Steuererklärung verbummelt und Frist versäumt – besser sofort eine Verlängerung anfordern

Wer die Steuererklärung verschwitzt hat, kann nicht immer auf eine Kulanz des Finanzamtes bauen. Sie sollten sie schleunigst nachreichen.

Da war doch was, genau: die Steuererklärung! Wer dazu verpflichtet ist, sie abzugeben, der kommt ins Schwitzen, wenn er merkt, dass er den Stichtag versäumt hat. Wird der Termin nicht eingehalten, kann es zu Problemen kommen. Um dem vorzukommen, sollten Sie die Abgabe der Steuerunterlagen so schnell wie möglich nachholen. Zudem ist es von Vorteil, das Finanzamt unverzüglich über das Versäumnis zu informieren.

Zu spät dran mit der Steuererklärung – was tun?

Am besten schreiben Sie hierzu in dem Brief auch, warum sich die Abgabe der Steuererklärung verzögert hat. Zwar können Sie nicht unbedingt auf die Kulanz Ihres zuständigen Finanzamtes hoffen, dennoch ist es eine wichtige und richtige Geste. Der Grund für die Verzögerung sollte aber triftig sein, etwa aufgrund einer schweren und/oder längeren Krankheit, zum Beispiel infolge einer Corona-Erkrankung oder aufgrund von beruflichen Engpässen. Den Abgabetermin einfach nur vergessen zu haben, ist hingegen schwierig zu erklären.

Schließlich wurden die Fristen erst angepasst. Während es früher Ende Juli war, muss die Steuererklärung für 2021 erst am 31. Oktober beim Finanzamt vorliegen. Dennoch ist es ratsam, sofort Kontakt zum zuständigen Finanzamt aufzunehmen, sagt Isabelle Pohlmann, die den Ratgeber „Steuererklärung 2021/2022 – Arbeitnehmer, Beamte“ für Stiftung Warentest verfasst hat: „Wenn Sie jetzt feststellen, dass Sie den Termin, den 31. Oktober, nicht halten können, dann sollten Sie bis dahin beim Finanzamt eine Fristverlängerung beantragen. Das geht schriftlich – aber formlos. Da geben Sie dann an, im besten Fall, bis wann Sie die Steuererklärung nachreichen können.“

Ist die Erklärung plausibel, stünden die Chancen gut, dass das Finanzamt eine Verlängerung gewährt. Wenn Sie es nicht tun, könnten ansonsten Verspätungszuschläge drohen. „Wenn Sie den Abgabetermin für die Steuer nicht halten können, dann müssen Sie einplanen, dass das Finanzamt womöglich Verspätungszuschläge von Ihnen verlangt. Diese werden dann zusätzlich zur fälligen Steuer erhoben. Das sind pro Monat 25 Euro oder auch mehr und das ist eine Summe, die man in der heutigen Zeit nicht einfach so ausgeben möchte. Deswegen lohnt es sich auf jeden Fall, die Fristen einzuhalten.“

Zu spät dran mit der Steuererklärung – es gibt Ausnahmen

Vielleicht haben Sie auch Glück und haben die Abgabefrist gar nicht verpasst. Denn es sind grundsätzlich Selbstständige und Freiberufler dazu verpflichtet, die Steuererklärung zu machen. Und: „Verpflichtend eine Erklärung abgeben muss man, wenn man zum Beispiel Lohnersatzleistungen über 410 Euro aufs ganze Jahr gerechnet bekommen hat. Lohnersatzleistung, das ist Kurzarbeitergeld, Krankengeld, Arbeitslosengeld“, weiß auch Tobias Gerauer vom Vorstand Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.

Hinzukommt abschließend, dass diejenigen Arbeitnehmer, die sich zudem steuerlich helfen lassen, etwa durch einen Lohnsteuerhilfeverein oder von einem Steuerberater, sogar bis zum August 2023 Zeit haben, um diese einzureichen. Für die Grundsteuererklärung ist im Januar 2023 Stichtag.

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