Welche Ausgaben stehen bei Ihnen künftig an? Checken Sie vor dem Jahreswechsel unbedingt die Lage. Experten erklären, welche Kosten Sie schnell noch vorziehen sollten.
Bis zum Jahresende ist es nicht mehr lange hin. Die letzte Chance, sich zu überlegen, ob Sie 2022 noch Ausgaben geltend machen – um im nächsten Jahr weniger Steuern zu zahlen. Die Experten der Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi) erklären wichtige Tipps, die Sie bei der Steuer noch in diesem Jahr berücksichtigen sollten. Denn der Übergang von einem Jahr zum nächsten ist steuerlich gesehen entscheidend, da sich Pauschalen und Höchstbeträge jeweils auf ein Kalenderjahr beziehen. Hier ein Auszug der wichtigsten Hilfen.
Sieben Steuertipps zum Jahresende 2022
1. Mehr „Weihnachtsgeld“ durch das E-Auto
Halter eines reinen Elektroautos können noch kurzfristig ihre Treibhausgasminderungquote (THG-Quote) für das Jahr 2022 verkaufen, so der Hinweis der Lohi. „Je nach Händler und Marktwert kann die Prämie, die für die treibhausgasschonende Mobilität bezahlt wird, zwischen 250 und 470 Euro betragen“, heißt es in der Mitteilung. Die Erstattung sei somit ein schönes Weihnachtsgeld ohne großen zusätzlichen Aufwand und „vor allem steuerfrei für Privatpersonen“.
2. Staatlich geförderter Einbau eines Kamins
Die Energiekosten sind in die Höhe geschnellt. Der nachträgliche Einbau eines Kamins durch einen Handwerksbetrieb könnte sich in diesem Jahr besonders lohnen. Denn: „Er garantiert wohlige Wärme und eine Steuervergünstigung für 2022, sofern er noch dieses Jahr verbaut wird“, betonen die Experten der Lohi. „Durch die steuerliche Anerkennung der Kosten für die Arbeitsleistung des Handwerkers zu 20 Prozent kann die Steuerlast um bis zu 1.200 Euro pro Jahr reduziert werden.“ Das funktioniere übrigens auch noch dann, wenn mit den Arbeiten bereits begonnen und eine Teilzahlung vereinbart wurde. „Werden die Kosten auf zwei Jahre verteilt, können sogar mehr als die 1.200 Euro mitgenommen werden.“
3. Verluste und Gewinne zwischen Banken verrechnen
Wurden bei verschiedenen Banken Verluste und Gewinne aus Kapitalanlagen erwirtschaftet, seien sie nicht ohne Weiteres miteinander verrechenbar, so die Steuerexperten. Die Verrechnung eines Verlusts mit einem Gewinn könne jedoch die Kapitalertragssteuer mindern. Daher sei es in solchen Fällen sinnvoll, eine Verlustbescheinigung bei der entsprechenden Bank zu beantragen. „Dies ist bis spätestens 15. Dezember noch möglich. Mit der Bescheinigung steht einer Verrechnung nichts mehr im Weg“, heißt es in der Mitteilung der Lohi.
4. Last-Minute-Ehegattensplitting durch Heirat
Kurzentschlossene könnten noch in diesem Jahr heiraten. Zumindest aus steuerlicher Sicht könnte es sich lohnen: Durch eine Trauung noch im Dezember könne man die Vorteile des Ehegattensplittings für das gesamte Jahr rückwirkend mitnehmen, schildert die Lohi. Verdient nur einer der beiden Ehegatten, könne der eine den Grundfreibetrag des anderen Ehegatten nutzen und dadurch Steuern sparen. „Bei entsprechenden Einkommensverhältnissen kann sich ein gigantischer Steuervorteil von über 10.000 Euro ergeben“, heißt es in der Mitteilung. „Es rentiert sich auch dann, wenn der Gehaltsunterschied zwischen beiden Ehegatten recht groß ausfällt.“ Nach den Plänen der Regierung solle diese Ungleichbehandlung jedoch künftig abgeschafft werden.
