Sie möchten spenden? Bei einer Höhe von bis zu 300 Euro reicht ein einfacher Nachweis fürs Finanzamt     

Nutzen Sie bereits Online-Banking oder tätigen Sie Ihre Überweisungen am Geldautomaten?
 ©Björn Hake/Imago

Um Spenden steuerlich geltend zu machen, sollten Sie einiges beachten. Bei Geldspenden in Höhe von maximal 300 Euro reicht ein einfacher Nachweis.

Einem Bericht der Vereinigten Lohnsteuerhilfe (VLH) zufolge, ist für einen Wert von bis zu 300 Euro lediglich ein einfacher Nachweis notwendig, um die geleistete Spende beim Finanzamt von der Steuer abzusetzen*. Auch im Katastrophenfall reicht laut VLH ein vereinfachter Nachweis. Was man darunter versteht, erfahren Sie hier.

Welchen Nachweis brauche ich, um eine Spende von der Steuer abzusetzen?

Wenn Sie beispielsweise eine Hilfsorganisation oder ähnliches mit einer Spende unter 300 Euro per Online-Banking unterstützen möchten, benötigen Sie laut Bericht keine Zuwendungsbestätigung, auch Spendenbescheinigung oder Spendenquittung genannt. Die Buchungsbestätigung der Überweisung ist für das Finanzamt, um die Spende steuerlich geltend zu machen, ausreichend.

  1. Überweisen Sie Ihre Spende unter 300 Euro online. Ihre Bank wird Ihnen den Auftrag bestätigen.
  2. Drucken Sie diese Bestätigung für das Finanzamt aus. Sollte Ihr Onlinebanking keine Druckfunktion eingerichtet haben, machen Sie einen Screenshot von Ihrem Bildschirm und drucken diesen aus.
  3. Achten Sie darauf, dass Ihr Name, Ihre Kontonummer sowie der Name und die Bankverbindung des Empfängers bzw. der Empfängerin auf der Bestätigung vorhanden sind. Ebenso müssen der gespendete Betrag und das Datum zu sehen sein, damit die Spende beim Finanzamt steuerlich geltend gemacht werden kann.

Normalerweise akzeptiert das Finanzamt die ausgedruckte Bestätigung. Sollte das wider Erwarten bei Ihnen jedoch nicht der Fall sein, können Sie die steuerbegünstigte Organisation laut Bericht auch jederzeit um eine Spendenbescheinigung bitten

Sie haben kein Online-Banking und möchten trotzdem spenden? So können Sie die Spende beim Finanzamt von der Steuer abset

Wenn Sie kein Online-Banking machen oder Ihre Spende als Lastschrift eingezogen wird, können Sie laut VLH als Nachweis für das Finanzamt eine Kopie des Kontoauszugs vorlegen. Alle Angaben, die nicht zur geleisteten Spende gehören, die Sie von der Steuer absetzen möchten, sollten Sie aus Datenschutzgründen schwärzen. Auch bei der Kopie des Kontoauszug müssen, um die Spende steuerlich geltend zu machen, lediglich folgende Angaben sichtbar sein:

  • Ihr Name
  • Ihre Kontonummer
  • Name des Spendenempfängers bzw. der Spendenempfängerin
  • Kontonummer des Spendenempfängers bzw. der Spendenempfängerin
  • gespendeter Betrag
  • Datum

Zur Kopie des Kontoauszugs sollten Sie dem Bericht zufolge für das Finanzamt den vorgedruckten Überweisungsträger dazulegen. Was Sie außer Spenden sonst noch von der Steuer absetzen können, lesen Sie hier.

Bewahren Sie den einfachen Nachweis über die geleistete Spende, die beim Finanzamt von der Steuer abgesetzt werden soll,

Am 18. Juli 2016 wurde im Rahmen des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens die Belegvorlagepflicht dem Bericht der Vereinigten Lohnsteuerhilfe zufolge in eine Belegvorhaltepflicht umgewandelt. Das bedeutet, dass einfach Nachweise nicht mehr der Steuererklärung beigelegt, sondern nur nach Aufforderung des Finanzamts vorgezeigt werden. Bewahren Sie deshalb den einfach Nachweis über geleistete Spenden bis zu einem Jahr nach Bekanntgabe des Steuerbescheids auf. (jn) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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