Für das Corona-Jahr 2020 müssen viele Deutsche eine Steuererklärung machen. Wann muss die Steuererklärung in diesem Jahr spätestens abgegeben sein?
Wer eine Steuererklärung für 2020 abgeben muss, hat dafür jetzt Zeit bis Ende Oktober 2021: Der Bundesrat hat einer dreimonatigen Verlängerung der Abgabefrist zugestimmt, wie die Deutsche Presse-Agentur am 25. Juni berichtete. Hintergrund des Aufschubs seien den Angaben zufolge die hohen Belastungen der Bürger während der Corona-Pandemie.
Die Frist für die Abgabe der Steuererklärung für 2020* war zunächst auf den 31. Juli 2021 festgesetzt worden – allerdings nur für diejenigen, die zur Abgabe verpflichtet sind. Doch in der Zwischenzeit hatte der Bundestag beschlossen, diese Frist bis Ende Oktober 2021 zu verlängern. Gefehlt hatte allerdings noch die Zustimmung des Bundesrats. Und die ist nun erfolgt. Denn wie der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) in Berlin ebenfalls mitteilte, hat der Bundesrat am 25. Juni dem entsprechenden Gesetz zugestimmt. „Darin wird die Verlängerung der Abgabefrist für die Steuererklärung des Corona-Jahres 2020 um drei Monate beschlossen“, so der BVL.
In der Mitteilung des BVL heißt es zu der Fristverlängerung konkret: „Für Steuerpflichtige, die sich nicht steuerlich beraten lassen, sondern die Steuererklärung für das Kalenderjahr 2020 auf eigene Faust machen, endet die eigentliche gesetzliche Abgabefrist am 31. Juli 2021. Nunmehr haben sie drei Monate länger Zeit.“
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Wann ist die Abgabefrist für die Steuererklärung 2020?
Wann muss die Steuererklärung 2020 also spätestens beim Finanzamt eingegangen sein? Da der 31. Oktober in diesem Jahr auf einen Sonntag falle, verschiebe sich die Frist in jenen Bundesländern, an denen der 1. November kein Feiertag sei, auf den Montag (1. November) – und in allen Bundesländern mit dem 1. November als Feiertag entsprechend auf den danach folgenden Dienstag (2. November), teilte ein Sprecher vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine mit.
Steuererklärung 2020: Welche Frist gilt, wenn man sich steuerlich beraten lässt?
Wenden sich Steuerpflichtige an einen Lohnsteuerhilfeverein oder einen Steuerberater, der für sie die Steuererklärung 2020 erstellt und beim Finanzamt einreicht, haben sie dem BVL zufolge sogar noch länger Zeit: Der Stichtag für die Einreichung der Steuererklärung 2020 verlängere sich für steuerlich Beratene vom 28. Februar 2022 auf den 31. Mai 2022.
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Aufgepasst: Aufgrund der um drei Monate verlängerten Erklärungsfrist verschiebe sich auch der Zinslauf der Vollverzinsung für den Veranlagungszeitraum 2020 um drei Monate, heißt es zudem in der Mitteilung des BLV. „Sowohl Steuererstattungen als auch Steuernachzahlungen werden erst dann verzinst, wenn die Festsetzung nach dem Juni 2022 erfolgt.“ (ahu) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.
Quellen: dpa, Mitteilung des Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine ev.
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