung anstehen – und der Gerichtsvollzieher oder die zuständige Behörde werden eingeschaltet. Dann kann es sein, dass Ihr Konto, Gehalt, etwaige Lebensversicherungsansprüche oder bewegliche Sachen wie Schmuck oder Autos gepfändet werden.

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Konto- und Lohnpfändung: Damit droht Ihnen der Gerichtsvollzieher

Besonders Konten- und Lohnpfändungen sollen laut Deutscher Anwaltsauskunft zu den gängigen Praxen gehören. Außerdem dürfen die Zuständigen eine Vermögensauskunft von Ihnen verlangen. Im Extremfall droht eventuell sogar ein Gefängnisaufenthalt – und zwar eine sogenannte, maximal dreimonatige Erzwingungshaft, so die B.Z.

Doch wie der Stern dagegen berichtet, ist das Vorgehen des Beitragsservice gar nicht rechtmäßig. Der Grund dafür: Rundfunkanstalten sind Unternehmen und keine Staats-Behörden, urteilte das Landesgericht in Tübingen bereits im September 2016. So erklärte die 5. Zivilkammer des LG Tübingen eine Zwangsvollstreckung über 572,96 Euro für nicht legal – mit den Worten: "Auf die Beschwerde des Schuldners wird der Beschluss des Amtsgerichts Bad Urach vom 11.7.2016 aufgehoben und die Zwangsvollstreckung aus dem Vollstreckungsersuchen der Gläubigerin vom 4.3.2015 für unzulässig erklärt."

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Zudem bemängelte es, dass die Rundfunkanstalten sich zu viel anmaßen. Das bedeutet konkret: Anstatt bei ausstehenden Zahlungen wie ein normaler Gläubiger vorzugehen, würden diese den Weg des geringsten Widerstands nehmen und wie staatliche Behörden auftreten. So würde der Beitragsservice einfach eigenmächtig handeln und Druck machen – dabei dürfe es gar keine Zwangsvollstreckungen durchführen. ´

Wer keinen Rundfunkbeitrag zahlt, muss mit einer Erzwingungshaft rechnen

Dennoch sollten Sie sich nicht zu freuen: Auch wenn das Urteil kein Einzelfall bleiben sollte, heißt das nicht, dass Sie in Zukunft keinen Rundfunkbeitrag mehr zahlen müssen. Es bedeutet nur, dass die LG Tübingen die Art und Weise, wie der Beitragsservice bei der Zwangsvollstreckung vorgegangen ist, verurteilt.

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Das musste auch eine Frau aus Thüringen am eigenen Leibe erfahren. Sie war die Erste, die vergangenes Jahr zwei Monate im Frauengefängnis von Chemnitz ausharren musste – wegen hartnäckiger Gebührenverweigerung. Am 4. Februar musste die 46-jährige Sieglinde Baumert die Erzwingungshaft antreten. Sie hatte sich seit 2013 geweigert, die Rundfunkgebühr zu zahlen und eine vom Gerichtsvollzieher geforderte Vermögensauskunft abzugeben.

Warum Sie besser den Rundfunkbeitrag nicht bar bezahlen, erfahren Sie hier.

Wenn Sie es nicht darauf ankommen lassen wollen und sich nicht mehr ganz sicher sind, ob Sie auch wirklich immer den Rundfunkbeitrag gezahlt haben, können Sie jederzeit unter Angabe Ihrer Beitragsnummer beim Beitragsservice nachfragen. Dieser schickt Ihnen dann eine Übersicht Ihrer bereits getätigten Zahlungen und etwaiger ausstehender Zahlungsaufforderungen. So erreichen Sie den Beitragsservice:

ARD ZDF Deutschlandradio

Beitragsservice

50656 Köln

Auch interessant: Falls Sie zu jemandem in die Wohnung gezogen sind, können Sie sich ebenfalls vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Wie das geht, erfahren Sie hier.

Lesen Sie hier weitere nützliche Tipps und Informationen im großen Rundfunkbeitrag-Ratgeber.

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