Für die Steuererklärung 2019 gibt es eine klare Abgabefrist. Wer merkt, dass er sie nicht einhalten kann, sollte rechtzeitig eine Fristverlängerung beantragen.
- Den 31. Juli 2020 sollten Sie sich für die Steuererklärung 2019 im Kalender eintragen.
- Dann ist die offizielle Abgabefrist.
- Die gute Nachricht: Beim Ausfüllen der Anträge haben Sie es im Vergleich zu früher etwas einfacher.
Steuererklärung 2019: Abgabefrist am 31. Juli 2020
Für die Steuererklärung 2019 sollten Sie sich dieses Datum in den Kalender schreiben: Spätestens am 31. Juli 2020 müssen Sie die ausgefüllten Formulare beim Finanzamt abgeben.
Es sei denn, es hilft ein Lohnsteuerhilfeverein oder ein Steuerberater, dann verlängert sich die Abgabefrist bis Ende Februar 2021. Weil der letzte Februartag im Jahr 2021 aber auf einen Sonntag fällt, muss man solche Erklärungen spätestens bis zum 1. März 2021 einreichen.
Die Fristen sind maßgeblich für alle, die eine Steuererklärung* abgeben müssen. Eine Pflicht besteht zum Beispiel dann, wenn jemand zusätzlich zum Arbeitslohn Einkünfte von mehr als 410 Euro erzielt hat. Das gilt auch dann, wenn jemand Lohnersatzleistungen von mehr als 410 Euro im Jahr bekommen hat, also zum Beispiel Arbeitslosengeld, Elterngeld oder Kurzarbeitergeld.
Sich mit der Steuererklärung* beschäftigen müssen zudem alle, die nebeneinander mehrere Arbeitgeber hatten. Die Formulare ausfüllen müssen auch Ehegatten, wenn beide Arbeitslohn bezogen haben und ein Partner mit der Steuerklasse V oder VI besteuert wurde oder das Paar das sogenannte Faktorverfahren (Steuerklasse IV/Faktor) gewählt hatte.
Eine Steuererklärung abgeben müssen zudem die Selbstständigen, Freiberufler und Gewerbetreibenden.
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Steuererklärung 2019: Trödeln wird automatisch teurer
Aufschub gewährt das Amt nur bei einem triftigen Grund. Wer die Abgabe unentschuldigt versäumt, zahlt eventuell drauf, warnt Stiftung Warentest Das Finanzamt kann demnach einen Verspätungszuschlag verlangen. Dieser beträgt 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, mindestens 25 Euro je Verspätungsmonat. "Wird die Erklärung erst 14 Monate nach Ablauf des Steuerjahres – also im März 2021 – abgegeben, wird der Verspätungszuschlag festgesetzt." Das erfolge automatisch, wenn das Finanzamt eine Nachforderung festgesetzt hat. "Gibt es eine Erstattung oder beträgt die Steuer null Euro, liegt es im Ermessen der Finanzbeamten, ob ein Zuschlag fällig wird."
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Steuererklärung 2019: So einfach geht es im Vergleich zu früher
Die gute Nachricht: "Die Steuererklärung 2019 geht schneller als bisher – nicht nur online, sondern sogar auf Papier", erklären die Experten von Stiftung Warentest*. Bei den Formularen sind einige Zeilen und Felder jetzt grün hinterlegt und mit einem kleinen "e" markiert. Das Ausfüllen wird ein wenig einfacher: "Alle Daten, die Steuerzahler dort bislang eintragen mussten, trägt jetzt das Finanzamt ein", heißt es bei test.de. Arbeitgeber, Krankenkasse oder Rentenversicherung müssten ihm diese Daten bis Ende Februar elektronisch übermittelt haben. "Die übermittelten Daten gelten als Angaben des Steuerzahlers. Daher sollten alle ihren Steuerbescheid später genau prüfen."
Die grün hinterlegten Felder seien in den Anlagen N, R und Vorsorgeaufwand zu finden. Sie haben daher vor allem für Arbeitnehmer und Rentner Bedeutung. Praktisch: "Arbeitnehmer müssen zum Beispiel nicht mehr die Werte aus ihrer Lohnsteuerbescheinigung übertragen. Sie lassen die Felder etwa für den Bruttolohn oder die gezahlte Lohnsteuer einfach frei." Gleiches gelte für Beiträge zu den Sozialversicherungen in der Anlage Vorsorgeaufwand. "Rentner müssen in der Anlage R nicht mehr ihren Rentenbetrag* oder den Beginn ihrer Rente angeben", teilt Stiftung Warentest weiter mit.
Neben Lohnsteuerdaten und Renten* werden Beiträge für Riester- oder Rürup-Renten, vermögenswirksame Leistungen oder Arbeitslosengeld als E-Daten an das Finanzamt übermittelt. "Steuerzahler sollten die markierten Felder freilassen und sie nur ausfüllen, wenn sie sicher sind, dass die übermittelten Daten falsch oder unvollständig sind. Tragen sie in diese Felder nämlich etwas ein, wird beim Finanzamt automatisch eine persönliche Kontrolle durch einen Sachbearbeiter ausgelöst. Dieser wird dann vermutlich Belege anfordern, die zeigen, warum die übermittelten Daten falsch oder unvollständig sind."
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Steuererklärung 2019: Keine Belege mitschicken
"Belege müssen der Abrechnung nicht mehr beiliegen – auch keine Spendenquittungen und Steuerbescheinigungen der Bank", so die Experten von Stiftung Warentest. Anleger müssten nur Verlustbescheinigungen immer vorlegen. Beim Behindertenpauschbetrag sei der Nachweis zumindest einfacher als bisher. "Nur wenn der Pauschbetrag erstmalig beantragt wird oder sich etwas ändert, müssen Steuerzahler Nachweise einreichen."
Die Experten raten: "Heben Sie alle Belege nach Erhalt des Steuerbescheids noch ein Jahr lang auf. Die Beamten fordern sie bei Bedarf an. Sie können Belege auch elektronisch übermitteln – etwa eingescannt per E-Mail."
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Ab August ändert sich wieder so einiges in Deutschland. Vor allem Arbeitnehmer, Auszubildende und Studierende sollten die Änderungen im Hinterkopf haben.
Quellen: dpa, Stiftung Warentest, test.de
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