Bei der Scheidung Geld sparen: Ist sie einvernehmlich, können Sie sich sogar die Anwaltskosten teilen

Eine Hochzeit soll für immer sein, doch einige schaffen es nicht bis ins gemeinsame hohe Alter. Es folgt die Scheidung. Diese kann sehr teuer werden, muss es aber nicht.

Wer sich scheiden lässt, für den ist das meist eine emotionale und finanzielle Belastung. Das betrifft oftmals beide Parteien, die darin involviert sind. Schließlich ist eine Trennung nichts, das man leichtfertig übers Herz bringt. Auf der einen Seite ist da die gemeinsame Zeit, die man verbracht hat, andererseits hängen oftmals noch weitere Dinge daran wie etwa eine Immobilie, der Versorgungsausgleich oder auch Kinder und die Frage, wer das Sorgerecht für sie erhält.

Scheidung: Ist sie einvernehmlich, lohnt es sich, Anwaltskosten zu teilen

Manche sorgen für diesen Fall bereits vor einer Eheschließung vor und regeln darin alles Wichtige, wie Vermögenswerte, die mit in die Ehe gebracht werden, Gütertrennung sowie auch Unterhaltsfragen bei einer Trennung. Kommt es zu einer Scheidung, nehmen sich die meisten Eheleute Anwälte, also einen Rechtsbeistand, die mit ihnen nochmal alle wichtigen Posten durchgehen und sie zu besonderen Anliegen beraten. Diese müssen die Ehegatten jeweils selbst bezahlen.

Letztlich bestimmt dann das Familiengericht. Schließlich ist nur ein Richter dazu ermächtigt, eine Ehe rechtmäßig zu scheiden. Die Gerichtskosten müssen beide Parteien zu gleichen Teilen übernehmen. Und: Je mehr Streitthemen während des Prozesses auftauchen, umso mehr verzögert er sich und desto teurer wird es für die Beteiligten. Juristen sprechen hier auch vom Verfahrenswert, der die Gesamthöhe der Prozesskosten bei einer Scheidung angibt.

Scheidung: Als Geringverdiener ist eine Prozesskostenhilfe möglich

Wenn die Ehegatten für die Kosten der Scheidung nicht aufkommen können, ist es möglich, Prozesskostenhilfe beim Gericht zu beantragen. Wird das bewilligt, müssen diese keine Gerichtskosten bezahlen. Ob der Staat allerdings auch die Anwaltskosten übernimmt, hängt von der Höhe des Einkommens ab. Ist es also geringer, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass man nichts zahlen muss. Ein Beispiel: ist die Scheidung einvernehmlich, kostet es weniger, bei einem Verfahrenswert von 4.000 Euro sind es dann etwas über 1.000 Euro.

Der Großteil fließt in die Anwaltskosten, der Rest geht ans Gericht. Wie hoch die Scheidungskosten wirklich ausfallen, ist allerdings individuell unterschiedlich. Übrigens: Engagieren Sie mehr als einen Anwalt, dann müssen Sie auch entsprechend mehr zahlen. Ein Tipp: Ist die Scheidung aber einvernehmlich, lohnt es sich, sich gemeinsam auf einen Anwalt zu einigen und die Kosten zu teilen.

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