5. Mit einer Photovoltaikanlage Steuern zurückholen
Private Betreiber von Photovoltaikanlagen auf ihrem selbst bewohnten Ein- oder Zweifamilienhaus müssen normalerweise ihre Vergütungen vom Netzbetreiber als Einnahmen aus gewerblicher Tätigkeit versteuern. „Wird allerdings bis zum Jahresende die Photovoltaikanlage mit einer maximalen Leistung von bis zu 10 kWp gegenüber dem Finanzamt als Liebhaberei erklärt, fallen die Versteuerung der Einnahmen sowie die Gewinn- und Verlustrechnung weg“, heißt es in der Mitteilung der Lohi. „Das kann noch rückwirkend für das Jahr 2022 beantragt werden und gegebenenfalls zu einer Steuererstattung führen.“
6. Staatliche Riester-Zulagen kurzfristig mitnehmen
Wer sich noch im Dezember zu einer Altersvorsorge entschließe und einen Riester-Vertrag eingehe, der könne „die jährlichen Zulagen für das gesamte Jahr 2022 mitnehmen“, so ein weiterer Hinweis der Lohi. Die Grundzulage für den Versicherten betrage 175 Euro, und für jedes Kind gebe es bis zu 300 Euro Zulage. „Aus diesem Grund ist die Riesterrente für Eltern mit mehreren Kindern höchst interessant“. Berufseinsteiger unter 25 Jahren werden laut der Lohi zudem „extra begünstigt“: „Sie erhalten zusätzlich einen einmaligen Bonus in Höhe von 200 Euro in dem Jahr, in dem der Vertrag abgeschlossen wird.“ Unabhängig davon solle man vor Vertragsabschluss einen Versicherungsberater konsultieren, „damit keine unnötigen oder versteckten Kosten bezahlt werden, die die Rendite schmälern“, so der wichtige Hinweis der Experten.
7. Die Werbungskostenpauschale knacken
Die Werbungskostenpauschale wurde rückwirkend zum 1. Januar 2022 erhöht. Seither wird ein Arbeitnehmer-Pauschbetrag in Höhe von 1.200 Euro berücksichtigt. „Um in der Steuererklärung bei den Werbungskosten mehr herauszuholen, muss dieser Betrag überschritten werden“, erklärt die Lohi. „Daher am besten alle Ausgaben rund um den Job – von den Kosten für Bewerbungen über Arbeitsmaterialien, Fortbildungen, Arbeitskleidung bis zur Arbeitszimmerausstattung – von diesem Jahr addieren und anschließend entscheiden, ob sich weitere Investitionen lohnen,“ so der Tipp der Experten laut der Mitteilung. Weitere Anschaffungen noch in diesem Jahr könnten zum Beispiel ein größerer Monitor, Farbdrucker oder ein PC-Zubehör fürs Homeoffice sein. „Oder noch schnell eine Arbeitsbrille oder Fachbücher anschaffen und eine Fortbildung zum Jahresende einplanen? Dies alles mindert die Steuerlast.“
Freiwillige Steuererklärung kann sich lohnen
Was Sie zudem nicht vergessen sollten: Am 31. Dezember 2022 läuft die Frist für freiwillige Steuererklärungen für das Veranlagungsjahr 2018 ab, so ein weiterer Hinweis der Lohi Bayern. Im Durchschnitt bringe eine Steuererklärung „mehr als 1.000 Euro ein“, heißt es dazu in der Mitteilung. „Wer hohe Werbungskosten, Sonderausgaben, Handwerkerkosten, haushaltsnahe Dienstleistungen oder außergewöhnliche Belastungen hatte, für den rentiert sich in der Regel die Abgabe einer Steuererklärung.“ Auch Ausgaben für Kinder, die Pflege nahestehender Personen oder Spenden könne man von der Steuer absetzen.