Steuererklärung 2022: Fünf Tipps, um bis zu 1.000 Euro herauszuholen

Die Steuererklärung freiwillig abzu­geben, kann sich oft lohnen – es winken teils hohe Erstattungen. Im Schnitt gibt es rund 1.000 Euro zurück, so der Hinweis von Stiftung Warentest.

Die Steuererklärung ist für viele eine lästige Pflicht. Wer eine Einkommensteuererklärung abgeben muss, sollte an die Abgabefristen denken: Die Steuererklärung für 2022 muss bis zum 30. September 2023 beim Finanzamt sein. Da es sich bei diesem Datum allerdings um einen Samstag handelt, ist die allerletzte Möglichkeit, die Erklärung einzureichen, der darauffolgende Montag und somit der 2. Oktober 2023. Mit Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein können Betroffene die Erklärung 2022 fristgerecht sogar noch bis zum 31. Juli 2024 einreichen. Erfahren Sie zudem hier, welche Abgabefristen für die Steuererklärung 2023 und 2024 gelten.

Freiwillige Abgabe der Steuererklärung 2022 kann sich lohnen

Auch, wenn Sie nicht gesetzlich zur Abgabe verpflichtet sind, kann sich eine Einkommensteuererklärung in vielen Fällen lohnen, so der Hinweis der Verbraucherzentralen. Das betont auch die Stiftung Warentest – auf Test.de erklären die Experten, wie Steuerzahlerinnen und Steuerzahler durch die freiwillige Abgabe in vielen Fällen einiges an Geld herausholen können.

  1. „Lieber abgeben“: Für diejenigen, die theoretisch einen Bogen um die Erklärung machen könnten, sei die freiwil­lige Abgabe meist sinn­voll, heißt es in dem Beitrag der Stiftung Warentest. Angestellte könnten etwa Ausgaben rund um das Haus oder Kosten rund um den Job abrechnen und auf diesem Weg zu viel gezahlte Lohn­steuer erstattet bekommen. „Dabei kommt oft eine statt­liche Summe zusammen: Im Durch­schnitt erstattet das Finanz­amt Steuerzah­lern laut dem Statistischen Bundes­amt 1.072 Euro.“
  2. „Nichts vergessen“: Am meisten erhält, wer alle Kosten geschickt abrechnet. “Schenken Sie dem Finanz­amt nichts und rechnen Sie alle Ausgaben ab, die für Sie infrage kommen“, so der grundsätzliche Tipp laut Test.de. „Sammeln Sie am besten alle relevanten Belege, damit kleinere Ausgaben für Arbeits­mittel oder die Gesundheit nicht unter den Tisch fallen.“
  3. Droht eine Nachzahlung? Errechnet der Fiskus hingegen wider Erwarten eine Nach­zahlung, könne man – sofern man die Erklärung freiwillig abgegeben hat – „die Erklärung notfalls per Einspruch zurückziehen“, so der Hinweis auf Test.de – „sie gilt dann als nicht abgegeben.“ Hier sollte man sich vorher gut informieren und im Zweifel einen Experten fragen, was man konkret beachten muss und welche Fristen im Einzelfall gelten.
  4. „Im Zweifel externe Hilfe holen“: „Wer beim Thema Steuern weniger firm ist, verläuft sich schnell im Dschungel der Anlagen und Vordrucke. Dann ist es sinn­voll, auf das Know-how von Experten zurück­zugreifen“, rät Stiftung Warentest in dem Beitrag zudem ganz allgemein. Auch bei komplizierteren Angelegenheiten lohne sich der Gang zum Steuerberater oder dem Lohnsteuerhilfeverein.
  5. Fristen ausschöpfen: Wer die Steuererklärung freiwil­lig abgibt, hat dafür volle vier Jahre Zeit – „die Erklärung für 2022 muss also bis zum 31. Dezember 2026 abge­geben sein. Freiwil­lige Erklärungen für 2019 sind noch bis Ende dieses Jahres möglich“.

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Steuererklärung 2022: Werbungskosten nicht vergessen

Die Stiftung Warentest verweist mit Blick auf die Steuererklärung 2022 zudem auf einige Neuerungen, von denen zahlreiche Arbeitnehmer bei den Jobkosten steuerlich profitieren könnten. So wurde der Grund­frei­betrag, bis zu dem keine Steuern fällig sind, auf 10.347 Euro erhöht. Und der Werbungs­kostenpausch­betrag stieg von 1.000 auf 1.200 Euro. „Diesen Wert setzt das Finanz­amt an, wenn Steuer­pflichtige keine Ausgaben für Arbeits­wege, Home­office oder Fort­bildungen angeben“, heißt es zu den Hintergründen auf Test.de. Die Erhöhung bringe Arbeitnehmern mehr Netto vom Brutto. Wer in seiner Erklärung mehr als die 1.200 Euro abrechne, spare zusätzlich Steuern.

Beim Knacken dieser Summe helfe die ebenfalls gestiegene Entfernungspauschale: „Wer einen weiten Fahrtweg zur Arbeit hat, kann ab dem 21. Kilo­meter nun – unabhängig vom Verkehrs­mittel – 38 statt 35 Cent absetzen. Die Erhöhung gilt vor­erst bis 2026.“

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