Journalist klagt gegen Rundfunkbeitrag - aus beunruhigendem Grund

Die Rundfunkgebühr können Beitragszahler nur per SEPA-Lastschrift oder Überweisung entrichten.
 ©dpa

Der Rundfunkbeitrag wird via SEPA-Lastschrift oder Überweisung entrichtet. Journalist Norbert Häring will aber bar bezahlen – und verfolgt so ein viel größeres Ziel.

Norbert Häring hat eine Mission: Er sieht das Bargeld in Gefahr – schließlich glaubt er, dass gezielt Krieg gegen Euro & Co. geführt wird. "Better than cash" (dt. "Besser als Bargeld") nenne sich diese Allianz, die sich unter wichtigen internationalen Finanzvertretern gebildet hat, um eine "finanzielle Inklusion" voranzutreiben.

Für den Handelsblatt-Journalisten versteckt sich hinter diesem Begriff nichts anderes als die Abschaffung des Bargeldes. Um ein Bewusstsein dafür zu schaffen, informiert er darüber auf seinem Blog "norberthaering.de". Dort berichtet er unter anderem auch über den Rundfunkbeitrag.

Rundfunkbeitrag bar zu bezahlen, sei ein Anrecht jedes deutschen Bürgers

Dieser ist zwar nicht sein Hauptanliegen, aber dennoch vertritt er dazu eine starke Meinung: "Die Art der Erhebung ist extrem ungerecht", verrät er im Exklusiv-Interview mit Merkur Online. Er verweigere die Gebühr zwar nicht, dennoch empfindet er das Vorgehen der staatlichen Behörde als alarmierend. Diese sei zwar "hoheitlich weiter unten in der Hierarchie angesiedelt, da sie nur eine einfache Satzung hat", erklärt Häring. Dennoch ist es auch hier wiederum nur möglich, den Rundfunkbeitrag via SEPA-Lastschrift oder Einzel- bzw. Dauerüberweisung zu entrichten.

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Vor wenigen Jahren war das allerdings noch anders - damals war es noch möglich, an den Servicestellen der zuständigen Landesrundfunkanstalten den Betrag bar zu bezahlen. Und genau für dieses Anrecht ist er vor Gericht gezogen. Dazu beruft er sich auf §14 Bundesbankgesetz, das da lautet: "Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel." Daher sei es das Recht eines jeden Bürgers, die einstige "GEZ"-Gebühr bar zu entrichten.

Doch der allgemeine Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio sieht das anders und schreibt in einer Mitteilung auf seiner Homepage: "Der Rundfunkbeitrag ist grundsätzlich bargeldlos zu zahlen. Die entsprechenden Regelungen finden sich im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag in Verbindung mit den Satzungen der Rundfunkanstalten über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge."

Revision läuft, Häring ist zuversichtlich: Bundesgerichtshof konsistent bargeldfreundlich

Nun ging der Prozess soweit, dass in zweiter Instanz vergangenen Dienstag (13. Februar) das hessische Verwaltungsgericht in Kassel seine Revision gegen das vormalige Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt verworfen hat. Die Begründung: Daraus, dass das Bundesbankgesetz Bargeld zum alleinigen gesetzlichen Zahlungsmittel macht, folge keine Pflicht der Landesrundfunkanstalten, Bargeld anzunehmen.

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Doch Häring zeigt sich dennoch zuversichtlich hinsichtlich des Urteils. Schließlich wurde eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht zugelassen. Zum Bundesverwaltungsgericht zu gehen, hatte er schließlich von Anfang an vor. Das sei wichtig, weil die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs seit Jahrzehnten konsistent bargeldfreundlich sei. Das Bundesverwaltungsgericht müsse sich damit auseinandersetzen, anders als die unteren Verwaltungsgerichte, schließt Häring zuversichtlich.

Lesen Sie hier alles über den Rundfunkbeitrag 2018, was Sie wissen müssen - über die Höhe des Betrags, was passiert, wenn Sie umziehen müssen oder wann sie Sich befreien lassen können.

jp

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