Zählen Sie die Jahre, bis Sie endlich Ihren wohlverdienten Ruhestand einläuten können? Einige Jahrgänge können bereits vor dem 67. Lebensjahr in Rente gehen.
Je nachdem, wann Sie geboren wurden, ändert sich Ihr Renteneintrittsalter. Welche Jahrgänge noch ohne Abzüge vor 67 in Rente gehen dürfen, lesen Sie im Folgenden.
Wann wollen Sie in Rente gehen?
Haben Sie sich bereits mit der Frage auseinandergesetzt, wie lange Sie noch arbeiten müssen, bevor Sie in Rente gehen können? Wenn Sie bereits die Monate oder gar Jahre bis zur Rente zählen, sind Sie damit nicht allein! Viele Menschen in Deutschland sehnen den Tag herbei, an dem Sie endlich Ihren Beruf an den Nagel hängen und den wohlverdienten Lebensabend im Ruhestand genießen können. Aber wann darf ich in Rente gehen? Die Antwort hängt vor allem von Ihrem Geburtsjahr ab. Welche Abzüge bei der Rente mit 63 drohen, lesen Sie hier.
Diese Jahrgänge dürfen vor 67 in Rente gehen
Die Altersgrenze für die Regelaltersrente ohne Abschläge wird bis 2029 schrittweise auf 67 Jahre angehoben, wie die Deutsche Rentenversicherung berichtet. Seit dem Jahrgang 1947 wird die Regelaltersgrenze bis zum Jahr 2023 um einen Monat pro Jahr angehoben. Wer also zum Beispiel 1956 geboren wurde, darf mit 65 Jahren und zehn Monaten ohne Abzüge in Rente gehen. Ab 2024 wird das Renteneintrittsalter beginnend mit dem Geburtsjahrgang 1959 laut der Deutschen Rentenversicherung in 2-Monats-Schritten angehoben. Also alle, die vor 1963 geboren wurden, dürfen noch vor 67 Jahren in Rente gehen. Alle ab Jahrgang 1964 müssen normalerweise bis 67 arbeiten. Eine Rente mit 70 solle es aber laut Arbeitsminister Hubertus Heil nicht geben.
Folgende Jahrgänge dürfen noch vor 67 in Rente gehen:
Geburtsjahr | Renteneintrittsalter |
---|---|
1956 | 65 Jahre, 10 Monate |
1957 | 65 Jahre, 11 Monate |
1958 | 66 Jahre |
1959 | 66 Jahre, 2 Monate |
1960 | 66 Jahre, 4 Monate |
1961 | 66 Jahre, 6 Monate |
1962 | 66 Jahre, 8 Monate |
1963 | 66 Jahre, 10 Monate |
Ausnahme: Wer muss nicht bis 67 arbeiten, sondern darf früher in Rente?
Ausnahmen bestätigen bekanntlich die Regel, denn nicht für alle Rentenversicherten wird das Renteneintrittsalter auf 67 Jahre angehoben. So haben beispielsweise besonders langjährig Versicherte, die mindestens 45 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben – nicht nur Arbeitsjahre zählen zur Versicherungszeit, auch Kinderbetreuung oder die Pflege Angehöriger können Sie anrechnen lassen – laut der Deutschen Rentenversicherung Anspruch auf Altersrente.
Auch schwerbehinderte Menschen müssen dem Bericht zufolge nicht bis 67 arbeiten. Für sie wird die Regelaltersgrenze schrittweise von 63 auf 65 angehoben. Außerdem gibt es eine Sonderregelung für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute: wer nach dem 31.12.1951 geboren wurde, dessen Renteneintrittsalter wird stufenweise auf 62 erhöht. Und auch wer zu krank ist, darf früher in Rente – Stichwort: Erwerbsminderungsrente.