Steuererklärung: Versicherungen, die Sie von der Steuer absetzen können

Viele Versicherungen können von der Steuer abgesetzt werden. Welche Policen Sie in der Steuererklärung geltend machen können – und welche nicht.

Versicherungen können ganz schön ins Geld gehen. Einige kosten jährlich mehrere hundert Euro. Doch es gibt eine gute Nachricht: Viele Versicherungen lassen sich von der Steuer absetzen. In der Steuererklärung werden sie dann als Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen oder Werbungskosten geführt. Doch welche Versicherungskosten können Steuerzahler in ihrer Einkommenssteuererklärung angeben?

Welche Versicherungen können von der Steuer abgesetzt werden?

Laut Lohnsteuerhilfeverein werden grundsätzlich unvermeidbare Kosten als Sonderausgaben anerkannt und steuerlich begünstigt. Darunter fallen auch zahlreiche Versicherungen, die wir Ihnen im Folgenden vorstellen.

1. Versicherungen zur Altersvorsorge (Basisversorgung):

An vorderster Stelle stehen Versicherungen, die der Altersvorsorge dienen. Dazu zählt die gesetzliche Rentenversicherung (ohne den Arbeitgeberteil), Versorgungswerk / Alterskassen sowie Rürup-Verträge. Für Altersvorsorgeaufwendungen gibt es eine Maximalgrenze (2021 für Ledige bei 25.787 Euro, für Ehepaare bei 51.574 Euro). Diese kann jedoch erst ab 2025 voll ausgeschöpft werden.

2. Riester-Rente (Zusatzversorgung):

Die jährlichen Riester-Beiträge sowie staatliche Zulagen können bis zur Höchstgrenze von 2.100 Euro angegeben werden.

3. Weitere Versicherungen zur Vorsorge:

Neben den Versicherungen zur Altersvorsorge können auch weitere Versicherungen als Sonderausgaben geltend gemacht werden, wenn sie der Vorsorge dienen. Für Arbeitnehmer/innen und Beamte gilt hierbei eine Höchstgrenze von 1.900 Euro, Selbstständige dürfen maximal bis zu 2.800 Euro der Kosten für diese Versicherungen von der Steuer absetzen (für Ehepaare gilt das Doppelte). Dazu zählen beispielsweise:

  • Arbeitslosenversicherung
  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Erwerbs-/Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Krankenzusatzversicherung (etwa Zahnzusatzversicherung)
  • Auslandsreisekrankenversicherung
  • Krankentagegeldversicherung / Krankenhaustagegeldversicherung  
  • Pflegezusatzversicherung
  • Unfallversicherung (für Freizeit)
  • Haftpflichtversicherung
  • Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Risikolebensversicherung
  • Kapitallebensversicherung
  • Sterbegeldversicherung

4. Berufliche Policen

Berufliche Versicherungen gelten nicht als Sonderausgaben, sondern können voll als Werbungskosten abgesetzt werden. Dazu zählt eine Unfallversicherung (Anteilig für den Bereich Arbeit), Berufshaftpflichtversicherung oder auch eine Arbeitsrechtsschutzversicherung bzw. Rechtschutzversicherung (Anteilig für den Bereich Arbeit).

Guter Tipp? Teilen Sie es uns mit.

Welche Versicherungen kann ich nicht von der Steuer absetzen?

Nicht von der Steuer absetzen können Sie dagegen reine Sachversicherungen, die weder der Vorsorge dienen, noch für den Beruf erforderlich sind. Diese sind somit vermeidbar und werden deshalb nicht steuerlich begünstigt. Dazu zählen etwa:

  • Hausratversicherung
  • Kfz-Kaskoversicherung
  • Private Rentenversicherung: Kapitalanlage-Produkte
  • Privat-Rechtsschutzversicherung
  • Mietrechtsschutzversicherung
  • Verkehrsrechtsschutzversicherung

Welche Nachweise sind für das Finanzamt erforderlich?

Das Finanzamt benötigt nur für diejenigen Versicherungen Nachweise, die nicht auf dem Lohnsteuerbescheid aufgeführt sind. Als Nachweis sollten Sie immer entsprechende Kontoauszüge oder Überweisungsbelege aufbewahren. Rechnungen genügen laut Lohnsteuerhilfeverein nicht, da nur die tatsächlich gezahlten Versicherungen vom Finanzamt anerkannt werden. Übrigens, wenn sie die gängigsten Fehler in der Steuererklärung vermeiden, bekommen Sie mehr Geld zurück. (as)

28.02.2021

Landpark Lauenbrück

12.02.2021

Winterlandschaft in Rotenburg

22.12.2020

Weihnachtsbilder

29.10.2020

Herbstfotos der Leser