Wer streikt, hat Anspruch auf ein Streikgeld, sofern man Teil einer Gewerkschaft ist. Doch Vorsicht: Streiken wirkt sich negativ auf Ihren Rentenanspruch aus.
Trotz oder gerade wegen der Corona-Krise* dampft und brodelt es im ÖPNV, in Krankenhäusern, Kitas und Pflegeheimen. Der Druck und die Arbeitsbelastung sind bei vielen Arbeitnehmern gestiegen. Mehr Geld gab es für die unentbehrlichen Säulen unserer Gesellschaft bisher nicht. Die Gewerkschaft ver.di hat daher in verschiedenen Bereichen des öffentlichen Diensts zu bundesweiten Arbeitsniederlegungen aufgerufen.
Der Arbeitsstreik gehört zur deutschen Kultur und ist fest verankert. Arbeitnehmer dürfen ihre Arbeit niederlegen, um gewisse Forderungen gegenüber dem Arbeitgeber durchzusetzen. Ob Lohnerhöhung oder bessere Arbeitsbedingungen, ein rechtmäßiger Streik stellt keine Verletzung des Arbeitsvertrags dar und darf vom Arbeitgeber nicht sanktioniert werden. Jedoch ruht der Arbeitsvertrag während eines Streiks und der Arbeitgeber zahlt für diesen Zeitraum keinen Lohn.
Was Sie sonst noch im Fall eines Streiks beachten müssen, fasst die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. zusammen. So kann sich das Streiken beispielsweise negativ auf Ihre Rentenansprüche auswirken (siehe letzter Absatz).
Streikgeld: Wie viel bekommt man?
Da das Streiken zu einer Lohneinbuße führt, zahlen Gewerkschaften für ihre Mitglieder ein Streikgeld, um den Lohnausfall abzumildern. Die Höhe des Streikgelds ist in den Satzungen der einzelnen Gewerkschaften geregelt. Meist wird es auf Grundlage des monatlichen Mitgliedsbeitrags berechnet, der wiederum vom Bruttoverdienst abhängt. Die GDL zahlte beispielsweise 100 Euro pro Streiktag an ihre zugehörigen Lokführer aus.
Darum ist Streikgeld steuerfrei
Beim Streikgeld handelt es sich weder um ein Einkommen, noch um eine Lohnersatzleistung wie zum Beispiel das Arbeitslosengeld. Daher muss Streikgeld nicht bei der Einkommensteuer angegeben werden. Es fallen keine Steuern darauf an und es werden auch keine Sozialversicherungsabgaben darauf erhoben. Weiterhin unterliegt es, im Gegensatz zu den Lohnersatzleistungen, auch nicht dem Progressionsvorbehalt, das heißt, es erhöht die Steuer für die übrigen Einkünfte nicht. Streikende, die keiner Gewerkschaft angehören, gehen beim Streikgeld aber leer aus.
Mehr erfahren: Steuererklärung: So können Sie Umzugskosten absetzen und viel Geld zurückbekommen.
Steuererklärung: Kann man Aufwände für einen Streik absetzen?
Da Streikgelder nicht versteuert werden, können im Gegenzug keine Kosten, welche die Teilnahme an einem Streik mit sich bringt, in der Einkommensteuer abgesetzt werden. So sind zum Beispiel Fahrtkosten zum Streikort, Verpflegungsmehraufwand oder Kosten für Arbeitsmaterialien, wie für Schilder oder Transparente, keine Werbungskosten. Einzig der monatliche Mitgliedsbeitrag zur Gewerkschaft kann im Rahmen der Einkommensteuer geltend gemacht werden.
Streiken wirkt sich negativ auf Ihre Rentenansprüche aus
Während eines rechtmäßigen Streiks bleibt der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Kranken- oder Pflegeversicherung erhalten. Die Beiträge zur gesetzlichen Arbeitslosen- und Rentenversicherung entfallen, sodass durch Streiks die Rentenansprüche in einem geringen Ausmaß sinken. Die Ansprüche auf Arbeitslosengeld werden in der Regel nicht beeinträchtigt. Für die Zeit eines Streiks kann jedoch kein Arbeitslosengeld beantragt werden, da der Arbeitsvertrag nur ruht, aber weiter bestehen bleibt.
Lesen Sie auch: Steuererklärung: Sie haben fehlerhafte Angaben gemacht? Das müssen Sie jetzt tun.
Video: Bus, Bahn und Kita - So lief der Streik-Dienstag (29.09.2020) in Bayern