Rente für Kindererziehungszeiten: So viel Geld bedeutet Extra-Zuschlag für Eltern

Zeiten der Kindererziehung werden für die Rente anerkannt.
 ©Rolf Vennenbernd/dpa

Mütter und Väter können sich Kindererziehungszeiten für die Rente anrechnen lassen. Wie viel Geld Ihnen zusteht und wie Sie den Zuschlag beantragen, lesen Sie hier.

Wer Kinder bekommt, braucht viel Zeit, um sie beim Aufwachsen liebevoll zu begleiten. Dadurch reduziert sich jedoch auch die Arbeitszeit. Die Folge: Eltern erhalten nicht nur weniger oder gar kein Gehalt – sie zahlen auch automatisch weniger in die Rentenversicherung ein. Die Rente* reduziert sich so gerade für Frauen, die immer noch den Löwenanteil an der Kindererziehung leisten, deutlich. Die gute Nachricht: Zeiten der Kindererziehung lassen sich bei der Rente anrechnen. Wie‘s geht, erfahren Sie hier.

Wer hat einen Anspruch auf Kinder­erziehungs­zeiten?

Fast alle Eltern (auch Adoptiv-, Stief- oder Pfle­geeltern), die ihre Kinder in den ersten 30 oder 36 Monaten nach der Geburt des Nachwuchs versorgt haben, haben einen Anspruch auf Kindererziehungszeiten.

Eine Ausnahme gilt für Mütter und Väter, die als sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer besonders viel verdienen. Bei ihnen erhöht sich die Rente durch die Kindererziehung nicht. Als Richtwert gilt die Beitrags­bemessungs­grenze der gesetzlichen Renten­versicherung (monatlich 7. 100 Euro im Westen und 6.700 Euro im Osten). Für selbstständige Topverdiener wie Ärzte oder Rechtsanwälte gilt dies übrigens nicht: Sie erhalten „die vollen Ansprüche aus der Kinder­erziehungs­zeit unabhängig von der Höhe des Verdienstes“, weist Stiftung Warentest in einem Blogbeitrag hin.

Auch Eltern, die ihre Rente bereits beziehen, rechnet die Renten­versicherung keine Erziehungs­zeit mehr an.

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Erhalten beide Eltern einen Anspruch auf Kindererziehungszeit?

Die Renten­ansprüche für die Kinder­erziehung bestehen nur einmal pro Kind, für einen Elternteil. Eltern können sich die Kindererziehungszeiten aber aufteilen. in der Regel wird sie demjenigen zugesprochen, der sich hauptsächlich um das Kind kümmert.

Wie erhalte ich Rente für die Kinder­erziehung?

Eltern müssen ihre Rente für die Kindererziehungszeit beantragen, damit diese berücksichtigt wird. Das entsprechende Formular dazu heißt V0800 und kann bei der Rentenversicherung heruntergeladen werden. Eltern können sich dazu zwar theoretisch bis zur Rente Zeit lassen. Ein früherer Antrag ist jedoch ratsam, um die zu erwartende Altersbezüge besser abschätzen zu können.

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Wie stark erhöht die Kinder­erziehungs­zeit meine Rente?

„Die Zeit der Kinder­erziehung erhöht die Rente ungefähr so stark, als hätten Mutter oder Vater nach der Geburt durch­schnitt­lich verdient und zusammen mit einem Arbeit­geber Beiträge gezahlt.“, teilt Stiftung Warentest mit. Arbeiten Eltern während des Anrechnungszeitraums, werden ihnen die Rentenpunkte dafür zusätzlich gutgeschrieben.

Für Kinder, die vor 1992 geboren wurde, wird den Eltern 30 Monate Elternerziehungszeit angerechnet und mit 2,5 Rentenpunkten honoriert. Für Kinder, die ab 1992 geboren wurden, werden 36 Monate Elternerziehungszeit angerechnet – dafür gibt es 3 Rentenpunkte. Entsprechend erhöht sich die Rente. Stiftung Warentest rechnet vor:

Renten-Zuschlag für Kinder, geboren vor 1992:

Anzahl der KinderOstWest
1 Kind84 Euro85 Euro
2 Kinder167 Euro171 Euro
3 Kinder251 Euro256 Euro
4 Kinder335 Euro342 Euro

Renten-Zuschlag für für Kinder, geboren ab 1992:

Anzahl der KinderOstWest
1 Kind100103
2 Kinder201205
3 Kinder301308
4 Kinder401410

Übrigens, Rente für die Kindererziehungszeit und Mütterrente sind zwei unterschiedliche Dinge. Letztere bezeichnet lediglich die Erhöhung der ange­rechneten Kinder­erziehungs­zeit für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, von früher 12 auf heute 30 Monate.

Sie wollen bereits mit 63 in Rente? So viel Geld kostet es, wenn Sie früher in den Ruhestand gehen wollen. (as) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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