Wer zu spät mit der Steuererklärung dran ist, muss mit Verspätungszuschlag rechnen. Hier die wichtigsten Infos - und welcher Stichtag für die Steuererklärung 2020 wohl bald gelten könnte.
Sieben Monate nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres: Dann endet die Frist zur Abgabe der Einkommensteuererklärung bei Steuerpflichtigen in der Regel. Bedeutet: Die Einkommensteuererklärung 2019 hätte - ohne Hilfe eines Steuerberaters - bis zum 31. Juli 2020 abgegeben sein müssen. „Wurde die Frist nicht eingehalten und auch nicht rückwirkend verlängert, kommt es zur Festsetzung eines sogenannten Verspätungszuschlages“, so der Hinweis von Erich Nöll, Geschäftsführer beim Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) laut Deutscher Presse-Agentur (dpa).
Wer die Steuererklärung zu spät abgibt, muss zahlen
Stichtag für die Abgabe der Steuererklärung ist seit 2019 grundsätzlich der 31. Juli. Darauf verweist der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) in einer aktuellen Mitteilung. Durch eine Gesetzesänderung sei es seit 2019 deutlich schwieriger, eine Fristverlängerung zu beantragen, teilt der VLH mit. „Die Finanzbeamten verlängern die Abgabefrist für die Steuererklärung nur noch in Ausnahmefällen, nämlich wenn der Steuerpflichtige ohne eigenes Verschulden die Abgabe versäumt.“ Ihr Rat laut der Mitteilung: „Ist das der Fall, muss das Finanzamt unbedingt schriftlich um eine Fristverlängerung gebeten werden.“ Stimme das Finanzamt einer Fristverlängerung zu, erhalte der Steuerpflichtige einen neuen Termin zur Abgabe der Steuererklärung* - der unbedingt eingehalten werden sollte. Für jene Betroffenen, die zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet sind und die Erklärung nicht innerhalb von sieben Monaten nach Ablauf des Besteuerungsjahres abgeben, werde ein Verspätungszuschlag festgesetzt.
Abgabefrist für Steuererklärung 2020 soll verlängert werden
Die gute Nachricht für viele Steuerzahler: Was die Steuererklärung 2020 betrifft, hat der Bundestag - in Folge der Coronakrise - bereits beschlossen, dass die Abgabefrist um drei Monate verlängert werden soll, also bis zum 31. Oktober 2021. Wer sich steuerlich beraten lässt, soll danach sogar Zeit bis zum 31. Mai 2022 Zeit haben. Der Bundesrat muss dem allerdings noch zustimmen. Mit der Zustimmung des Bunderats sei zu rechnen, sagt Erich Nöll, Geschäftsführer beim Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) in Berlin.
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Stichtag für Steuererklärung verpasst? Verspätungszuschlag fällig
Was, wenn man die vorgeschriebene Frist nicht einhält? Der Verspätungszuschlag beträgt grundsätzlich 0,25 Prozent der noch zu zahlenden Steuer für jeden Verspätungsmonat, heißt es in dem Bericht der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Es gebe aber einen Mindestbetrag von 25 Euro pro Monat, sofern sich noch eine Steuerzahlung an das Finanzamt ergibt. Beträgt die Steuernachzahlung zum Beispiel 1.000 Euro und wird die Steuererklärung 10 Monate zu spät eingereicht, wird somit ein Verspätungszuschlag von 250 Euro fällig, heißt es in dem Bericht.
Zwangsgeld droht in diesen Fällen
Was passiert, wenn jemand gar nicht reagiert? In der Regel erhalte der Abgabepflichtige zuerst eine Zwangsgeldandrohung per Post mit einer letzten Frist zur Abgabe der Steuererklärung, erklären die Lohnsteuerhilfe-Experten laut der Mitteilung. Werde die Steuererklärung innerhalb dieser Frist abgegeben, werde das Zwangsgeld nicht festgesetzt. „Wer allerdings auch diese Frist verstreichen lässt, für den wird das Zwangsgeld fällig.“
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Steuerschätzung vom Finanzamt
Sei die Steuererklärung auch nach Erhebung des Zwangsgeldes nicht abgegeben worden, schätze das Finanzamt die Besteuerungsgrundlage des Steuerpflichtigen und erlasse einen entsprechenden Steuerbescheid. Diese Schätzung falle dabei in der Regel „eher zu Ungunsten des Steuerpflichtigen“ aus. (ahu) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.
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