Kontoauszüge aufbewahren: Wann darf man sie vernichten?

Wie lange muss man Kontoauszüge eigentlich aufheben? Diese Frage stellen sich viele Verbraucher. Experten wissen Rat.

Ob Gehaltsrechnung oder Steuerbescheid – für viele Unterlagen gibt es eine Aufbewahrungsfrist. Aber wie lange sollten Verbraucher eigentlich ihre Kontoauszüge aufbewahren? Der Bundesverband deutscher Banken erklärt es.

Wie lange sollten man als Privatperson die Kontoauszüge aufbewahren?

Obwohl Privatpersonen in der Regel gesetzlich nicht verpflichtet seien, Kontoauszüge aufzubewahren, rät der Bankenverband auf seiner Website, „dies einige Jahre zu tun“. Der Tipp: „Ein guter Anhaltspunkt ist die Verjährungsfrist von drei Jahren, die für die meisten Alltagsgeschäfte gilt.“ Dabei sei es unerheblich, ob man die Auszüge in ausgedruckter Form oder digital ablege. Hauptsache, man könne im Zweifelsfall beweisen, dass eine bestimmte Rechnung wie zum Beispiel für Miete, Versicherungsbeiträge oder Ähnliches tatsächlich auch bezahlt wurde oder eine Garantiefrist noch gilt. Und: „Werden große Käufe, wie zum Beispiel ein Haus oder ein Auto gemacht, oder gibt es große persönliche Veränderungen mit finanziellen Auswirkungen, wie zum Beispiel eine Hochzeit, so macht es Sinn, die Kontoauszüge aus dieser Zeit länger zu behalten.“

Besonderheit bei Handwerker- oder Dienstleistungsrechnungen

Wichtig, so zudem der Hinweis der Experten: „Eine Ausnahme sind Handwerker- oder Dienstleistungsrechnungen, die ein Grundstück betreffen. Diese Belege müssen generell zwei Jahre archiviert werden.“ Wer einen Gärtner oder eine Reinigungskraft als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich absetzen will, muss zudem „die entsprechenden Kontoauszüge mindestens so lange aufbewahren, bis der Steuerbescheid eingeht und die Einspruchsfrist abgelaufen ist“, heißt es in dem Beitrag auf bankenverband.de.

Welche Aufbewahrungsfrist für Kontoauszüge gilt für „Besserverdiener“?

Eine gesetzliche Ausnahme bilden dem Beitrag zufolge „Privatpersonen mit Einkünften von mehr als 500.000 Euro im Jahr“. Die Zahl beziehe sich auf „Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung sowie auf sonstige Einkünfte im Sinne des § 22 Einkommensteuergesetz“, wie der Bankenverband weiter informiert. „Sie müssen eine besondere Aufbewahrungsfrist für Kontoauszüge von sechs Jahren einhalten.“ Dies habe steuerliche Hintergründe. 

Wie lange müssen Unternehmer Kontoauszüge aufbewahren? 

Noch strengere Regeln gelten den Experten zufolge für Unternehmer. „Sie sind zur Buchhaltung verpflichtet und müssen die gesetzliche Aufbewahrungsfrist für Unterlagen von zehn Jahren auch für Kontoauszüge beachten.“

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Was tun, wenn man einen Kontoauszug nicht mehr findet?

Ist ein Beleg mal nicht unauffindbar, besteht kein Grund zur Panik: Gegen ein Entgelt können Kunden die Auszüge bei ihrer Bank nachbestellen. Praktisch: Bei einem Onlinebanking-Konto könnten die Inhaber „zumeist selbst für mehrere Jahre rückwirkend“ auf die Auszüge zugreifen und diese ausdrucken, wie es in dem Beitrag heißt. Der Tipp: „Viele Banken bieten an, Kontoauszüge digital in einem Online-Postfach oder -Archiv zu speichern.“

 

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