Ist Ihr Steuerbescheid fehlerhaft? So holen Sie mehr Geld vom Fiskus

Entdecken Sie nach der Abgabe der Steuererklärung auf Ihrem Bescheid Fehler, sollten Sie sich ans Finanzamt wenden.
 ©dpa / Jens Büttner

Sie haben nach Wochen des Wartens endlich Ihren Steuerbescheid erhalten? Doch beim Blick darauf fällt Ihnen auf: Da stimmt doch was nicht! Das sollten Sie jetzt tun.

Wenn der Steuerbescheid fehlerhaft ist, kann man sich dagegen wehren. Das ist einfach, kostenlos und bringt am Ende sogar Geld. Die Redaktion erklärt Ihnen in Zusammenarbeit mit der Steuer-App taxfix, worauf zu achten ist.

Steuerbescheid fehlerhaft? Warum bei Einspruch Verböserung möglich ist

Wenn man Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegt, wird die gesamte Steuererklärung erneut geprüft. Es kann also passieren, dass nicht nur Punkte zu den eigenen Gunsten, sondern auch zu Ungunsten geändert werden. Sollte das eintreten, teilt das Finanzamt diese sogenannte Verböserung mit. Das geschieht vor der endgültigen Entscheidung über den Steuerbescheid. Nun besteht noch die Möglichkeit, den Einspruch zurückzuziehen (§362 Abgabenordnung (AO)). Gleichzeitig entgeht man aber auch der Verböserung und der ursprüngliche Steuerbescheid wird rechtskräftig.

Frist bei Einspruch: nur einen Monat lang

Der Steuerbescheid ist falsch? Dann ist der Einspruch möglich. Man hat allerdings nur einen Monat Zeit für den Einspruch. Die Frist beginnt mit dem Tag des Poststempels des Steuerbescheids plus drei Tage.

Fällt der Beginn oder das Ende der Frist auf einen Feiertag oder ein Wochenende, beginnt oder endet die Frist mit dem nächsten Werktag. Der Einspruch muss bis zum Ende der Frist beim Finanzamt eingegangen sein. Rechtzeitiges Abschicken oder die persönliche Abgabe in den Hausbriefkasten des Finanzamts sind also wichtig.

Auch interessant: Vorsicht: Diese fünf Fehler bei der Steuererklärung bringen Sie um hunderte Euro.

Einspruchsfrist verpasst? So ist eine Verlängerung möglich

Wenn die Einspruchsfrist aus einem wichtigen Grund verpasst wurde, kann die "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand" beantragt (§110 AO) werden. Ob das Finanzamt dem Antrag stattgibt, ist abhängig von der Begründung. Ein wichtiger Grund kann zum Beispiel eine längere Abwesenheit, wie ein vierwöchiger Urlaub, sein. Dies sollte unbedingt zu belegen sein.

Hier ein Rechenbeispiel:

Datum Poststempel auf dem Steuerbescheid2. Oktober
plus Bekanntgabe des Verwaltungsakts+ 3 Tage
Start der Einspruchsfrist5. Oktober
Ende der Einspruchsfrist5. November

Kosten bei Einspruch gegen Steuerbescheid

Der Einspruch gegen einen Steuerbescheid ist kostenlos. Das ändert sich jedoch, wenn dafür ein Steuerberater beauftragt wird. Die Kosten regeln sich dann nach der Steuerberatergebührenordnung.

Steuerbescheid gründlich prüfen!

Bemerkt man bei der Prüfung des Steuerbescheids Fehler oder wurde vergessen, bestimmte Kosten in der Steuererklärung anzugeben, kann man sich gegen den Bescheid wehren. Wichtig ist darauf zu achten, ob alle Aufwendungen anerkannt wurden und auch auf die Erläuterungen im Steuerbescheid sollte man ein Auge werfen.

Video: Neue Fristen, härtere Strafen - das ändert sich bei der Steuererklärung

Einspruch bei fehlerhaftem Steuerbescheid: So geht's

Der Einspruch kann formlos und schriftlich beim Finanzamt erfolgen. Dafür reicht ein einfaches Schreiben, das per Post oder Fax abgeschickt wird. Ist auf dem Steuerbescheid eine E-Mail-Adresse angegeben, ist auch eine E-Mail zulässig. Ein Telefonat reicht nicht aus. Formlos bedeutet in diesem Fall, dass aus dem Schreiben nur ersichtlich sein muss, wer den Einspruch eingelegt hat. Eine Unterschrift ist nicht zwingend notwendig. Damit das Finanzamt den Einspruch nachvollziehen kann, sollten die Gründe dafür dargelegt und gegebenenfalls notwendige Belege nachgereicht werden. Das erspart Rückfragen.

Erfahren Sie hier: Ab jetzt gilt eine neue Abgabefrist für Ihre Steuererklärung 2018

Einspruch bei einer Steuernachzahlung – so vermeiden Sie Zusatzkosten

Zeigt der Steuerbescheid das Ergebnis, dass eine Nachzahlung an das Finanzamt zu zahlen ist, befreit der Einspruch nicht von der Zahlungsfrist und er setzt die Zahlungspflicht auch nicht automatisch aus. Wird nicht rechtzeitig gezahlt, werden Säumniszuschläge fällig. Das kann teuer werden. Möchte man dennoch mit der Zahlung bis nach Prüfung des Einspruchs warten, muss das zusammen mit dem Einspruch beantragt werden, dass die "Vollziehung des Steuerbescheids" ausgesetzt wird.

Einspruch bei freiwilliger Steuererklärung – Rückzieher machen

War man nicht zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet, hat diese aber freiwillig eingereicht und erhält nun eine Aufforderung zur Nachzahlung, hat man Glück.

Dann heißt es: einfach Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen und gleichzeitig den Antrag auf Veranlagung nach §46 Abs. 2 Nr. 8 EStG zurückziehen. Die Steuererklärung gilt damit als nicht abgegeben und die Nachzahlung muss nicht getätigt werden. Auch hierfür gilt die Monatsfrist. Wenn die Abgabe verpflichtend ist, kann die Steuererklärung natürlich nicht zurückgezogen werden.

Einspruch wurde abgelehnt? Klage möglich

Häufig korrigiert das Finanzamt den Steuerbescheid nicht. Das bedeutet aber nicht, dass hier Schluss sein muss. Es gibt die Möglichkeit, Klage beim Finanzgericht einzureichen. Jedoch ist ab diesem Punkt der kostenfreie Teil des Einspruchsweges vorbei. Die Höhe der weiteren Kosten richtet sich nach dem Streitwert und der Art der Verhandlung.

Das könne Sie tun, wenn Sie Werbungskosten nachreichen wollen

Der Steuerbescheid weist nur kleine Formfehler auf, zum Beispiel offensichtliche Schreib- oder Rechenfehler? Dann ist ein Einspruch nicht unbedingt notwendig und es reicht ein sogenannter Antrag auf schlichte Änderung (§172 Abs. 1 Nr. 2a AO). Auch wenn man vergessen haben sollte, bestimmte Posten anzugeben (z.B. Teile der Werbungskosten), ist der Antrag auf schlichte Änderung ausreichend.

Lesen Sie auch: Steuererklärung 2018: Diese Aufwendungen sollten Sie jetzt bei Werbungskosten eintragen.

jp

28.02.2021

Landpark Lauenbrück

12.02.2021

Winterlandschaft in Rotenburg

22.12.2020

Weihnachtsbilder

29.10.2020

Herbstfotos der Leser