Mit diesen Steuertipps rechnet garantiert nicht jeder

Sie können eventuell mehr von der Steuer absetzen, als Sie bisher geahnt haben.
 ©Uwe Umstätter/Imago

Keiner hat wohl so richtig Lust auf seine Steuererklärung. Aber finanziell lässt sich vielleicht mehr aus ihr herausholen, als Sie bisher geahnt haben.

Papierkram erledigen ist wohl eines der Dinge, das die meisten Menschen auf der Welt eher nervig und anstrengend finden. Kein Wunder also, dass die Steuererklärung gerne so lange wie möglich vor sich hergeschoben wird. Dabei gibt es so einiges, was sich von der Steuer abzusetzen lohnt. Garantiert sind unter den folgenden Steuertipps welche dabei, die Sie bisher noch nicht kannten und mit deren Hilfe Sie Geld einsparen können.

Muss man einen Lottogewinn versteuern?

Falls Sie in Ihrem Leben jemals zu den glücklichen Lottogewinnern zählen sollten, müssen Sie sich keine Sorgen um eine Steuernachzahlung machen. Denn ein Lottogewinn ist Glückssache. Deshalb fällt er unabhängig davon, wie hoch die gewonnene Summe ausfällt, nicht unter eine der Einkunftsarten, die in Paragraph zwei Absatz drei des Einkommenssteuergesetzes festgelegt sind. Das bedeutet für Sie: Wenn Sie jemals im Lotto gewinnen, müssen Sie den Gewinn nicht versteuern.

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Rezeptfreie Medikamente von der Steuer absetzen

Wesentlich wahrscheinlicher als ein Lottogewinn ist der Umstand, ein grünes Rezept vom Arzt zu bekommen. In vielen Fällen sind die vom Arzt verschriebenen Medikamente auf ein rosafarbenes Rezept gedruckt. Das bedeutet, dass die Krankenkasse für diese Medikamente aufkommt. Anders bei grünen Rezepten. Ärzte verschreiben solche Medikamente, wenn Sie diese für sinnvoll erachten. In so einem Fall können Sie sich das Geld bei Ihrer Krankenkasse zurückholen. Zahlt die Kasse nicht für Ihr grünes Rezept, können Sie es bei den außergewöhnlichen Belastungen geltend machen. Das geht allerdings nur, wenn die zumutbare Belastungsgrenze überschritten ist.

Allergiker aufgepasst: Auch spezielle Allergiematratzen und besondere Allergiker-Bettwäsche können als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung angegeben werden, sofern Ihre Krankenkasse nicht ohnehin die Kosten dafür übernimmt. Sie benötigen dafür allerdings ein Gutachten von einem Amts- oder Vertrauensarzt. Ein Gutachten von einem Facharzt oder eine ärztliche Empfehlung reichen leider nicht aus.

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Das Fitnessstudio von der Steuer absetzen?

Vor allem in Zeiten von Corona und Homeoffice, mangelt es vielen Menschen an ausreichend Bewegung. Rückenschmerzen und andere körperliche Beschwerden sind die Folge. Viele entscheiden sich daher dafür, ins Fitnessstudio zu gehen. Aber lassen sich die Kosten für das Fitnessstudio von der Steuer absetzen? In bestimmten Fällen – ja! Sie brauchen allerdings auch dafür ein Attest von Ihrem Hausarzt, das anschließend von einem Amtsarzt überprüft wird. Stellt das Gesundheitsamt fest, dass Sie das Training zur Linderung Ihrer Beschwerden brauchen, sind die Kosten für das Fitnessstudio als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar. Die Trainingseinheiten im Fitnessstudio müssen jedoch auch zum Teil ärztlich oder krankengymnastisch begleitet werden.

Von der Steuer absetzen: Zahnspange, Brille und Co.

Zahnregulierungen für sich selbst oder Ihre Kinder können Sie ebenfalls als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen. Die Kosten, die Ihre Krankenkasse nicht übernommen hat, können zumindest ab einem bestimmten Betrag, vom Finanzamt getragen werde. Bezahlen müssen Sie auf jeden Fall das, was als zumutbare Belastung gilt. Selbiges gilt für Kontaktlinsen, Brillen und Sonnenbrillen mit Sehstärke. Aber nicht nur die Kosten für die Sehhilfe selbst, auch Fahrtkosten zum Augenarzt oder Optiker können als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgesetzt werden.

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Kann man Tiere von der Steuer absetzen?

Lassen Sie Ihr Haustier in Ihren eigenen vier Wänden ab und an von einem Hundesitter oder ähnlichem betreuen? Die Kosten dafür, können Sie als haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer absetzen. Auch professionelles Gassigehen können Sie steuerlich geltend machen. Sofern ein Gewerbe offiziell angemeldet ist und die Anbieter auf Rechnung arbeiten. Nehmen Sie jedoch beispielsweise für die Zeit eines Urlaubs eine Haustier-Pension in Anspruch, müssen Sie die Kosten selbst tragen.

Weniger erfreuliche Tiere sind dagegen Tauben oder gar Schädlinge. Die Kosten zur Beseitigung können Sie ebenfalls von der Steuer absetzen. Auch Handwerksarbeiten, der so genannte Handwerkerbonus, können steuerlich geltend gemacht werden.

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Eine Party von der Steuer absetzen – So geht‘s

Voraussetzung dafür, dass eine Party von der Steuer abgesetzt werden kann, ist, dass es sich um eine berufliche Feier handelt. Das Finanzamt entscheidet darüber, ob es die Kosten anerkennt oder nicht. Dienstjubiläen oder Abschiedsfeiern haben bessere Chancen von der Steuer abgesetzt zu werden als eine Geburtstagsparty unter Kolleginnen und Kollegen. Außerdem ist mitunter eine Bedingung, um eine Party als Werbungskosten abrechnen zu lassen, dass zur Feier ausschließlich Arbeitskolleginnen und -kollegen eingeladen wurden.

Samenspende bzw. künstliche Befruchtung von der Steuer absetzen

Die Kosten für eine künstliche Befruchtung können Alleinstehende und Paare als außergewöhnliche Belastung unter Umständen von der Steuer absetzen. Ebenso wie für eine Samenspende. Denn die Befruchtung einer Eizelle mit einem fremden Samen ist eine medizinische Maßnahme, die laut einem Urteil des Bundesfinanzhofs eine behinderte Körperfunktion des Ehemannes ersetzt. Ebenso wie eine krankheitsbedingt unfruchtbare Frau laut Urteil des Finanzgerichts Münster eine künstliche Befruchtung steuerlich geltend machen kann. (jn) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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