Eine Scheidung kann sich auch auf Ihren Rentenanspruch auswirken. Geregelt ist das durch den Versorgungsausgleich – Paare können sich aber dagegen entscheiden.
Wenn eine Scheidung im Raum steht, gehört die Rente oft zu den Auswirkungen, die nicht auf den ersten Blick bedacht werden. Je nach Alter ist vermutlich der Umgang mit dem Sorgerecht für Kinder, die Nutzung des Autos oder die Absprachen, was mit dem gemeinsamen Haus passiert, näher an den Menschen dran. Trotzdem sollten Sie sich im Fall der Fälle auch damit auseinandersetzen, was mit Ihrer Rente passiert. Hier ist das Stichwort Versorgungsausgleich wichtig für Sie – die in den Ehejahren erworbenen Rentenansprüche sollen fair auf die Ehepartner aufgeteilt werden. Das sollten Sie dabei beachten.
Rente nach Scheidung: Das ist der Versorgungsausgleich
Der Versorgungsausgleich soll sicherstellen, dass Ehepaare die während der Ehe erarbeiteten Rentenansprüche ausgleichen. Dazu werden jeweils die Hälfte dieser Ansprüche abgegeben. Darunter fallen die Ansprüche aus den gesetzlichen Rentenkassen sowie aus der betrieblichen und privaten Altersvorsorge. Dieser Versorgungsausgleich wird immer durchgeführt, sofern das Paar nicht eine notariell beglaubigte Entscheidung dagegen getroffen hat. Übrigens: Der Versorgungsausgleich trägt auch, wenn das Paar keine Kinder bekommen hat.
Das umfasst der Versorgungsausgleich – Rente nach einer Scheidung
Berücksichtigt werden alle Versorgungsanwartschaften, die monatlich auf Rentenbasis ausgezahlt werden. Dazu gehören folgende Ansprüche:
- Gesetzliche Rentenversicherung
- Betriebsrenten
- Pension / Beamtenversorgung
- Berufsständische Versorgungswerke
- Riester- und Rürup-Verträge
- Private Rentenverträge
Renten, die nichts mit dem Alter oder einer Erwerbsunfähigkeit zu tun haben, werden bei diesem Ausgleich nicht berücksichtigt. Darunter fallen unter anderem die Opferrente, private Unfallrente oder die Rente der Berufsgenossenschaft. Ebenfalls nicht in Berücksichtigung bei dem Versorgungsausgleich fällt die Lebensversicherung, wenn sie keinen Rentencharakter bei der Auszahlung aufweist. Diese fällt dann unter den Zugewinnausgleich.
Rentenanspruch nach Scheidung: Der Zeitraum der ehelichen Jahre ist maßgeblich
Für den Versorgungsausgleich sind die erworbenen Rentenansprüche wichtig, die in den Ehejahren dazugekommen sind. Als Ehezeit wird dabei als Beginn der Monat der Eheschließung gerechnet. Als Ende wird der Monat ausgewählt, in dem der Scheidungsantrag zugestellt wurde. Laut dem Portal Finanztip.de fallen auch die Rentenanwartschaften, die während des Trennungszeitraumes erworben wurden, mit in den Versorgungsausgleich.
Nach Scheidung: So erfolgt der Ausgleich der Rentenanwartschaften
Das Rentenportal Einfach-rente.de hat in einem Musterbeispiel verdeutlicht, wie der Versorgungsausgleich berechnet wird.
Gesetzl. und private Rentenansprüche | Altersvorsorgeverträge | Berufsständische Versorgung | Anspruch | |
---|---|---|---|---|
Mann | 500 Euro | 1.200 Euro | 1.000 Euro | 2.700 Euro |
Frau | 400 Euro | 400 Euro | 0 Euro | 800 Euro |
gesamt | 900 Euro | 1.600 Euro | 1.000 Euro | // |
Mann | 450 Euro | 800 Euro | 500 Euro | 1.750 Euro |
Frau | 450 Euro | 800 Euro | 500 Euro | 1.750 Euro |
Dann ist ein Versorgungsausgleich ausgeschlossen
Ein solcher Anspruch kann durch das Familiengericht ausgeschlossen werden, wenn es grob unbillig wäre. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn ein Ehepartner den anderen verletzt und massiv bedroht hat. Aber auch die Länge der Ehe spielt eine Rolle, bei einer kurzen Ehe von bis zu drei Jahren, wird kein Versorgungsausgleich durchgeführt. Dieser kann aber beantragt werden.
Rente nach Scheidung: Das ist der Ablauf in der Praxis
Bei einer Scheidung wird in der Regel der Versorgungsausgleich direkt mit geregelt. Dieser ist in vier Schritte gegliedert, wie Finanztip erläutert. Zuerst wird ein Fragebogen an die Eheleute geschickt, diesen müssen Sie ausfüllen. Abgefragt werden unter anderem Versicherungsnummern aller bestehenden Anwartschaften. Als zweiten Schritt geht das Familiengericht mit den Angaben der Eheleute auf die verschiedenen Versicherungsträger zu und erfragt die Höhe der Rentenanwartschaften. Dann werden alle Angaben den betroffenen Eheleuten vorgelegt, diese sollten Sie sich gut angucken und prüfen. In einigen Fällen kann sich auch eine Prüfung durch einen Rentenberater anbieten. Zuletzt wird der Ausgleich zugesprochen, das geschieht meist bei dem Scheidungstermin.
Rente nach Scheidung: Dann können Sie den Versorgungsausgleich anpassen
Wenn der ehemalige Partner bzw. die ehemalige Partnerin verstirbt, dann haben Sie die Chance, Ihre volle Rente zu bekommen. Das nennt man Rückausgleich, den können Sie einfach mit einem Zweizeiler aus Ihrer Versicherungsnummer und der des geschiedenen Ehepartners beantragen. Falls der ehemalige Partner bzw. die Partnerin noch nicht volle 36 Monate Rente erhalten hat, ist die Chance groß, dass dem Antrag nachgekommen wird. Achtung: Sie sollten allerdings beachten, dass Sie auch keine Rente mehr aus den selbst im Versorgungsausgleich erworbenen Entgeltpunkten erhalten.
Probleme beim Versorgungsausgleich
Der Versorgungsausgleich sorgt dafür, dass die geplante Altersvorsorge ins Wanken gerät. Wenn Sie mit der gesamten Summe aus den Rentenansprüchen in einem Haushalt gut auskommen, kann das, wenn Sie den Anspruch halbieren, schon anders aussehen. Dazu sollten Sie auch beachten, dass die Haushaltskosten doppelt anfallen. Besonders schwierig ist es, wenn eine Scheidung nah an den Rentenbeginn rückt, da Sie die Zahlungen nicht mehr ausgleichen können.