Bis wann muss ich meine Steuererklärung abgeben?

Haben Sie Ihre Steuererklärung schon beim Finanzamt abgegeben?
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Normalerweise muss die Steuererklärung seit 2019 am 31. Juli beim Finanzamt abgeben werden. Welche Ausnahmen gelten, erfahren Sie hier.

Vor 2019 musste einem Bericht der Vereinigten Lohnsteuerhilfe (VLH) zufolge die Steuererklärung spätestens am 31. Mai beim Finanzamt abgegeben werden. Inzwischen ist als Stichtag der 31. Juli festgesetzt worden. Allerdings gibt es Ausnahmen. Welche das sind, wann Sie Ihre Steuererklärung spätestens abgeben sollten und was Ihnen blüht, wenn Sie es vergessen, lesen Sie hier. Was Sie als Rentnerin bzw. Rentner bei der Steuererklärung beachten sollten* und wann eine Doppelbesteuerung der Rente vorliegt, erfahren Sie hier.

Wann muss die Steuererklärung von 2021 im Jahr 2022 spätestens beim Finanzamt abgegeben werden?

Normalerweise gilt als Stichtag zur Abgabe der Steuererklärung beim Finanzamt der 31. Juli. Wegen der Corona-Pandemie wurde dem Bericht zufolge jedoch die Abgabefrist für die Steuererklärung 2020 durch einen Steuerprofi auf den 31. August 2022 verschoben. Parallel dazu wurde laut VLH die Karenzzeit, in der keine Verzugszinsen auf die Steuerschuld erhoben werden, ebenso verlängert. Generell haben Steuerprofis bis Ende Februar des übernächsten Jahres Zeit, die Steuererklärung abzugeben. Ob Sie aufgrund von Homeschooling etwas von der Steuer absetzen können, lesen Sie hier.

Was ist, wenn der Stichtag zur Abgabe der Steuererklärung auf ein Wochenende fällt?

Ist der 31. Juli ein Samstag oder Sonntag, verlängert sich die Abgabefrist automatisch bis zum darauffolgenden Montag. Der 31. Juli ist im Jahr 2022 ein Sonntag. So gilt als Abgabefrist der 1. August 2022, sofern das Bundesfinanzministerium keine offiziellen Änderungen verkündet.

Was passiert, wenn ich vergesse, meine Steuererklärung rechtzeitig beim Finanzamt abzugeben?

Für Steuererklärungen, die nicht innerhalb von 14 Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres beziehungsweise nach dem Besteuerungszeitpunkt abgegeben werden, wird dem Bericht nach vom Finanzamt ein Verspätungszuschlag festgesetzt. Dieser beträgt 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, mindestens aber 25 Euro pro verspätetem Monat, maximal 25.000 Euro. Der Verspätungszuschlag wird laut der Vereinigten Lohnsteuerhilfe automatisch im Steuerbescheid zur Steuerschuld hinzugerechnet oder von einer Steuererstattung abgezogen. Welche steuerlichen Vorteile Pensionskassen haben, können Sie hier nachlesen.

(jn) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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